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Heidelberger Appell im Frankfurter Literaturhaus: Dramatisierte Bühnenversion im Open Access

Tagung zum Heidelberger AppellProfessor Roland Reuß, der Verfasser und Initiator des Heidelberger Appells, hatte ins Frankfurter Literaturhaus eingeladen. »Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit« lautete der Titel der Tagung am 15.07.2009, die man mit Fug und Recht als dramatisierte Bühnenversion des Appells bezeichnen kann.

Im Heidelberger Appell fordern die mittlerweile über 2.600 unterzeichnenden Autoren, Künstler und Verlage von der Politik, das Urheberrecht zu verteidigen, da dieses in erster Linie durch Googles Buchsuche und den Zwang zum Open Access massiven Angriffen ausgesetzt und nachhaltig bedroht sei (siehe und höre auch das Interview mit Matthias Spielkamp).

Allerdings wurde im Frankfurter Literaturhaus eher ein Kleinkrieg zwischen Wissenschaftlern und die Ratlosigkeit gegenüber Google inszeniert. Garniert wurde das Ganze mit dem Bild des tumben Internet-Nutzers, der die Piratenpartei wählt und grundsätzlich alles sofort und umsonst will.

Wie bereits im Internet und in den Feuilletons wurde die Bühne für Reuß von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bereitet, die die Schirmherrschaft über den Kongress übernahm. Dass gerade die FAZ einen Urheberrechtskongress unterstützt, obwohl sie unlängst selbst zeigte, dass sie mit den ihr übertragenen Autorenrechten nicht sonderlich sorgfältig umgeht, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Ebenso konnte wer wollte diese Ironie aus der Begrüßung von Hannes Hintermeier heraushören, der tatsächlich davon sprach, dass Journalisten in dieser Sache seriös berichten müssten und keine Lobbyarbeit betreiben sollten. Im Publikum lachte jedoch niemand.

FAZ-Mitherausgeber Frank Schirrmacher, der eigentlich laut Programm begrüßen sollte, war aufgrund anderer geschäftlicher Termine verhindert und nahm an der Konferenz selbst nicht teil.

Das romantische Bild des Urhebers

Also Bühne frei für Roland Reuß, dem ersten von fünf Rednern und dem – wie er selbst betonte – einzigen Nicht-Juristen, der an diesem Tag länger zum Publikum sprechen sollte.

Der Heidelberger Appell heißt Heidelberger Appell, da Reuß Professor für neuere deutsche Literaturwissenschaft an der Universität Heidelberg ist. Der unbedarfte Zuhörer konnte jedoch bei Reuß’ Vortrag den Eindruck gewinnen, dass der Ortsname vielmehr dadurch begründet sei, dass Reuß ein reichlich romantisches und fast schon bis zur Unschuld verklärtes Bild von der Autor- und Urheberschaft hat – gleich einem alten Stich der Neckarstadt. Es ist ein dermaßen idealisiertes Bild, wie es sich wohl nur ein staatlich bezahlter Professor leisten kann, für den das Übel beginnt, wenn er sein Werk in die Freiheit entlässt. Für Reuß sind seine Werke wie Kinder, die er in einem guten Kindergarten wohlbehütet wissen will. Sein Kindergarten ist der Verlag. Bei einem Verlag zu publizieren, so Reuß, das sei schon etwas ganz anderes, als bei einer Suchmaschine ganz oben zu stehen.

Die Kritiker, so sieht es Reuß, störe diese vertrauensvolle Beziehung zwischen Autor und Verlag. Der von Reuß ausgemachte Zwang zum Open Access, käme der diktatorischen Aufforderung gleich, seine Kinder in einem öffentlichen Stadion auszusetzen und dem Mob auszuliefern. Auf den Einwand, dass ein solcher Zwang auch von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) nicht gefordert werde, konterte Reuß mit einem rhetorischen Trick, den an diesem Tag noch einige Redner anwenden sollten: Allein dass die Forderungen der DFG von ihm so missverstanden werden könnten, zeige, wie vehement und im Ton überzogen sie seien.

