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Weniger illegal als erwartet: Texte von Elke Heidenreich erscheinen bei einem Zuschussverlag

Das Buch bei dem Elke Heidenreich angeblich als Herausgeberin auftritt, ist nun erhältlichUnlängst hatten wir berichtet, wie ein Zuschussverlag Elke Heidenreich ungefragt zur Herausgeberin eines seiner Bücher machte. Mit dem Namen der bekannten Buchkritikerin sollen offenbar zahlungswillige Buchautoren von der Seriosität des Verlages mit dem wohlklingenden Namen »Deutsche Literaturgesellschaft« überzeugt werden.

Unglaubliches ist passiert: Wir haben das Werk bei einer Online-Buchhandlung bestellt – und es liegt nun tatsächlich auf dem Redaktionsschreibtisch! Physikalisch zumindest ist es also keine Luftnummer.

Veröffentlicht Frau Heidenreich also doch Texte bei einem Zuschussverlag, der sich schon mal vom Autor eine Publikation für knapp 10.000,00 Euro bezahlen lässt und für bis zu drei Gedichte knapp 800,00 Euro an Autorenzuschuss verlangt?

Ja und nein.

Woher stammen die Beiträge von Elke Heidenreich?

Groß ist auf dem Cover des Werkes ein Foto von Elke Heidenreich zu sehen. Auf Cover und Buchrücken ist sie als Herausgeberin genannt. Blickt man in das Buch, das – anders als es die Abbildung auf der Website des Verlages suggeriert  – eher dünn wie ein Reclam-Heft ist, so stellt man fest, dass darin tatsächlich Beiträge von Frau Heidenreich enthalten sind. Zum einen ein Essay »Ein Reiseziel, aufs innigste zu wünschen – Die Idylle trotzt dem Bombenalarm: Wie mir in Glyndebourne, in den Hügeln von Sussex, die Wahrheit über die Oper aufging« zum anderen ein Interview mit ihr, dem das leicht variiertes Zitat »Bücher könnte ich lassen, Oper nicht« als Buchtitel entnommen ist.

Weiterhin sind im Buch ein Interview mit dem Startenor Rolando Villazón zu finden, sowie ein paar urheberrechtsfreie Texte von Goethe, E. T. A. Hoffmann und anderen.

Aber wie soll das gehen, wo doch Elke Heidenreich gar nichts von der Existenz dieses Buches wusste?

Das Büchlein, das typografisch durchaus ansehnlich aufbereitet ist, hat auf der letzten Seite eine Quellenangabe. Dort ist nachzulesen, woher Elke Heidenreichs Beitrag und die Interviews stammen: aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Das Interview mit Elke Heidenreich stammt aus einer Ausgabe aus dem Jahre 2004, ihr Essay ist 2006 in der FAZ erschienen.

Die Beiträge wurden, so ist es in der Quellenangabe zu lesen, »freundlicherweise zur Verfügung gestellt vom Archiv der Frankfurter Allgemeinen Zeitung«.

Abdruck der Heidenreich-Texte nicht illegal

Eine Nachfrage von literaturcafe.de beim Archiv der FAZ ergab, dass die Deutsche Literaturgesellschaft tatsächlich die Rechte an diesen Artikeln erworben hat. Die Gesellschaft gab beim Lizenzerwerb korrekt an, dass die Artikel für ein Buchprojekt verwendet werden, nannte jedoch keine weiteren Details. Grundsätzlich kann jedermann Rechte an FAZ-Artikeln via Internet kostenpflichtig erwerben. Voraussetzung ist, dass der Verfasser des Beitrags die entsprechenden Rechte an die FAZ übertragen hat. An den genannten Artikeln von Frau Heidenreich besitze man diese Rechte, so der Leiter des FAZ-Archivs gegenüber literaturcafe.de.

Wenn das stimmt, verwendet die Deutsche Literaturgesellschaft die Beiträge von Elke Heidenreich im Buch also nicht illegal.

Legale Bauernfängerei?

Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass es reichlich dreist und unverfroren ist, Frau Heidenreich auf dem Cover als Herausgeberin aufzuführen und so mit diesem Werk auf Bauernfang zu gehen, um bei unbekannten Autoren schon mal Zuschusszahlungen von knapp 10.000,00 Euro zu fordern. Immerhin, so wird vorgegaukelt, veröffentliche man in einem Verlag, in dem auch Elke Heidenreich Autorin und Herausgeberin sei.

Elke Heidenreich, so hat unsere Nachfrage bei ihr ergeben, lässt bereits juristische Schritte gegen das Werk einleiten. [Nachtrag: Hier die Stellungnahme von Elke Heidenreich im Wortlaut]

Weitere Veröffentlichungen nach gleichem Muster?

Werbung der Deutschen Literaturgesellschaft für eine angebliche Gedichtsammlung mit einem Vorwort von Marcel Reich-RanickiAußerdem liegt die Vermutung nahe, dass die Deutsche Literaturgesellschaft nach dem gleichen Verfahren auch bei einem für den Herbst angekündigten Gedichtband arbeitet. Hier soll angeblich »Literaturpapst« Marcel Reich-Ranicki persönlich das Vorwort schreiben. Wer darin bis zu drei eigene Gedichte veröffentlichen will, der muss dafür knapp 800 Euro berappen. Das »Vorwort« des berühmten Kritikers könnte dabei durchaus ebenfalls legal erworben worden sein. So mag der Gedichtband und das Ködern der Autoren zwar moralisch fragwürdig sein, dem Treiben der Deutschen Literaturgesellschaft rechtlich beizukommen, könnte jedoch schwierig werden.

Natürlich haben wir auch vor einigen Tagen wieder bei der Deutschen Literaturgesellschaft angerufen, um von dort eine Stellungnahme zu erhalten. Die freundliche Dame am Telefon hat unsere Kontaktdaten notiert und ein Rückruf des Geschäftsführers versprochen, auf den wir allerdings noch warten.

Eine Warnung für jeden Autoren

Was Elke Heidenreich hier passiert ist, sollte jedoch für jede Autorin und jeden Autor eine Warnung sein! Treten Sie die Rechte an Ihren Texten nicht leichtfertig und pauschal ab. Selbst dann nicht, wenn es sich um eine seriöse Zeitung wie die FAZ handelt. Der hier geschilderte Fall zeigt sehr gut, wie über diesen Umweg Inhalte plötzlich in einem eher zweifelhaften Umfeld auftauchen können. Daher sollte man Abdruckrechte idealerweise nur für den konkreten Fall erteilen und nicht auch die Buchrechte mit abtreten oder – auch das ist mittlerweile bei einigen Verlagen Praxis – sämtliche Veröffentlichungsrechte pauschal abtreten.

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16 Kommentare

  1. Sehr raffiniert! Bleibt nur zu hoffen, dass Frau Heidenreich erfolgreich ist. Dieses Beispiel spricht stark für eine Reform des Urheberrechts oder wie kann es sein, dass Elke Heidenreich draufsteht und sogar drinsteckt, sie das aber gar nicht will, weil der Rechte verwertende Verlag ihre Texte ungefragt und rechtlich einwandfrei weiter verkaufen darf.

  2. Das Problem ist, dass man bei sehr vielen Zeitungen sogenannte Buy-out-Verträge unterzeichnen muss (und wer es nicht tut, bekommt den Auftrag eben nicht). Bedeutet: Ich verkaufe alle meine Rechte für ein Pauschalhonorar. Journalisten, denen dadurch der Broterwerb durch Nebenverwertungen wegfiel (indem sie selbst ihre Texte verkaufen durften), haben schon vor vielen Jahren vergeblich protestiert – kein Mensch hat sich interessiert, man wurde sogar als geldgierig beschimpft (wollen bloß Reibach machen, ach wie pfui).
    Die Einführung des Buy-out-Verfahrens hat viele freie JournalistInnen die Existenz gekostet.

    Vielleicht helfen uns jetzt die Promis, auf diesen Missstand nochmals aufmerksam zu machen!
    Deren Fall wird sicher spannend, denn da sind außerdem die Persönlichkeitsrechte betroffen. Schon allein wegen des Fotos.

