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Das literaturcafe.de gehört zu den 10 literarischen Websites, die man kennen sollte
Ulrich Kirstein, Tina Rausch im September 2018 in Allgemeinbildung deutsche Literatur …
Das literaturcafe.de zählt zu den weltweit 1.000 besten Websites
BILD am Sonntag vom 7. April 2013. Zur Liste auf BILD.de
literaturcafe.de zählt zu »Germany’s Best Book Sites«
Publishing Perspectives / Über:blick — German Book Industry Insight Vol. 2/2011. Zum Bericht
»Das literaturcafe.de gehört zu den weltbesten Seiten im Internet«
So urteilten u.a. Dr. Florian Langenscheidt, Jean-Remy von Matt (Agentur Jung von Matt) und Kurt Siebold (Microsoft) in TOMORROW 11/2001 und TOMORROW 8/2003.
»Gewinner des Alternativen Medienpreises 2004«
Das Café ist »beständig, präsent, unterhaltsam, humorvoll, kulturtreibend und literarisch«. Zum Bericht
»Gewinner des Deutschen Podcast-Awards 2006«
Das Internet-Radioprogramm des Cafés ist »abwechslungsreich, informativ und gut produziert«. Zum Bericht

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Datenschutz

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Newsletter und Datenschutz

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Cookies, Google-Werbung und Datenschutz

Unterstützen Sie literaturcafe.de mit Ihrem Buchkauf

literaturcafe.de ist Teilnehmer des Partnerprogramms von Amazon Europe S.à r.l., ein Partnerwerbeprogramm, das für Websites konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Werbeanzeigen und Links zu amazon.de/amazon.com Werbekostenerstattungen verdient werden können.

Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihren Buchkauf! Selbstverständlich freuen wir uns auch, wenn Sie Ihre Bücher in der kleinen kompetenten Buchhandlung vor Ort erwerben.

Buchung von Webinaren/WooCommerce

Wir bieten in regelmäßigen Abständen Webinare und Seminare an. Um diese zu präsentieren und für Sie die Buchung komfortabel durchführen zu können, setzen wir das Open-Source-Shopsystem WooCommerce ein (Ein Plugin des Content-Management-Systems WordPress). Spätestens bei der Zahlungsabwicklung werden Daten an ein Tochterunternehmen der Firma Automattic Inc. (60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA) übertragen, gespeichert und verarbeitet. Mit der Cookie-Abfrage können Sie der Ausführung von WooCommerce zustimmen. Die Cookies von WooCommerce sind u. a. erforderlich, um die Bestellungen im Warenkorb zu halten und den Kunden zuzuordnen. Sie werden in der Regel nach Verlassen der Website gelöscht. Wenn Sie eingewilligt haben, dass WooCommerce eingesetzt werden darf, ist die Rechtsgrundlage der entsprechenden Datenverarbeitung diese Einwilligung. Diese Einwilligung stellt laut Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten dar, wie sie bei der Erfassung durch WooCommerce vorkommen kann.

Von unserer Seite besteht ein berechtigtes Interesse, WooCommerce zu verwenden, um Ihnen die Buchung der Webinare zu ermöglichen. Die dafür entsprechende Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigte Interessen). Wir setzen WooCommerce jedoch nur ein, soweit Sie eine Einwilligung erteilt haben. Wir haben dafür Sorge getragen, das Datenübertragungen deaktiviert sind, sofern dies möglich ist. So werden bei der Bestellung keine Kundenprofile erstellt, die WooCommerce-Analysen sind deaktiviert und auch die Übertragung von Daten für Entwickler. Auch das Speichern von Kreditkartendaten zur schnelleren Abwicklung von wiederholten Bestellungen ist deaktiviert. Das ist für Sie in diesen Fällen mit wiederholten Eingaben verbunden, sorgt aber für mehr Datenschutz.

WooCommerce verarbeitet Daten u. a. auch in den USA. Als Grundlage der Datenverarbeitung bei Empfängern mit Sitz in Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union, also insbesondere in den USA) oder einer Datenweitergabe dorthin verwendet WooCommerce von der EU-Kommission genehmigte Standardvertragsklauseln (Art. 46. Abs. 2 und 3 DSGVO). Diese Klauseln verpflichten WooCommerce, das EU-Datenschutzniveau bei der Verarbeitung relevanter Daten auch außerhalb der EU einzuhalten. Diese Klauseln basieren auf einem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission. Sie finden den Beschluss sowie die Klauseln u.a. hier.

Mehr Details zur Datenschutzrichtlinie und welche Daten auf welche Art durch WooCommerce erfasst werden, finden Sie auf automattic.com/privacy.

Fanartikel (Spreadshirt-Shop)

Unser Online-Shop mit Fanartikeln wird mit Hilfe einer von der Spreadshirt AG zur Verfügung gestellten Plattform betrieben. Die Motive wurden exklusiv vom literaturcafe.de für unseren Fanshop erstellt. Für die Bestellabwicklung ist Spreadshirt verantwortlich. Mit einer Bestellung in diesem Online-Shop geht der Besteller ausschließlich einen Vertrag mit der Spreadshirt AG ein, nicht jedoch mit dem literaturcafe.de. Für die Bestellung gelten daher ausschließlich die Vertragsbedingungen der Spreadshirt AG.

Wir nutzen die Schnittstelle von Spreadshirt, um einen eindeutigen Warenkorb für jeden Besucher zu erstellen. Dieser Prozess übermittelt und nutzt keine personenbezogenen Daten wie IP-Adresse oder Browser-Informationen, somit werden diese auch nicht an Spreadshirt übertragen. Der eindeutige Warenkorb ID und URL werden solange in einem Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert, bis der Browser geschlossen wird (Sitzung). Wird ein Artikel zum Warenkorb hinzugefügt, übermittelt das Plugin den gewünschten Artikel, Farbe, Größe, Warenkorb ID und Shop ID an die Schnittstelle von Spreadshirt, wo diese Daten dann gespeichert werden. Klickt der Besucher dann auf Kaufen, wird er, mittels eines vorher generierten Links, an Spreadshirt weitergeleitet. Dieser Link enthält die vorher erstellte Warenkorb ID, um den Warenkorb eindeutig zu identifizieren. Ab diesem Punkt verlässt der Besucher diese Seite und wird auf die Seiten von Spreadshirt weitergeleitet, wo die Datenschutzbestimmungen von Spreadshirt gelten. Während der Erstellung des Warenkorbs und des Hinzufügens von Artikeln in den Warenkorb, werden keinerlei personenbezogene Daten an Spreadshirt weitergeleitet oder auf unserem Server gespeichert.

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Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt vielmehr diejenige Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt und dem sich aus diesen Bedingung ergebenden vermuteten Vertragswillen der Parteien entspricht. Dasselbe gilt für Lücken.