Mit seinem von romantischen Idealen geprägten Bild des Urhebers gelang Reuß eine bemerkenswert plausible Überleitung, warum der Heidelberger Appell die eigentlich ungleichen Dinge Open Access und das Google Book Search-Projekt in einen Topf werfe. Open Access berge laut Reuß die Gefahr, dass das Werk in einer Art und in einem Umfeld präsentiert werden könnte, wie es der Urheber niemals intendiert habe. Allein die Platzierung in einem Werbeumfeld habe für Reuß etwas Herabsetzendes – womit wir schon bei Google wären. Allein die vollständig unautorisierten, mit Scanfehlern durchsetzen Textausschnitte, die Google dem Suchenden präsentiere, seien eine Missachtung des Urhebers.

Krude Interessen und Geschäftsmodelljodler

Symbolbild direkt aus dem Frankfurter LiteraturhausReuß, das wird nach seiner Einführung ebenfalls klar, kennt das Internet nicht. Zumindest nimmt er es sehr einseitig war und sieht dort die Feinde der Kreativen und Buchautoren sitzen. Er spricht von »kruden Interessen« und wortwörtlich von »Unmenschen«, wenn er sich verächtlich über »die Blogger« äußert. Reuß spricht von »Geschäftsmodelljodlern«, die die Stimmen von Eunuchen besäßen: Selbst unfruchtbar wollten sie mit der (geistigen) Arbeit anderer Geld verdienen. Für Reuß sind »Geschäftsmodell« und »Zugriff« Unwörter. Wer mit seinen geistigen Kindern, Geld verdient, indem er sie neben Werbeanzeigen platziert, handle menschenverachtend. Reuß zitiert den Satz eines »Internetusers«, den er im Netz gefunden haben will: »Ich will alles sofort und ungehemmt usen können«. Und da lacht das Publikum.

Wir können es besser als Google!

Nach so viel Polemik, Verächtlichkeit und Wortgeklingel war der folgende Vortrag von Hans Dieter Beck, dem Verleger des C. H. Beck Verlages geradezu wohltuend. Der 77jährige vermied polemische Worthülsen, betonte zwar, dass er bei einem Zwang zum Open Access einen Sozialplan für seine 500 Mitarbeiter ausarbeiten müsste und der Verlag verstümmelt würde, gleichzeitig war sein Credo jedoch auch: »Wir können es besser als Google!« Zwar kooperiere man im geisteswissenschaftlichen Bereich mit Google, doch würde man dies mit den juristischen Fachtexten nie tun, bei denen man über die eigenen Datenbanken den Juristen einen weitaus besseren Zugang zur digitalisierten Fachliteratur bieten könne.

Eine ähnliche Aussage hörte man später bei der abschließenden »Podiumsdiskussion« auch von Suhrkamp-Geschäftsführer Jonathan Landgrebe. Gleich einem Fluss könne man die Digitalisierung nicht aufhalten, höchstens kurzfristig Dämme bauen. Die Kompetenz der Verlage werde jedoch bleiben und es werde auch gelingen, diese ins Internet zu übertragen. »Wir werden weiterhin Dinge schaffen, die so einmalig sind, dass sie uns nicht genommen werden können«, betonte Landgrebe.

Und wer das Reußsche Bild des Urhebers in einer Zeit der Total-buy-out-Verträge, denen selbst eine Elke Heidenreich zum Opfer fällt, für reichlich überholt und glorifiziert hält, der musste im Vortrag »Autorenfreiheit und Publikationszwang« von Professor Volker Rieble erfahren, dass selbst dieses noch zu toppen ist. Auch Rieble postulierte aus der Sicherheit einer staatlich finanzierten Professorenstelle an der Uni München heraus die vollständige Verfügungsgewalt des Urhebers über sein Werk. Nur er könne und dürfe darüber bestimmen, wie sein Werk der Öffentlichkeit präsentiert werde. Rieble forderte dies in einem Stil, der von flapsig bis überheblich reichte. Man erwartete, Rieble würde gleich ein Verbot für Kopiergeräte verlangen oder die Normierung von Leselampen fordern, damit nicht die Gefahr bestehe, das Werk könne unter Lichtverhältnissen gelesen werden, die der Autor niemals intendiert habe. Der Mann, so gewann man den Eindruck, würde selbst einem Blinden eine Lesebrille verkaufen können. Auf die Anmerkung eines anwesenden Vertreters des Verbands freier Illustratoren, Rieble möge das Ganze nichts ins Lächerliche ziehen, denn schließlich gehe es bei den Urhebern auch um die wirtschaftliche Existenz, konterte der Professor, dass wirtschaftliche Interessen ja gar nicht das Thema seines Vortrags seien.

