StartseiteLiterarisches LebenWegen Karl Valentin: Zitate-Website fällt Abmahn-Wahn zum Opfer

Wegen Karl Valentin: Zitate-Website fällt Abmahn-Wahn zum Opfer

Die Website Abmahnungen werden immer mehr zum modernen Zensurinstrument, um gegen Kritiker im Internet vorzugehen.

Dabei ist es oft völlig unerheblich, ob der Grund der Abmahnung berechtigt ist. Gerade Privatpersonen und Blogger sind durch die anwaltlichen Schreiben und die genannten hohen Streitwerte so eingeschüchtert, dass sie aus Angst vor weiteren Zahlungen meist sofort klein beigegeben.

Der Abmahnende hat sein Ziel erreicht, auch wenn er vielleicht im Unrecht war. Selbst im glimpflichsten Fall bleibt der Abgemahnte auf seinen Anwaltskosten von mehreren Hundert Euro sitzen. Denn einen Anwalt sollte man auf jeden Fall konsultieren, um angemessen auf eine Abmahnung zu reagieren.

Das jüngste Beispiel dieser Art trifft die gut gemachte Zitate-Website »Sehr erfahrende Menschen«, die sich bereits seit Jahren auch auf unserer handverlesenen Literaturlinkliste befindet. Auf der Website sammelt deren Betreiber Holger Jass mittlerweile über 350 Zitate berühmter Menschen und erstellt dazu wunderbare und witzige Animationen. Bei einem Zitate-Quiz kann man raten, welcher der »sehr erfahrenen Menschen« was davon gesagt hat.

Nach eigenen Aussagen wollte Jass mit dieser Website die Leute nicht nur zum Schmunzeln bringen, sondern auch etwas Bildung vermitteln, denn selbst seine eigene 17-jährige Tochter und ihr Freundeskreis wissen oft nicht mehr, wer Elvis, Friedrich der Große, Sepp Herberger, Lenin, Immanuel Kant oder Winston Churchill waren. Daher wird jedes Zitat um eine Kurzbiografie ergänzt.

Nun werden der Website ausgerechnet Zitate des Komikers Karl Valentin zum Verhängnis. Dessen Enkelin versteht leider keinen Spaß. Anneliese Kühn, so ihr Name, ließ Jass durch ihren Anwalt abmahnen, da ihrer Ansicht nach die Verwendung von Opas Zitaten eine Urheberrechtsverletzung darstelle.

Jass konsultierte seinerseits einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Der bescheinigte ihm bei einem etwaigen Prozess in dieser Sache gute Sieges-Chancen. Jass schreibt auf seiner Website: »Zum Einen liege es nahe, dass es sich bei der beanstandeten Verwendung um eine im Hinblick auf die Kunst- und Meinungsäusserungsfreiheit “freie Benutzung” gemäß § 24 Urhebergesetz (UrhG) handle, zum anderen könnte die Nutzung durch das Zitatrecht gem. § 51 UrhG gedeckt sein.«

Doch leider lässt sich ein Gerichtsurteil auch bei einer vermeintlich klaren Rechtslage nicht voraussehen. Und so teilte der Anwalt auch mit, dass Jass im Falle einer Niederlage auf rund 7.000 Euro Prozesskosten sitzen bleiben würde.

Für Jass ist dieses Risiko zu hoch: »Das kann ich mir leider nicht leisten und deshalb bin ich wohl gezwungen Sem-Net in den nächsten Tagen aus dem Internet zu entfernen.«

Es wäre das traurige Ende einer liebevoll gestalteten, informativen und witzigen Website, die einer juristischen Drohgebärde zum Opfer fallen würde.

Darüber hätte auch Karl Valentin nicht lachen können. »Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist!«, lautet eines seiner Zitate.

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24 Kommentare

  1. Ja das ist schon traurig,
    aber es ist einfach fakt dass der Autor/Übersetzer 70Jahre tot sein muss,
    bevor das Urheberrecht erlischt.
    Wenn man eine Website berühmter Persönlichkeiten gestalten und veröffentlichen kann,
    sollte das zum Mindeswissen mitdazugehören.
    Der Bericht ist etwas einseitig,
    Frau Kühn hat das absolute Recht so zu reagieren.