  3. Ich kann mich der Meinung von Petra van Cronenburg nur anschließen. Als freie Journalistin wurde mir von einem Zeitungsverlag schriftlich mitgeteilt, dass ich den Vertrag zu unterzeichnen habe, allenfalls würde man die Zusammenarbeit mit mir beenden. Das ist kein Einzelfall! Fas alle Zeitungsverlage arbeiten mittlerweile so. Wer die Verträge nicht unterzeichnet, fliegt raus. Man wird mit der Zahlung eines Pauschalpreises abgespeist, der in keinem Verhältnis zur weiteren Verwendung der Texte steht. Diese werden sämtlichen angeschlossenen Redaktionen übermittelt, ins Internet gestellt etc. Die Verlage können damit machen, was sie wollen. Das Beispiel von Elke Heidenreich zeigt, welch unverschämte Formen das annimmt. Man darf nur hoffen, dass durch diesen Fall eine Diskussion entfacht wird.

  4. Die Frage der Abdruckgenehmigung ist die eine. Dass Nutzungsrechte von Beiträgen aus Fremdmedien (hier: FAZ) aufgekauft wurden, war zu erwarten.
    Die Frage der Herausgeberschaft die andere.
    Niemand kann jemand anderes ungefragt zum Herausgeber eines Buches machen. Dafür müsste ein Vertrag mit Elke Heidenreich vorliegen. Als Herausgeberin hat sie auch i.d.R. Anspruch auf Honorarbeteiligung. Eine solche Vereinbarung liegt jedoch nicht vor. Damit ist die angegebene Herausgeberschaft nicht nur dreist, sondern auch juristisch relevant.
    Frau Heidenreich sollte also auf Unterlassung und auf Schadenersatz klagen. Im Raum steht auch ein strafrelevantes Verhalten wegen (versuchten) Betrugs.

  5. > Das Problem ist, dass man bei sehr vielen Zeitungen sogenannte Buy-out-Verträge unterzeichnen muss (und wer es nicht tut, bekommt den Auftrag eben nicht).

    @ Petra und Birgit: So weit konnte es nur kommen, weil damals zu viele Journalisten die neuartigen Knebelverträge voreilig oder gedankenlos unterzeichnet hatten.

  6. Wozu die riesige Aufregung um Frau Heidenreich? Sollen Juristen klären, was hier rechtens war oder nicht – in einer Welt der totalen Vernetzung und literarischen Globalisierung ist es wohl oft nicht so leicht, seine Urheberansprüche zu verteidigen. Darf ich ein einfaches und sehr persönliches Beispiel bringen: Im Juni 2007 ist mein Roman „Herzklappern“ erschienen (edition Weinviertel), auf der ersten Seite findet sich der Satz: „In Grönland betreibt er ein Gasthaus, unter Polarfischern und Schlittenhunden. In der Ansiedlung, in der er lebt, gibt es mehr Hunde als Menschen“. So weit, so verständlich. Ungefähr vier Wochen später fand ich im Journal der „Wiener Zeitung“, dem seriösen Amtsblatt der Republik Österreich, welches sehr häufig Reiseberichte bringt, fast wortgetreu diesen meinen Satz in einer Reisebeschreibung Grönlands. Na gut, kann man jetzt sagen, hübsche Idee, die ja schließlich jeder haben kann. Ich habe die Redaktion der Wiener Zeitung darauf angesprochen und als kleine „Wiedergutmachung“ zumindest um Besprechung meines Romans in der wöchentlichen Rubrik „Bücher“ gebeten – ein bisschen Werbung kann ja nie schaden. Mein sogar wiederholtes Ansinnen wurde vollkommen ignoriert. Ich habe sogar ein Exemplar meines Romans zum schlagenden Beweis mitgeschickt, hat aber nix genutzt. Also, was kann ich machen? Ja, mich freuen, dass man meine grönländischen Impressionen so frank und frei kopiert!

  7. Lieber LastGunman,

    den Gedanken, die edition weinviertel zu befragen, habe ich noch hintan gestellt, weil ich das ja schließlich ganz amikal regeln wollte. Über Grönland kann ja jeder schreiben, okay, aber Sie haben ganz Recht, jetzt ist es schon so lange her und die Wiener Zeitung rührt sozusagen nicht einmal das berühmte Ohrwaschel. Ich werde einmal meinen Verleger fragen, was er dazu sagt.