Der dritte Jurist, der vierte Vortrag: Professor Burkhard Hess versuchte, auch Nicht-Juristen nochmals das Google Book Settelment nahezubringen. Hess schrieb darüber bereits in der FAZ. Obwohl es konzentriertes Zuhören verlangte, gelang es Hess, die Probleme und Möglichkeiten für deutsche Verlage und Autoren herauszuarbeiten.

Die Autonomie des Urhebers wird nicht wachsen

War die ideologische Ausrichtung der Vorträge allein durch den Veranstalter klar vorgegeben, so wurde man beim nächsten Juristen hellhörig: Professor Alexander Peukert von der Uni Frankfurt räumte mit einigen polemischen Überzeichnungen im Heidelberger Appell auf. Hier werde suggeriert, dass »man« die Abschaffung des Urheberrechtes fordere, was jedoch niemand tue. Peukert postulierte auch, dass sich das Google Books Settlement nur auf die USA beziehe und man vor deutschen Gerichten gute Chancen habe zu klagen, wenn Google urheberrechtlich geschützte Werke in Deutschland zugänglich mache.

Peukert rechnete auch mit dem von den Zeitungsverlagen geforderten Leistungsschutzrecht ab und betonte abschließend, dass er – egal was passiere und wie eine Lösung aussehe – bezweifle, dass die Autonomie der Urheber wesentlich wachsen werde.

Doch leider musste sich Peukert anschließend von Christian Sprang, dem Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, einige nicht ganz unberechtigte Vorwürfe gefallen lassen. Sprang: »Ihr Vortrag war eine Märchenstunde.« Leider vermengte oder verwechselte Peukert Buch- mit Zeitungsverlegern. Erstere fordern laut Sprang das Leistungsschutzrecht gerade nicht. Ebenso sei die Darstellung Peukerts nicht richtig, dass der Autor künftig bei digitalen Buchverkäufen durch Google 63% des Verkaufspreises als Honorar erhalten würde. Tatsächlich erhalte es der Inhaber des Copyrights, was in der Regel der Verlag sei. Je nach Verlagsvertrag könne davon für den Urheber in ungünstigsten Fall gar nichts abfallen.

Nach dieser Kritik zog Peukert kleinlaut ab. Leider fanden so seine These von der nicht wachsenden Autonomie des Urhebers und einige gute Punkte seines Vortrags kaum Gehör, da sie unter diesen Fehlern untergingen.

Eine lebende Google-Hilfe-Datei

Am Schluss des Tages stand eine »Podiumsdiskussion« auf dem Programm, die jedoch diesen Namen nicht verdient hatte, da sie zum einen durch Constanze Ulmer-Eilfort unglaublich schlecht bis gar nicht moderiert wurde, zum anderen war das Panel mit sieben Teilnehmern zu stark besetzt, sodass jede und jeder mehr oder weniger nur ein kurzes Statement abgeben konnte. Dies war schade, da mit Anne Lipp von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Anabella Weisl von Google Vertreterinnen jener auf dem Podium saßen, die den ganzen Tag über kritisiert wurden. Von Frau Weisl kamen jedoch keine substantiellen Aussagen, da sie zu sehr an der Leine ihres amerikanischen Arbeitgebers hing und Google-eigene Allgemeinplätze von sich gab (»Google ist kein Verleger«). Sie agierte wie eine lebende Google-Hilfe-Datei, in der man in der Regel auch nicht immer die Auskünfte erhält, die man sucht.

Scharmützel zwischen Wissenschaftlern

Zwischen Frau Lipp und Roland Reuß, der gar nicht auf dem Podium saß, gab es noch einen kurzen Schlagabtausch, der nochmals den schon am Morgen gewonnen Eindruck verstärkte, dass es sich bei der Open-Access-Debatte letztendlich um nicht weiter handelt, als um einen Grabenkrieg zwischen Geistes- und Naturwissenschaftlern – wenn nicht sogar um eine private Fede von Roland Reuß mit der DFG. Diesen Scharmützeln zwischen Wissenschaftlern stehen die ohne Frage bedenklichen Tatsachen gegenüber, die Google durch das Bücherscannen schafft.

