Die Meinung der literaturcafe.de-Redaktion ist eindeutig: Wer sein Buch bei einem Unternehmen veröffentlicht, das sich »Verlag« nennt, der sollte dafür kein Geld bezahlen. Ein Verlag trägt das finanzielle Risiko der Buchveröffentlichung allein.
Ebenso arbeiten seriöse Literaturagenten auf Erfolgsbasis. Erst wenn der Autor verdient, erhält der Agent einen Anteil daran.
Doch seit wir vermehrt vor Abzockern warnen, die sich als Literaturagentur ausgeben, aber es nur darauf abgesehen haben, eine maschinelle Rechtschreibprüfung teuer als »Lektorat« zu verkaufen, erreichen uns regelmäßig eMails mit der Frage: Welche Literatur-Agenturen und welche Verlage empfiehlt das literaturcafe.de?
Über 45 Autorenverbände und andere Literaturinstitutionen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben sich jüngst zu einer gemeinsamen Initiative für mehr Fairness im Verlagsbetrieb zusammengeschlossen (Fairlag). Die Mitglieder setzen sich u. a. für eine faire Bezahlung von Autoren ein und informieren insbesondere junge und unerfahrene Schriftsteller über die Praktiken mancher Zuschussverlage.
Im Vorfeld der Messe hatte sich zudem die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für einen fairen Umgang zwischen Autoren und Verlagen ausgesprochen und sich klar für das Aktionsbündnis und das Engagement der Mitglieder ausgesprochen. Unmittelbar nach der Gründung des Aktionsbündnis’ für faire Verlage im April 2008 hatte sich bereits die SPD-Bundestagsfraktion mit den Mitgliedern der Initiative solidarisch erklärt. (Quelle: Montségur Autorenforum)
Eine Nachricht, wie am 6. September 2008 im Südkurier, findet sich mit steter Regelmäßigkeit in den Regionalteilen meist kleinerer Zeitungen. Endlich, so ist dort fast schon stereotyp zu lesen, hat es Peter K. oder Lisa M. geschafft und nach jahrelanger ergebnisloser Suche einen Verlag gefunden. Ein Lebenstraum geht in Erfüllung, waren doch Freunde und Familie des angehenden Literaturtalents schon immer davon überzeugt, dass das Manuskript veröffentlicht werden muss.
So heißt es auch im Südkurier-Artikel, dass eine 32-jährige Autorin für ihr in der Schublade schlummerndes Manuskript nach 12 Jahren nun endlich einen Verlag gefunden hat. Das Buch werde »auf der Frankfurter Buchmesse im Herbst präsentiert« und »im nächstes Jahr für den Deutschen Jugendliteraturpreis angemeldet«.
Ebenso hätte dort stehen können, dass das Werk im nächsten Jahr für den Literaturnobelpreis vorgeschlagen wird. Auch das wäre nicht gelogen, denn einen Brief nach Stockholm schicken kann schließlich jeder.
Erst unlängst war die Frankfurter Verlagsgruppe, die unter ihrem Dach und in ihrem Umfeld einige Zuschussverlage versammelt, vor Gericht in erster Instanz gegen die Online-Enzyklopädie Wikipedia bzw. den Wikimedia-Verein gescheitert.
Am 18. Juni 2008 fanden nun gleich drei Verhandlungen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg statt. Kläger waren die Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe bzw. ihre Tochtergesellschaft Frankfurter Literaturverlag GmbH, jeweils vertreten durch Rechtsanwalt Christian Friedrich Jaensch.
Gegenstand waren Veröffentlichungen des Autorenhaus Verlags und auf der Website Autoren-Magazin.de, jeweils verantwortet von Manfred Plinke und vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann.
Die Frankfurter Verlagsgruppe will gegen ein Urteil des Landgerichts Köln Berufung einlegen und weiter gegen die Web-Enzyklopädie Wikipedia bzw. den deutschen Wikimedia Verein klagen, wie heise online heute berichtet.
Die Verlagsgruppe sieht offenbar die Gefahr, dass sie durch kritische Äußerungen im Internet wirtschaftlich geschädigt wird. Da zur Verlagsgruppe Zuschussverlage gehören, bei denen Autoren für ihre Buchveröffentlichungen selbst zahlen, fürchtet man offenbar, die Autoren könnten aufgrund der kritischen Beiträge von einer Veröffentlichung bei der Verlagsgruppe absehen und zu Alternativen wie BoD.de oder Lulu.com wechseln. So zitiert heise aus der Pressemeldung der Verlagsgruppe: »Es kann nicht sein, dass sich im Internet rechtsfreie Räume etablieren, in denen Konkurrenten unter Phantasienamen falsche Tatsachen über missliebige Wettbewerber verbreiten dürfen.«
Damit akzeptiert die Verlagsgruppe das Urteil des Landgerichts Köln nicht, in dem dieses die entsprechenden Passagen im Wikipedia-Artikel als Meinungsäußerung oder wahre Tatsachenbehauptung für zulässig befand (wir berichteten). Der genau Wortlaut kann in der Urteilsbegründung nachgelesen werden (PDF-Download/1,2 MByte).