  2. So ein Unsinn, möchte man dem anonymen Kommentierer zurufen. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob ein Werk kopiert oder zitiert wird. Für wissenschaftliche und künstlerische Zweck besteht das Zitatrecht, das es erlaubt, in Maßen und in angebrachter Form aus dem Werk zu zitieren, auch wenn der Autor noch nicht 70 Jahre tot ist.
    Hier ging es offenbar um drei Sätze (=Zitate) von Karl Valentin.
    Wenn da eine Abmahnung berechtigt wäre, dann gute Nacht.
    Dann müsste Frau Kühn auch das Literaturcafé abmahnen, denn die haben hier am Ende des Artikels ebenfalls Valentin zitiert.

  3. Servus alle,
    in einem Land, in dem Erd..ing…er Vereine abgemahnt werden (habe das Wort extra getrennt, damit mir nicht dasselbe passiert); in dem eine Münchner Tafel abgemahnt wird, weil sie auch kostenlos Essen verteilt; da kann man auch abgemahnt werden, wenn man Semmelknödel mit einem Binnen-“n” schreibt, denn dieses Wort ist von Karl Valentin.
    Am Abmahnwahn verdienen Juristen prächtig. Frau Zypries und alle Juristen um ihr herum sehen daher keinen Anlass diesen Abmahnwahn zu verbieten. Stattdessen führt der Bundestag Schaufensterdebatten über SPAM, das mir – wenn auch lästig – so kostenfrei in die Mailbox flattert. Bei jedem Abmahnbrief sind 700 oder mehr Euro oder der Gang zum Rechtsanwalt (300 Euro aufwärts) fällig.
    servus, tschau, bye
    Herbert
    http://www.lesekost.de

  4. Mal ganz ehrlich, was soll dieses Abmahnen eigentlich?
    Nur weil EIN Kritiker ein Buch schlecht findet, heißt doch noch lange nicht, daß ALLE es schlecht finden.
    Meiner Ansicht nach schwappt gerade mal wieder eine Mode aus Amerika zu uns herüber. Wir klagen mal gegen alles und Jeden.
    Was kommt als Nächstes?
    Müssen bald auch schon Privatpersonen (LESER!) aufpassen was sie sagen, wenn sie nicht irgendwann Post von einem Anwalt haben möchten?

  5. Lieber Jörg Zimmermann und liebe Mitleser,
    Zimmermanns Frage “Müssen bald auch schon Privatpersonen (LESER!) aufpassen was sie sagen, wenn sie nicht irgendwann Post von einem Anwalt haben möchten?” zeigt einen Informationsmangel.
    Kostenpflichtige Abmahnungen wegen missliebiger Äußerungen können auch jetzt schon an Privatpersonen gehen.
    Ich bekam schon eine, weil ich micht auf meinen Webseiten mich abfällig über Astrologie äußerte. Ich zitierte eine Astrologin mit (sie selbst über ihr “Gutachten”): “Es kann zutreffen oder nicht”. Dazu gab’s einen Smiley und den Link auf die Website. Folge: Abmahnung.
    Ich äußere mich negativ zum IHK-Beitrittszwang. Abmahnung wegen Linksetzung. usw.
    Jeder Rechtsanwalt kann jede Nacht beliebig viele abmahnen. Einer der vielen Nachteile dieses Verfahrens: der Abgemahnte muss sogar – auch wenn die Abmahnung zu unrecht geschah – seine eigenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen (Das wurde vor kurzem durch ein Gericht endlich einmal anders gesehen).
    Jeder Abgemahnte steht vor der Wahl: 700 Euro oder mehr blechen ODER Rechtsanwalt einschalten, Ärger, Kosten … Viele zahlen lieber. Und das macht es für die Abmahnzocker lukrativ.

  6. Lieber Herbert Huber.
    Stimmt, meine Frage bezog sich aus Informationsmangel, denn ich kann es beim besten Willen nicht begreifen, daß man in einem freien (?) Land für seine freie Meinung Strafe zahlen muß.
    Geht es denn den Verlagen wirklich so schlecht?