Achja: Es saßen noch zwei Autoren auf dem Podium. Da war zum einen Gunther Nickel vom Deutschen Literaturfond, dessen Beitrag nicht weiter erwähnenswert ist, da er von einem Halbsatz auf den nächsten von Open Access zur Google Buchsuche sprang und beides bunt vermengte, sodass er haarsträubende Aussagen traf, wie dass »man« fordere, dass Belletristikautoren gezwungen werden, ihre Romane kostenlos im Netz zu veröffentlichen.

Piraten: Die Partei des entfesselten Konsumenten

In die gleiche Kerbe schien zunächst auch der Buchautor und Vorsitzende der Bachmannpreis-Jury Burkhard Spinnen zu schlagen. Die Grünen, so Spinnen, seien die Partei des kritischen Konsumenten gewesen, die Piratenpartei sei jedoch die Partei des entfesselten Konsumenten, der alles umsonst verlange. Dennoch bemerkte Spinnen selbstkritisch, dass er nicht wisse, wie er sich genau zu verhalten habe, da er als langjähriger Internet-Nutzer auch ein Teil dieser Bewegung sei.

Und dann war er da wieder, der abschätzige Blick auf »den User«, auf den Pöbel im Web, der ein YouTube-Video 3 Millionen Mal abrufe und einen Musiker zum Star mache. »Wollen wir für die Literatur eine YouTube- oder Google-Ästhetik?«, fragte Spinnen und beantwortete die Frage gleich selbst: »Ich möchte das nicht«. Glücklicherweise kam aus dem Publikum der Einwand, dass es doch im realen Leben auch nicht anders sei und dass sich nicht immer das Beste durchsetze.

So blieb von dieser Live-Aufführung des Heidelberger Appells der Eindruck zurück, dass die Open Access Debatte lediglich ein Scharmützel unter Wissenschaftlern ist, während bei Googles Buchsuche niemand so recht weiß, wie das Ganze für die deutschen Verlage und Autoren ausgehen wird und was die beste Lösung für sie wäre. Zumindest eine im Publikum anwesende Vertreterin des Justizministeriums konnte berichten, dass amerikanische Rechtsanwälte derzeit prüfen, ob und in welcher Form die Bundesregierung hier in amerikanische Rechtsprozesse eingreifen solle (amicus curiae).

Fehlende Zwischenrufe vom Feindbild

Dass die Konferenz interessanterweise in Form des Open Access angeboten wurde, nämlich kostenfrei für die Besucher, ist dem Veranstalter hoch anzurechnen. Umso bedauerlicher war es, dass die Vertreter des »Feinbilds Internet«, die ansonsten immer wieder gerne in Massen auf Konferenzen und Barcamps anzutreffen sind, hier fast gänzlich fehlten. Der ein oder andere Zwischenruf hätte der – mit Ausnahme des Vortrags von Alexander Peukert – doch sehr einseitigen und absehbaren Veranstaltung mehr als gut getan.

Wolfgang Tischer

Weitere Berichte von Anwesenden über die Tagung:

Tagungsband als kostenloser PDF-Download:

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4 Kommentare

  1. Spannend an dieser Debatte finde ich vor allem, dass Fragen der Publikation losgelöst von denen der Werkentstehung behandelt, überhaupt gedacht werden. Spätestens wenn die Werkherrschaft zum Kampfbegriff wird, müsste sich der Verdacht einer Kunst-, bzw. Wissenschaftsferne aufdrängen, mit dem sich die Argumente gegen die Werke selbst kehren. Hier tritt eine halbe Generation geistig ab, bzw. gibt es zu. Zumindest ich kann den diskursiven Führungsschienen (“nur Politik”, “Rechtssache” etc.), auf denen man das Risiko zu umfahren meint, nicht folgen. Sind diese Geisteswissenschaften denn Wissenschaften (und nicht eher Feuilleton), ist diese Kunst wirklich Kunst (und nicht etwa Kunsthandwerk)? Das solche Gefahren aufziehen, müsse man, versicherte mir ein Unterstützer des Appells, ‘aushalten können’. Das kann man, denke ich mir fies, am besten, wenn man auf dieser Seite nichts zu verlieren hat. Interessant auch, dass in vielen Ländern derartige Debatten nicht aufkommen – und, dass weit mehr Illustratoren als bildende Künstler den Heidelberger Appell unterzeichneten, sehr viele, fast kein Musiker, aber Heerscharen von Leuten, die mit fremdem geistigen Eigentum hantieren. Falls der Appell im Gespräch bleibt, rechne ich noch mit einigen Rückziehern.