Nach Meinung von heise online habe die Gruppe daher mit einer Berufung keine große Aussicht auf Erfolg.
Wie heise online und die Wiener Zeitung berichten, klagte die Frankfurter Verlagsgruppe gegen den Verein Wikimedia Deutschland, da sie sich in einem Wikipedia-Eintrag über das Unternehmen verunglimpft sah. Wie in der 20-seitigen Urteilsbegründung nachzulesen ist (PDF-Download/1,2 MByte), ging es u. a. um Einträge und Aussagen zur Verlagsgruppe wie
»… sie wähle bewusst wohlklingende Namen und Bezeichnungen von ähnlich renommierten Verlagen und Vereinigungen, um so potenzielle Autoren zu täuschen. …«
und
»… Da man hierbei nicht von einem Verlag im eigentlichen Sinne sprechen kann, bezeichnen sich die Unternehmen selbst als Dienstleisterverlage…«
sowie weiterer vier im Artikel gemachter Aussagen, die sich zum Teil auch auf einen kritischen Beitrag der ZDF-Sendung WISO bezogen bzw. diesen als Quelle anführten.
heise online schreibt: »Alle sechs beanstandeten Passagen sind nach Überzeugung des Gerichts hinzunehmen, da es sich zumeist um wahre Tatsachenbehauptungen oder zulässige Meinungsäußerungen handelt«.
Was sieben spanischen Frauen passiert ist sollte jedem zu denken geben, der gewillt ist, einem Zuschussverlag Geld für die Veröffentlichung des eigenen Romans zu zahlen.
Wie SPIEGEL Online und spanische Zeitungen und Weblogs berichten, wollten die sieben Mütter aus dem 400-Seelen-Dorf Serradilla del Arroyo Geld für die Modernisierung eines Schulanbaus sammeln, um das kulturelle Leben in der Gemeinde zu fördern. Allein mit Kuchenbacken und Flohmärkten war das nicht zu erreichen.
So kamen sie auf die Idee, Aktfotos von sich zu machen und einen Kalender zu produzieren. Das hat bereits bei Sportvereinen und Studenten funktioniert. »Sex sells« und ist eine sichere Einnahmequelle, so dachten sie und starteten die Shootings für den Erotikkalender in Eigenregie.
Einen Verlag für den Kalender hatten Sie natürlich auch nicht. Und so begann das finanzielle Unglück.
Mit einer sogenannten »Fairlag-Erklärung« haben sich heute namhafte Autorenverbände und andere Institutionen des Literaturbetriebs aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an die Öffentlichkeit gewandt. Die Unterzeichner, die sich zu einem »Aktionsbündnis für faire Verlage« zusammengeschlossen haben, wenden sich in dem am Welttag des Buches (23. April 2008) veröffentlichten Text insbesondere gegen die schwarzen Schafe der sogenannten »Zuschussverlage«. Bei »Zuschussverlagen« ist die Zahlungsbereitschaft des Autors das ausschlaggebende Kriterium für die Veröffentlichung. Diese »Verlage« kehren das Verlagsprinzip somit um, indem sie keinerlei finanzielles Risiko tragen.
Besonders junge und unerfahrene Autoren werden nach Meinung der Autorenverbände von den unseriösen Unternehmen der Branche über »die Gefahren derartiger Publikationen auch nicht aufgeklärt«. So werde den Autoren aufgrund ihrer »erkauften Veröffentlichung« oft die Chance genommen, auf dem Literaturmarkt und bei anderen Verlagen Fuß zu fassen. Außerdem gingen einige der »Verlage« juristisch oder durch Diffamierungen vehement gegen Kritiker vor.
Eigentlich ist es noch gar nicht offiziell: Am 23. April 2008, dem Welttag des Buches, planen nahezu alle namhaften Autorenverbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit zu treten. Es ist vorgesehen, dass sich die Autorenvertretungen in dieser sogenannten »Fairlag-Erklärung« für einen fairen Umgang zwischen Verlagen und Autoren aussprechen. Hierzu gehöre es nach Meinung der Autorenverbände auch, dass ein Autor für eine Veröffentlichung vom Verlag Geld bekommt – und nicht umgekehrt. Die geplante Erklärung blickt daher kritisch auf die sogenannten Zuschussverlage, wobei sie dieses Geschäftsmodell jedoch nicht mit Bausch und Bogen verdammt. Vielmehr soll sich die Erklärung gegen die schwarzen Schafe der Branche richten, die nach Meinung der Autorenverbände mit den Autoren alles andere als fair umgehen und ihnen offenbar Versprechungen über Erfolge und Verkaufspotenziale machen, die nicht immer der Wirklichkeit entsprächen. Unerfahrene Autoren laufen hier Gefahr, durch Unwissen und Naivität eine mögliche Karriere durch eine Veröffentlichung in einem Zuschussverlag mit weniger gutem Ruf zu verbauen.