  7. Tja, Leute,
    ist diese Zitatensammlung Kunst oder Wissenschaft? Ist der überwiegende Anteil also eine eigene Leistung?
    Es gibt zahllose Zitatenschätze – die keine Urheberrechte eingeholt haben, was sie jedoch sehr wohl machen müßten. Das ist ein Grenzbereich – aber objektiv leben die Herausgeber von den Leistungen der Autoren.
    Wo kein Kläger ist – ändert dies nix am Sachverhalt: Das Abschreiben von Sentenzen ist Diebstahl geistigen Eigentums.
    Alle guten Grüße
    vve

  8. Zur Richtigstellung aus gegebenem Anlass:

    Unter dem gleichen Titel äusserten sich am 4. Juli 2008 die Valentin Enkeltochter Anneliese Kühn,die Valentin Urenkelin Rosemarie Scheitler und der Valentin-Nachlassverwalter Gunter Fette. http://www.karl-valentin.de/aktuell/aktuelles.htm
    Das zwingt mich zu einer Richtigstellung der Richtigstellung:

    Sehr geehrte Frau Kühn,
    Sehr geehrte Frau Scheitler,
    Sehr geehrter Herr Fette.

    Nach acht Jahren ist Ihnen aufgefallen, dass ich mit Zitaten von dem von mir sehr verehrtem Karl Valentin arbeite. Das einzige was ich bis heute von Ihnen persönlich gehört habe, war die Abmahnung vom 14.05.2008. Das habe ich meiner grossen Leserschaft des wöchentlich erscheinenden Newsletter mitgeteilt. Jetzt fühlen Sie sich durch Reaktionen und Meinungen im Internet beschimpft und beleidigt. Das tut mir leid und war nicht meine Absicht.

    Das hindert Sie aber offensichtlich nicht daran, nun ihrerseits meinen Anwalt zu beleidigen (….Rechtsblindheit), das ZDF (Die völlige Verdrehung der Sach- und Rechtslage…… sollte die Verbreitung eines solchen Unsinns eigentlich peinlich sein.) und Menschen, die ihre Meinung in ihr Gästebuch geschrieben haben, ( …….bösartigen Beschimpfungen in den Gästebucheinträgen kommentiert hätte, nämlich mit dem berühmten Saubande dreckate! seines Buchbinder Wanninger.)
    Und natürlich haben Sie auch mich nicht vergessen (….peinlichen und dümmlichen Bildern.) Meinetwegen können Sie Sem-Net auch in einen Topf mit Sex-Spielzeug-Seiten stecken, aber ein Vergleich mit Versicherungsmaklern ? —– das geht zu weit !

    Vom Nachlassverwalter Herrn Fette hätte ich mir statt Beleidigungen und Unterstellungen mehr Erläuterungen zu den rechtlichen Ausnahmen des Urheberrechtparagrafen erhofft. (z B § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG ) Was darf denn Satire, Kunst und Meinungsfreiheit ? Und wer bestimmt was das ist ?
    Das ich Sem-Net, auch nur nach einer Abmahnung einstellen muss, erklärt sich ganz einfach. In Sem-Net gibt es 169 Zitategeber. 80 Prozent von denen leben noch oder sind noch nicht 70 Jahre tot. Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass es noch mehr Erben und Herrn Fettes gibt, die sich bestohlen und beleidigt fühlen und darauf hinweisen, dass man für solche Untaten im Gefängnis landen kann.

    Auch nicht besonders nett finde ich, dass Sie mir einfach unterstellen, dass ich mit Sem-Net Geld verdiene. (….sem-net verfolgt sicherlich keineswegs nur uneigennützig ein wohltätiges Bildungsanliegen in Form eines für unwissende Kinder und Jugendliche bestimmten Ratespiels, wie fälschlich behauptet wird.) Kann jemand, der in seinem Shop, Bierkrüge, Tassen, Wandteller, Regenschirme, Mousepads, Wandtelleruhren, Wein, Bleistifte, usw verkauft, sich nicht vorstellen, dass Geld nicht immer der Antrieb für alles sein muss ?

    Ich verdiene mit Sem-Net leider kein Geld, ich will nur spielen !

