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EU-Urheberrechtsreform: 8 negative Folgen, mit denen Autoren jetzt rechnen müssen

Screenshot: EU-Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte.
Screenshot: EU-Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte.

Am vergangenen Dienstag hat das EU-Parlament für die umstrittene Urheberrechtsreform gestimmt. Für Autorinnen und Autoren wird dies überwiegend negative Folgen haben. Wir geben eine Übersicht, was Urheberinnen und Urheber von Büchern demnächst befürchten müssen.

Wenn der Reformentwurf zum neuen Urheberrecht Anfang April 2019 den Europäischen Rat passiert hat – was als Formsache gilt –, müssen die Mitgliedsländer die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Auf Basis des dann geänderten deutschen Urheberrechts werden die Verwertungsgesellschaften ihre Ausschüttungen an Autorinnen und Autoren verringern und langwierige Verhandlungen mit Online-Plattformen wie Google (YouTube) und Facebook beginnen.

Mit welchen negativen Auswirkungen insbesondere Buchautorinnen und Buchautoren rechnen müssen, haben wir hier zusammengestellt.

1. Autorinnen und Autoren erhalten weniger Geld von der VG Wort

Der relativ kurze Paragraf 16 der Urheberrechtsreform (nach alter Zählung vor der Abstimmung der Paragraf 12) war der wichtigste für die deutschen Buchverlage. Er sorgt dafür, dass die vom Bundesgerichtshof als illegal bewertete Ausschüttung an Verlage durch eine Gesetzesänderung legal wird. Damit sichern und festigen sich die Verlage zudem ihren Einfluss und ihre Verhandlungsposition innerhalb der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).

Sofern Urheber nicht schon jetzt einen Teil ihrer Einnahmen freiwillig an ihre Verlage abgetreten haben, wird sich die Ausschüttung der VG-Wort-Gelder an Autorinnen und Autoren bis auf die Hälfte reduzieren. Warum das so ist und was es mit den VG-Wort-Auszahlungen auf sich hat, kann in diesem Beitrag des literaturcafe.de nachgelesen werden.

Rechte für Urheber? Ansprüche der Verleger!
Rechte für Urheber? Ansprüche der Verleger!

Dass es zu dieser Einnahmenminderung für Autorinnen und Autoren kommt, ist so gut wie sicher. Dass es nochmals zu zähen Verhandlungen zwischen Verlagen und Autoren über die Verteilungsschlüssel kommen wird, ist nicht auszuschließen.

2. Autorinnen und Autoren ohne VG-Wort-Vertrag sind geschwächt

Die Rolle der Verwertungsgesellschaften ist durch die Urheberrechtsreform enorm gestärkt worden. Die Gesellschaften sind die Vertreter und Verhandlungspartner der Urheber und ihrer Verwerter, wenn es um die Verhandlungen mit den großen »online content-sharing service provider« geht, allen voran also Facebook und Google. Sollten die US-Konzerne jemals Geld an die Urheber zahlen (siehe Punkt 4), so wird dieses Geld über die Verwertungsgesellschaften fließen und von dort an Urheber und Verwerter ausgeschüttet. Wer mit der VG Wort keinen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen hat oder ihn nicht abschließen will, erhält nichts von diesem Geld. Self-Publisher, die ihre Werke als E-Book über die großen Online-Anbieter verkaufen, sind weiterhin von der VG-Wort-Ausschüttung ausgeschlossen.

Ohnehin ist jeder ein Autor und Urheber, der Texte mit einer gewissen Schöpfungshöhe verfasst, also auch Hobby-Lyriker oder Blogger. Auch diese Urheber werden leer ausgehen, wenn ihre Werke ohne Erlaubnis auf den entsprechenden Plattformen landen.

3. Gut verdienende Autoren verdienen vielleicht noch mehr, unbekannte Autoren eher weniger

Durch die Aufwertung der VG Wort profitieren überwiegend die (wenigen) Autoren, deren Buchverkäufe ohnehin schon verhältnismäßig groß sind, da sich der Verteilungsschlüssel u. a. auch daran orientiert, wie oft deren Werke in den Bibliotheken vertreten sind (analog und digital). Da die Verlage künftig wieder legal mitverdienen, haben insbesondere die Verlage der Bestsellerautoren ein Interesse daran, die Ausschüttung an ihre Autoren in möglichst hohem Umfang sicherzustellen. Autoren bei kleineren Verlagen und Autoren mit geringeren Buchverkäufen werden nicht wesentlich mehr verdienen – sofern Facebook und Co. überhaupt zahlen.

