StartseiteLiterarisches LebenFrankfurter Verlagsgruppe scheitert erneut vor Gericht gegen Kritiker

Frankfurter Verlagsgruppe scheitert erneut vor Gericht gegen Kritiker

Das Hanseatische Oberlandesgericht in HamburgErst unlängst war die Frankfurter Verlagsgruppe, die unter ihrem Dach und in ihrem Umfeld einige Zuschussverlage versammelt, vor Gericht in erster Instanz gegen die Online-Enzyklopädie Wikipedia bzw. den Wikimedia-Verein gescheitert.

Am 18. Juni 2008 fanden nun gleich drei Verhandlungen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg statt. Kläger waren die Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe bzw. ihre Tochtergesellschaft Frankfurter Literaturverlag GmbH, jeweils vertreten durch Rechtsanwalt Christian Friedrich Jaensch.

Gegenstand waren Veröffentlichungen des Autorenhaus Verlags und auf der Website Autoren-Magazin.de, jeweils verantwortet von Manfred Plinke und vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann.

In einem Fall wurde gegen die Veröffentlichung eines Beitrags mit Link auf eine ZDF-Sendung geklagt. Die anderen Verfahren behandelten die Streitpunkte der Veröffentlichung eines Schaubildes aus einem Artikel im Jahrbuch für Autoren 2005/2006 und die Veröffentlichung von Leserbriefen auf der Website Autoren-Magazin.de.

In allen drei Fällen empfahl das Oberlandesgericht den Klägerinnen nach langen Ausführungen, die Klage bzw. die Berufung zurückzuziehen, da sie keinerlei Aussicht auf Erfolg hätten.

Gericht: Frage des Rechtsmissbrauchs sei zu erörtern

Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht, Betz, der alle drei Verhandlungen betreute, sprach von einem »Rudel von Streitpunkten«. Wiederholt erwähnte er, dass bei einer Aufrechterhaltung der Klage oder der Berufung seitens der Klägerin die Frage des Rechtsmissbrauchs erörtert werden müsse, insbesondere, wenn es weitere Klageerhebungen in verschiedenen Städten mit identischen Anlagen von den gleichen Anwälten, mit lediglich wechselnden Klägern gegeben habe.

Es sei außerdem zu untersuchen, ob hier ein zentral koordiniertes Vorgehen vorläge, und ob es der Klägerin möglicherweise um eine ungerechtfertigte Kostenbelastung der Beklagten gehe.

Die Formulierung »Kampagne«, die Manfred Plinke gegen die Klägerin verwendet habe, erkannte das OLG als wertend und wies darauf hin, dass dies aufgrund der vielen Verfahren, die auch das Gericht »erdulden müsse« (Zitat OLG) als zulässig ansehen würde. Plinke dokumentiert aktuell auf seiner Website über 100 Verfahren, die die Verlagsgruppe oder ihr nahestehende Einrichtungen in den letzten drei Jahren gegen ihn anstrengte. Der Hessische Rundfunk berichtete jüngst in seiner Sendung »defacto« über den Umgang der Verlagsgruppe mit Kritikern.

Dem Anraten des Senats, die Klagen bzw. Berufungen zurückzuziehen, hat Rechtsanwalt Christian Friedrich Jaensch schließlich entsprochen. Die Klägerinnen tragen nun sämtliche Kosten. Die Streitwerte der drei Verfahren lagen bei 30.000, 90.000 und 100.000 Euro.

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