  8. Gute Werbung wird kopiert und damit noch erfolgreicher. Ein Klappentext ist sicher keine Literatur. Heute werden weder Titel noch andere Satzteile geschützt – bei der hohen Buchproduktion und dem schnellen Verbrauch unmöglich.

  9. Na ja, immerhin gibt es schon entsprechende Software, die benutzt wird, um Plagiate im Internet ausfindig zu machen. Da reicht schon ein einzelner Satz, wenn er so individuell wie in diesem Falle ist.

  10. Mehrere Fakten führen dazu, dass, wie inzwischen in allen übrigen Lebensbereichen auch in der Literatur, wenn es darum geht, Geld zu machen, betrogen und gelogen wird. Warum sollte es hier anders sein, als anderswo, im Internet etwa, wo Betrüger unter den Augen der Verbraucherverbände und der Justiz praktisch straffrei und fortgesetzt ihr Unwesen treiben und tausende gutgläubige Menschen täglich abzocken.
    Warum ist es eigentlich nicht juristisch im öffentlichen Interesse, die Gesellschaft vor Betrügern zu schützen, so dass Staatsanwälte tätig werden müssen?
    Tatsache ist auch: Wer für seinen Lebensunterhalt in einer mittlerweile reinen Kommerzgesellschaft sorgen muß, also nirgendwo mehr allein seine Richtung entscheiden kann, wie es bei einem Hobby noch möglich ist, hat keine große Wahl, was die Bezugsquelle seiner Einkünfte angeht. Andernfalls würden wohl Autoren und Journalisten sich nicht so billig verkaufen müssen. Aber das war schon vor, zu und ist auch noch nach Heinrich Heines und Edgar Allan Poes Zeiten so. Allerdings ging es noch niemals im gesamten gesellschaftlichen Leben so betrügerisch zu, wie heutzutage.

  11. Also, bitte: nur € 10.000! Das ist doch ein Schnäppchen. Für die Veröffentlichung meines Manuskripts „Bitte nicht vor dem Kind“ hätte ich der Deutschen Literaturgesellschaft € 16.831,22 bezahlen sollen, gnädigerweise aufgeteilt bis zu 36 Monatsraten von € 467, 53. Ab 12 Monatsraten wären noch saftige Bearbeitungsgebühren dazu gekommen. Also, habe ich mir gedacht, wenn ein Verlag so wenig Vertrauen in das Potential meines Buches hat, dass er von mir vorab so viel Geld verlangt, weil er nicht glaubt, damit angemessen Geld verdienen zu können, dann werden niemals so viel Bücher verkauft werden, dass ich auch nur annähernd das Geld wiedersehe, geschweige denn, damit wirklich Geld verdienen kann. Damit blieb mir nur noch die Empörung über diese Geschäftspraktik, aber sie hatte mich zumindest nur 70 Cent für den Brief gekostet, in dem ich meine strikte Ablehnung dieses unmoralischen Angebots dokumentierte.

  12. Ich hingegen habe mich mit meinem Buch „EIN ERWACHSENES BABY – schonungslos autobiografisch“ auf die 16831,22 € in 36 Monatsraten eingelassen. Es ist tatsächlich ein schönes Buch entstanden. Ich wüsste nur gern mehr über bisher erzielte Verkaufserfolge ! Da hält sich der Verlag aber sehr bedeckt und verweist auf die übliche Vorgehensweise, eine Offenlegung dieser Zahlen erst nach einem halben Jahr mit der Herausgabe der Tantiemen zu veranlassen.

  13. Ich finde das auch eine Frechheit und leider passiert Ähnliches im Internet. Viele meiner Texte finden sich plötzlich auf eher unseriösen Seiten, die vollgeklatscht sind mit Werbung. Meistens werden ganze Seiten aus meinen Projekten kopiert oder einzelne beliebte Zitate werden benutzt, um auf Sexseiten zu verlinken. Zum Glück kann man diese bei Google melden.

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