Noch ist der Text der Erklärung in der internen Diskussion, doch ist ein Entwurf offenbar im Vorfeld der »Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe« zugespielt worden. Diese lässt nun die Muskeln spielen und versucht, die Autorenverbände einzuschüchtern und droht ihnen über einen Rechtsanwalt per Fax mit juristischen Schritten, falls diese die Erklärung unterzeichnen.
Die Tricks, wie dubiose Verlage und Literaturagenten an das Geld gutgläubiger und naiver Autoren kommen wollen, sind raffinierter geworden. Da entpuppt sich beispielsweise der professionell und ganz im Sinne der Autoren agierende Agent plötzlich als Abzocker und vermittelt für den Autor kostenpflichtige Lektoratsaufträge an eine Firma, die mit ihm in Verbindung steht.
Aus aktuellem Anlass haben wir daher ein paar Indizien zusammengestellt, die Sie bei einer Literaturagentur misstrauisch machen sollten. Die gleichen Hinweise gelten auch für dubiose Zuschussverlage.
Um es deutlich zu sagen: Keiner der folgenden Punkte muss bedeuten, dass dahinter ein Betrüger steckt, der nur Ihr Geld will – jedoch ist erhöhte Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall gilt: Finger weg!
Das letzte Mal habe ich über Anthologien und das manchmal etwas dubiose Vorgehen der Herausgeber geschrieben. Wenn man jetzt noch einmal zurückdenkt zu den Autoren, die für die Veröffentlichung in der Anthologie auch noch pro Seite einen gar nicht so niedrigen Preis bezahlen sollen, drängt sich einem die Assoziation zum Schreckgespenst der heutigen Jungautoren-Generation auf: Der ZUSCHUSSVERLAG. Heutzutage kann sich Hinz und Kunz (nicht die aus Volker Brauns Erzählung) ein eigenes Buch drucken lassen, vorausgesetzt man hat genug Geld. Eine Art Zweiklassenliteraturgesellschaft. Manche bezahlen eben für die Bücher, die andere geschrieben haben, und andere zahlen eben für die eigenen Bücher, um diese zu Weihnachten, zum Geburtstag, zu Ostern, zum Nikolaus, zum Valentinstag, zum Welttag des Buches, zum Murmeltiertag, , zum St. Nimmerleinstag ihren Verwandten und bedürftigen Kindern zu schenken. Was dann übrig bleibt stapeln sie nach nochmaligem Bezahlen an den Verlag (sonst werden die schönen Bücher ja vernichtet!) in ihrem eigenen Keller. Klar, es ist nicht unseriös und unmoralisch, den Autoren von vornherein zu sagen, dass sie ihr Buch quasi selbst finanzieren müssen. Wer will, der kann. Wenn ich wollte, hätte ich wahrscheinlich schon das fünfte Buch und würde mich für die ersten drei mittlerweile schämen. Und meine Eltern würden mir raten, einen extra Lagerraum zu mieten.
Sie werden Zuschussverlage, Dienstleistungsverlage oder neuerdings auch Vanity-Verlage genannt. Dabei haben diese Firmen mit Verlagen wenig gemein, denn ihr Geschäftsmodell ist einfach: Wenn der Autor zahlt, wird das Buch gedruckt. Die schwarzen Schafe der Branche locken mit Milchmädchenrechnungen und abenteuerlichen Versprechungen, was mögliche Verkaufszahlen angeht. Wie die Wirklichkeit ausschauen kann, haben wir bereits vor Jahren hier berichtet. Doch immer wieder liest man von erschütternden Fällen, wie z.B. von einer 18-jährigen Schülerin, die zu einer Auflage von 10.000 Exemplaren überredet wurde. Die Eltern haben’s bezahlt. Es dürften vermutlich mehrere 1.000 Euro gewesen sein.
Nun ist einer dieser »Verlage« den Bach runtergegangen. Am 31. Januar 2007 wurde das Insolvenzverfahren gegen Mein Buch oHG eröffnet. Mit Sprüchen wie »Bücher schreiben ist ein Ausdruck von Freiheit. Lassen Sie sich keine Grenzen setzen.« schmierte man den Kunden Honig ums Maul – und wollte doch nur ihr Geld. Das Blog »Pfade durch den Buchmarkt-Dschungel« dokumentiert nun anhand eines realen Briefwechsels, wie der Verlag die Kunden zur Veröffentlichung überredet hat.
Obwohl es schon letzte Woche passiert ist, sei es hier aus Dokumentarspflichten nachgetragen: Der Autorenhaus Verlag hat erneut einen Prozess gegen einen Zuschussverlag gewonnen. Das ist erfreulich. “Für Meinungs- und Kunstfreiheit” titel der Autorenhaus Verlag in seinem Autoren-Magazin. Dort ist nochmal der ganze Sachverhalt aus Sicht des Verlags nachzulesen.
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