Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat das »Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung« überarbeitet. Unter anderem wurden eingedeutschte Begriffe entfernt, die sich nicht durchgesetzt haben. Geschlechtsneutrale Schreibweisen mit sogenannten Wortbinnenzeichen werden nicht empfohlen, aber »weiter beobachtet«. Das Regelwerk ist für Schule und Verwaltung verbindlich.
»Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein zwischenstaatliches Gremium, das von den staatlichen Stellen damit betraut wurde, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln.
Der Rat ist somit die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung und gibt mit dem amtlichen Regelwerk das Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung heraus.«
Für Schule und Verwaltung verbindlich
So definiert und erläutert es die Website des Rechtschreibrats. Jenes erwähnte Regelwerk wurde im Juli 2024 in einer überarbeiteten Fassung vorgelegt, und es steht auf der Website rechtschreibrat.com als PDF-Datei zum Download bereit (8,6 Mbyte), und es ist für Schule und Verwaltung verbindlich.
Neben allgemeinen Regeln zu Rechtschreibung und Zeichensetzung enthält das amtliche Werk auch eine Wortliste von Begriffen, bei denen die Schreibung nicht immer eindeutig ist oder Klärungsbedarf besteht (orthografischen Zweifelsfälle). Diese Liste ist bei weitem nicht so umfangreich wie beispielsweise der DUDEN.
- Mit der Rechtschreibreform wurden eingedeutschte Formen vieler fremdsprachlichen Begriffe alternativ zugelassen wie Exposee, Jogurt, Panter, Polonäse, Spagetti oder Tunfisch. Doch diese Schreibweisen haben sich nie wirklich durchgesetzt. Sie wurden nun gestrichen. Künftig heißt es also offiziell nur noch Exposé statt Exposee.
- Auch die Schreibung und Beugung von englischen Begriffen wurde festgelegt und einige davon in die Wörterliste aufgenommen wie timen oder liken. Heißt es nun aber, man hat etwas gelikt oder geliked? Folgt die Schreibung der deutschen oder englischen Deklination? Der Rat sagt hier: Beide Varianten sind bei Verben mit stummen e zulässig. Man kann ebenso relaxt oder relaxed bleiben.
- Sind die Partizipien jedoch flektiert oder gesteigert, ist in beiden Fällen ausschließlich die deutsche Endung zulässig: eine gefakte Nachricht, sie ist relaxter als er.
- Bei Pluralformen gilt die deutsche Variante mit -ys, also Babys und Partys, die im Englischen falsch wären (Babies, Parties).
- Weitere Änderungen und Klarstellungen gab es im Bereich der Getrennt- und Auseinanderschreibung bzw. der alternativen Schreibung mit Bindestrich.
- Ebenso werden Infinitivgruppen (»erweiterter Infinitiv mit zu«) nun verbindlich und ohne Ausnahmen durch Komma abgetrennt.
Reizthema »Gendern«
Mit Spannung wird natürlich immer auf das politisch-moralische Reizthema »Gendern« geblickt. Erlaubt der Rat für deutsche Rechtschreibung die Verwendung von Wortbinnenzeichen, die in der deutschen Sprache bislang nicht zulässig sind, um Schreibweisen wie Autor*innen oder Autor:innen zu ermöglichen?
Bereits im Dezember 2023 ging der Rat in einer ausführlichen Erläuterung auf die »geschlechtergerechte Schreibung« ein.
Im Regelwerk ist zwar die Intension der Befürworter genannt:
[Die Wortbinnenzeichen] sollen eine über die formalsprachliche Funktion hinausgehende metasprachliche Bedeutung zur Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten – männlich, weiblich, divers – vermitteln: die Schüler:innen, die Kolleg*innen.
Dennoch heißt es zuvor eindeutig und konform mit den aktuellen Rechtschreibregeln:
Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie.
und
Ihre Setzung kann in verschiedenen Fällen zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt sind, z. B. in syntaktischen Zusammenhängen zur Mehrfachnennung von Artikeln oder Pronomen (der*die Präsident*in).
Abschließend heißt es jedoch
Die Entwicklung des Gesamtbereichs ist noch nicht abgeschlossen und wird vom Rat für deutsche Rechtschreibung weiter beobachtet werden.
In der Erklärung des Rats vom Dezember 2023 heißt es
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 seine Auffassung bekräftigt, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll. Dies ist eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann.
Link ins Web:
Danke für den Beitrag und den Link zum Download des Regelwerks.
Schade, dass die Binnenzeichen beim Gendern noch immer nicht vom Rat eindeutig angenommen wurden, das hätte die Streitigkeiten beruhigt. Aber offenbar ist der Rat diesbezüglich der Realität noch hinterher. Ich korrigiere massenhaft wissenschaftliche Arbeiten, hier ist das Gendern zu Recht Pflicht und es bläht die Arbeiten auf, wenn nur die Doppelnennung möglich ist und nicht zum Beispiel * bei der Mehrzahl. Bei der Einzahl mit Pronomen und Artikeln gibt es andere Möglichkeiten.
Ausserdem finde ich es eine Anmassung vom Rat, zu behaupten, dass eine eindeutige Regelung nicht zu mehr Gleichstellung führen würde. Das ist eine Behauptung, der ich nicht zustimme. (Wie viele Frauen und wie viele Männer sitzen denn in dem Rat? 😉)
Es ist schon unterhaltsam, wenn Frau Engelkamp die von ihr massenhaft korrigierten Arbeiten nach der Methode „Engelkamp“ bearbeitet. Statt sich über den Rat aufzuregen, wäre ein Blick in den Duden hilfreich gewesen. Ausserdem schreibt man nach der aktuellen Rechtschreibung immer noch Außerdem, Anmassung schreibt man Anmaßung, da die Anmaßung nicht mit Masse zu tun hat. Aber vielleicht ist das Korrekturprogramm von Frau Engelkamp nicht funktionsfähig, oder sie hat vor lauter Genderitis die Rechtschreibregeln vergessen. Schade nur, dass die Wissenschaftler, die ihre Arbeiten von Frau Engelkamp korrigieren lassen, sich bis auf die Knochen blamieren.
Streitigkeiten beruhigen sich also nur, wenn der Rat den Rat von Frau Katharina Engelkamp befolgt. Wer hinkt hier welcher Realität hinterher? Welch eine Aufblähung der Arbeiten durch Doppelnennungen, und welch eine Ersparnis an Papier und Druckerfarbe durch das Gendern. Aber welch Erleichterung, Arbeiten mit Doppelnennung zu lesen und zu verstehen. Sind Schreibweisen wie z. B. der*die Präsident*in wirklich geschlechtergerecht oder nur Ausdruck einer abgehobenen Einstellung? Wird vielleicht versucht die eigene elitäre Einstellung anderen Mitmenschen aufzuzwingen? Sind Sternchen, Unterstriche, Binnen-I die nicht einmal einheitlich benutzt, in einigen Publikationen zusammen benutzt werden, wirklich ein Ausdruck von Wertschätzung? Ein respektvoller Umgang im Alltag ist wichtiger. Darüber hinaus konnte ich keine Genderpflicht bei wissenschaftlichen Arbeiten entdecken. MfG