StartseiteNotizenDarf ich Geld verlangen, wenn ich sage, wie eine Buchkritik war?

Darf ich Geld verlangen, wenn ich sage, wie eine Buchkritik war?

Zu einem interessanten Prozess kommt es am Donnerstag, 12. Oktober 2006. Die FAZ und die Süddeutsche Zeitung klagen gegen das Internet-Literaturportal perlentaucher.de. Perlentaucher kommentiert u.a. in der täglichen Presseschau die Literaturkritiken der beiden Blätter und gibt deren Tendenz und Inhalte in eigenen Worten wieder. Die Frage, die nun verhandelt wird: darf Perlentaucher diese “Inhaltsangaben” der Kritiken an Dritte weiterverkaufen? FAZ und SZ sind der Meinung, dass nicht und argumentieren mit dem Urheberrecht. Mehr dazu ist in der Welt nachzulesen. Beim Perlentaucher heißt es ironisch: FAZ und SZ haben ihre Kräfte gebündelt, um sich gegen die Übermacht des Perlentauchers zur Wehr zu setzen.

Nachtrag: Das Urteil wird am 23. November erwartet.

Technorati-Tags: urheberrecht perlentaucher

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