    In diesem Sinne grüsst
    der Sem-Net Nachlassverwalter Holger Jass

  9. Ich habe mir jetzt diese ganzen Kemmentare noch nicht durchgelesen, aber ich muss sagen, dass ich es mehr als befremdend finde, wenn man jetzt schon beim Zitieren von Literatur schon eine Genehmigung holen muss.
    Wenn ich jetzt sage , “die Gedanken sind frei, wer kann Sie erraten”, muss ich dann jetzt um Erlaubnis fragen?Oder wenn ich eine wissenschaftliche Arbeit schreibe, muss ich dann fragen, ob ich aus einem Roman zitieren darf? Dann kann man es mir dann gleich verbieten und damit wäre dann die Wissenschaftsfreiheit mit Füssen getreten und doch eigentlich auch die Meinungsfreiheit.
    Als Schriftsteller oder Politiker bin ich doch eine Person des Öffentlichen Lebens und man
    muss sich damit abfinden, dass ich zitiert werde. Das gehört zum demokratischen Meinungsbildungsprozess mit dazu. Das ist Kultur.
    Raubdrucke,ob nun Bilder oder Literatur das ist was anderes, da werden die Erben oder auch der Künstler um seine Einkünfte betrogen.
    Aber selbst wenn ich merke, dass ich nachgemacht werde, dann muss ich das mit Fassung tragen.
    Mehr fällt mir jetzt zu dem Thema nichts mehr ein.
    Vielleicht sollten sich diese Leute mal überlegen, warum ein Künstller an die Öffentlichkeit tritt.
    Solange man zitiert wird, steigt doch der Ruhm weiter und der Umsatz der Bücher auch.
    Der Konjunktiv 1, d.h. die indirekte Rede ist ja nun so ziemlich aus der Mode gekommen,aber ich werde dann wohl demnächst mal Kurse anbieten, wie man Gedichte in den Konjunktiv 1 setzt und dann habe ich dann auch wenigstens mal ein bisschen Geld . Salve

  10. Servus,
    einerseits ist es nicht ganz so schlimm, wie es Frau Friebel darstellt, andrerseits ist das juristische Verfahren (Abmahn-Sofort-Verurteilung) noch schlimmer, als es manche wahrhaben.
    1) Selbstverständlich darf man “Die Gedanken sind frei, …” zitieren, weil es eine Volksweise von 18xx ist. Wer allerdings Semmelknödel mit einem Binnen-“n” schreibt, kann abgemahnt werden. K.V. (ich darf nenne ihn auf einer Website lieber nicht) ist noch keine 70 Jahre tot.
    2) Das Verfahren der Abmahnung ist unrechtsstaatlich. Jeder kann mir wegen jedem Krampf eine Abmahnung senden. Üblicherweise könnte ich abwarten, bis er mir eine Schuld nachweist. Nicht so bei der Abmahnung: wenn ich nix tue, habe ich schon verloren. Ich muss mir also zumindest selbst anwaltlichen Rat holen oder die Abmahngebühr blechen. Und meine eigenen Anwaltskosten erhalte ich nur in Ausnahmefällen ersetzt; ganz abgesehen vom Zeitaufwand, Ärger usw.
    Insofern sind wir vom Rechtsstaat weit entfernt.

  11. Meines Wissens gibt es diese Abmahnerei nur in Deutschland.
    Die Schweiz und Österreich kennen das so nicht.
    Warum schafft ihr das nicht einfach ab?
    Verfehlungen werden durch Gerichte geahndet. Mehr braucht es nicht.

  12. “Warum schafft ihr das nicht einfach ab?”
    1) Die Juristen im Justizministerium sind dagegen.
    2) Ich vermute: sie wollen sich nicht selbst und ihren Kollegen eine nie versiegende Einnahmequelle zuschütten. Warum auch, denn:
    3) Wir dürfen zwar alle 4 Jahre ein Kreuz machen, da aber unser Parteiensystem so dominant ist, bestimmen die Parteilisten, wer uns regiert.
    4) Mit aus dem Grund 3) scheren sich die sog. Volksvertretern eh kaum ums Volk.
    Servus an alle

  13. Logische Konsequenz alle die abmahnen werden sofort aus dem Netz genommen. – Totschweigen -.
    Denn Erwähnung ist Werbung und kostet normalerweise.
    Doch das haben diese Gier frißt den Verstand oder hat mein Anwalt mir geraten Leute offnesichtlich nicht begriffen.
    Vs. sind — tot — es lebe Pispers etc. !!!
    Demnächst sind Wahlen die Piraten waren die einzig eindeutigen in dieser Sache.

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