4. Zahlungen von YouTube, Facebook & Co. an Buchautoren völlig unklar

Heftig umstritten ist und war der Artikel 17 der Reform (vormals nach alter Zählung Artikel 13). Nach Meinung der Befürworter soll er dafür sorgen, dass Portale künftig an die Verwertungsgesellschaften zahlen müssen, wenn die Nutzer dort urheberrechtlich geschützte Werke oder Teile daraus einstellen. Die Gegner argumentieren, dass diese Überwachung nur mittels Uploadfilter möglich sei. Auch der EU-Verhandlungsführer Voss und Justizministerin Barley halten solche Filter für sehr wahrscheinlich. Da sich die große Koalition im Koalitionsvertrag ausdrücklich gegen solche Filter ausgesprochen hat, ist von Seiten der SPD zu hören, dass man im nationalen Gesetz möglicherweise Uploadfilter explizit ausschließen könnte und die großen Plattformbetreiber lediglich zu pauschalen Lizenzzahlungen ohne Einzelprüfung verpflichtet werden.

Solche Verhandlungen könnten sich aber im Fall von Textinhalten über Jahre hinziehen, denn es gibt keinerlei Zahlen darüber, wie viele urheberrechtlich geschützte Textinhalte gegen den Willen der Rechteinhaber auf den Plattformen geteilt werden. Bei Video- und Musikinhalten funktionieren die Erkennungsfilter schon relativ zuverlässig. Zwischen GEMA und YouTube gibt es schon Vereinbarungen. Aber bei Textinhalten? Was ist mit illegal vertonten Texten? Was ist mit Text in Bildform? Wie wird der Unterschied bewertet, dass jemand einen Text mit drei Freunden teilt oder an 2 Millionen Follower schickt? Was ist mit Texten, die die Rechteinhaber selbst einstellen?

Aus dem umstrittenen Artikel 13 wurde nach neuer Zählung der Artikel 17
Aus dem umstrittenen Artikel 13 wurde nach neuer Zählung der Artikel 17

Wohl gemerkt: Es geht hier nicht um illegale Tauschbörsen, die mit den neuen Regelungen nichts zu tun haben und weiterhin illegal bleiben.

Aber ob, wann und wie mit den großen Anbietern wie Facebook und YouTube jemals eine Einigung über urheberrechtlich geschützte Textinhalte erzielt werden kann, erscheint derzeit fast unmöglich, und es ist völlig offen, ob in absehbarer Zeit auch nur ein Cent an die Urheber gehen wird.

Wer keinen Vertrag mit den großen Verwertungsgesellschaften abgeschlossen hat, geht hierbei ohnehin leer aus (siehe Punkt 2 und 3).

5. Eigene Texte und Leseproben zu teilen wird erschwert

Sollte es dennoch zu Uploadfiltern kommen, so droht ein weiteres Problem: Will eine Autorin oder ein Autor eine Leseprobe von einer halben Seite bei Facebook posten, so könnte dies abgelehnt werden, da der Autor die Rechte an seinen Verlag abgetreten hat. Der Autor kann seinen eigenen Text nicht mehr online stellen.

Auch bei Zitaten, bearbeiteten Werbeinhalten oder Buchtrailern ist nicht ausgeschlossen, dass Inhalte berechtigt oder unberechtigt von den Filtern abgelehnt werden. Werbung in eigener Sache wird dadurch erschwert. Auch dies trifft verstärkt Self-Publisher und Autoren in kleinen Verlagen, die auf diese Form der Eigenwerbung angewiesen sind.

6. Dominanz von Facebook, YouTube & Co. wird wachsen

Obwohl die Befürworter der Reform genau das Gegenteil beabsichtigen, wird das neue Urheberrecht die großen US-Konzerne weiter stärken und deren Dominanz im Netz festigen. Diese Unternehmen werden die einzigen sein, die die Kosten von über 100 Millionen Euro für die Entwicklung und ständige Optimierung und Anpassung von Uploadfiltern überhaupt investieren können. Diese Unternehmen werden die einzigen sein, die die teuren und langwierigen Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften der Länder führen können. Diese Unternehmen werden die einzigen sein, die die Lizenzzahlungen an die Verwertungsgesellschaften in allen europäischen Ländern überhaupt leisten können. Und diese Unternehmen werden auch die einzigen sein, die eventuelle Strafzahlungen aus der Portokasse begleichen können. Die immer wieder gern erwähnten Ausnahmen für kleine Plattformen werden in der Praxis keine Rolle spielen. Jede Plattform will wachsen und ist irgendwann nicht mehr klein, und dann ist es sehr wahrscheinlich, dass die US-Konzerne die teuer entwickelte Filtertechnik an Dritte lizenzieren. Wer dann (siehe Punkt 5) an den Filtern von Facebook scheitert, wird dann auch überall anders scheitern, weil überall Facebook-Filter bestimmen werden, was man hochladen darf und was nicht.

7. Weniger Aufmerksamkeit durch die Abschaltung von Google News

Was für die Buchverleger der Artikel 16 ist, ist für die Zeitungsverlage der Artikel 15 (vormals 11): Er sichert den Zeitungsverlagen ein sogenanntes Leistungsschutzrecht zu. Vereinfacht gesagt wollen die Verlage von Google Geld sehen, wenn Google kurze Ausschnitte aus Online-Artikeln in den Suchindex aufnimmt und auf die Angebote der Presse verlinkt. In Spanien führte ein solches Gesetz dazu, dass Google das Angebot »Google News« komplett abschaltete. Die spanischen Verleger verloren dadurch 10 bis 15 Prozent ihrer Online-Besucher.