  2. Ein “Scharmützel unter Wissenschaftlern”? Wohl kaum.

    Für echte Wissenschaftler, also solche Leute, die tatsächlich durch Forschung Wissen über die Welt und ihre Phänomene schaffen, ist open access keine Bedrohung, sondern ein Versprechen. Denn in der echten Wissenschaft will man ja gerade, dass andere Leute die eigene Arbeit weiterdenken und weiterführen.

    Aus dem ganzen Gehubere um den “Heidelberger Appell” spricht doch nur der Neid auf die Relevanz von Wissenschaftlern, die mehr hervorbringen als nur ziselierte Formulierungen über ziselierte Formulirungen anderer Leute.

  3. Die Debatte dreht sich sich im wesentlichen umd die berechtigten Befürchtungen, dass die Folgen der Open-Access-Bewegung das Urheberrecht in seinem Kern tangiert und beschädigt wird. Auf der Website von Open Access steht: “Open Access steht für den unbeschränkten und kostenlosen Zugang zu wissenschaftlicher Information im Internet.” Es mag ja Verabredungen mit Autoren geben, de sich bereit erklären, die Rechte an ihren Texten aufzugeben. Auf open-access.net steht auch: “Open Access meint, dass diese [= die wissenschaftliche, Anm. d. Red. =der Website open-access.net w.] Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind.” Wenn auch immer das Einverständnis der Beteiligten vorausgesetzt wird, so ist doch damit ein Angriff auf das Urheberrecht verbunden, von der Übergehung der kulturellen Leistung von Herausgebern und Verlegern ganz zu schweigen.

    Es ist nicht gut, einem Kritiker von Open Access Unkenntnis oder auch nur partielle Unkenntnis des Internets voruzuhalten. Eine solche Kritik gibt zu verstehen, dass eine tiefergehende Kenntnis des internets – und seiner Gewohnheiten – nicht zu solch einer Kritik führen würde. Und das ist genau der Punkt. Die digitalen sich herausschälenden Gewohnheiten im Internet werden nach Reuß zu einer Gefahr für das Urheberecht. Auch die immer wieder mal geäußerte Ansicht, dass von der Gemeinschaft besoldete Autoren ihre Texte der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung stellen sollen, übergeht stillschweigend deren eigenen auch finanziellen Einsatz, ihre Erfahrungen, ihr Wissen, damit eine Publikation zustande kommt. R. Reuß hat mit seinen Warnungen einen empfindlichen Nerv getroffen, sonst wären die Reaktionen nicht so harsch, denn eine Stärkung des Urheberrechts führen die Befürworter von digitalen Freiheiten sicher nicht im Sinn.

  4. @Fischer: Der Geisteswissenschaft “Neid” zu unterstellen in Bezug auf open access ist dumm. Die Geldquellen, die für die Natur- (besonders Bio-Wissenschaften) aufgrund ihres Wettbewerbs um die Gunst der Wirtschaft sprudeln, kann und soll die Geisteswissenschaft nicht auf sich umleiten. Nur eine gesellschaftliche Förderung (und dazu gehört eben auch eine Garantie für die Wertigkeit der “Währung” literarischer Leistung) des Kulturschaffens und Bewahrens, ja auch des “ziselierten” Weiterreflektierens kann sie weiter am Leben erhalten. Woran einem technokratischem Wissenschaftsverständnis wie dem Ihrigen natürlich nicht viel gelegen sein kann. Natürlich muss auch flexibel über Lösungen nachgedacht werden die die leichtere und modernere Verfügbarmachung von wissenschaftlichen Texten und eine kollektivistischere Verwaltung der Gewinne daraus ermöglichen, aber wenigstens die Unterschiede zu rein künstlerischen Bereichen wie der Musikindustrie müssen jedem klar sein.

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