Ausschnitt aus dem Richtliniendokument
Ausschnitt aus dem Richtliniendokument

Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass Google das Angebot »Google News« demnächst für Europa komplett abschaltet.

Dies wiederum hätte negative Auswirkungen auch auf die Sichtbarkeit von Buchautoren, da Rezensionen oder Berichte über deren Lesungen nicht mehr via Google News aufzufinden wären. Und Google News verzeichnet nicht nur kommerzielle Presseangebote, sondern auch viele Blogs.

8. Mehr Probleme beim Hinweis auf Buchbesprechungen

Bereits aufgrund der bestehenden Gesetzeslage und nach entsprechenden Gerichtsurteilen ist es sehr problematisch, wenn man zur Werbung für das eigene Buch Zitate aus Presserezensionen verwendet. Auf keinen Fall sollte man als Autorin oder Autor ohne Erlaubnis komplette Artikel in den Pressespiegel der eigenen Website übernehmen. Das im Punkt 7 erwähnte Leistungsschutzrecht könnte es noch schwerer machen, die Leserinnen und Leser auf Buchbesprechungen oder andere Presseartikel hinzuweisen. Auch das Teilen von Links zu Presseartikeln mit den üblichen kleinen Vorschauen könnte problematisch sein bzw. von den Social-Media-Plattformen künftig ganz unterbunden werden. Das wiederum macht Werbung und Hinweise für die eigenen Werke schwieriger.

Da derzeit also noch völlig offen ist, ob und in welcher Form die EU-Vorgaben überhaupt in der Praxis umgesetzt werden können, kann dies nur eine Prognose bleiben. Es könnte noch schlimmer kommen.

Wolfgang Tischer

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18 Kommentare

  1. Wir (ich) als Demonstrant gegen diese Reform haben es auf Twitter, YouTube und Facebook hoch und runter geschrieben und gesagt, dass genau das passieren wird. Wir würden von den Autoren und Künstlern angegriffen. Ja nun ist die Kacke scheinbar am dampfen weil die Autoren doch mal den gesetzentext durchgelesen haben. Ganz ehrlich? Ich hoffe das Autoren auf den Mund fliegen und nicht jeden widerstand als Panikmache abstempeln. Herzlichen Glückwunsch für den abgesägten Ast auf den Autoren saßen.

  2. Und das berücksichtigt noch nichteinmal die Chance, dass Google sich auch einfach denkt „Nö, dass gebe ich mir nicht.“ und blockt einfach die ganze EU so dass sie nicht mehr auf YouTube zugreifen können, wird gerne mal ignoriert, auch von der Politik.

  3. Vielleicht sollte Google wirklich nicht nur Google News abschalten, sondern sich komplett aus Europa zurückziehen! Keine Google Suche mehr! Kein YouTube mehr! Kein Google Maps mehr! Etc etc…..
    Wenn Facebook, Twitter, Twitch, Instagram, Yahoo und all die anderen Plattformen ebenfalls komplett abschalten, dann ist diese Reform so schnell wieder rückgängig gemacht, so schnell können wir nicht gucken! Denn KEIN Politiker und KEINE Partei will sich nachsagen lassen, dass er/sie Europa zurück in die Steinzeit befördert hat! Mal ganz abgesehen davon, dass dann der Widerstand gegen die Reform wohl noch erheblich zunehmen wird und noch mehr Wählerstimmen verloren gehen als es ohnehin schon der Fall ist.
    Außerdem denke ich, dass etliche Nutzer jetzt ins Darknet abwandern werden und es vielleicht sogar eine Darknet Version von YouTube etc geben wird. Dort könnte dann eine unübersehbare und absolut unkontrollierbare wütende Menge im Verborgenen entstehen. Und wenn die mal losschlägt, dann möchte ich ganz ganz weit weg sein!!! Dann bleibt es sicher nicht bei Demos – dann wird es sehr unschön!
    Und ganz ehrlich: TOR kann man vielleicht verbieten – aber man kann seine Nutzung dennoch nicht verhindern. Um das zu erreichen, müsste man schon das komplette Internet in Europa total abschalten! Und so wahnsinnig ist wohl nicht mal die EU……

  4. Ist ja wie die Briten und dem Brexit – die haben vorher auch nicht gewusst, für was sie eigentlich abstimmen, aber es trotzdem gemacht – allen Warnrufen zum Trotz. Und jetzt sind die Profiteure einmal mehr zu erkennen: GEMA, VG Wort, Film- und Musikkonzerne. Es folgt das Internetradio 2.0: heute wieder die schönsten Melodien aus den 30ern und 40ern – da kann die GEMA nichts mehr verbieten.

  5. Wie üblich, bei solchen Initiativen, hat die politische Klasse einmal mehr nur am Schwanz des Kapitals gelutscht, während sie der breiten Öffentlichkeit erfolgreich suggeriert, hier gehe es um Gerechtigkeit.
    Das traurigste dabei ist, dass die überliegende Mehrheit der Leute immer noch auf solche Dinge hereinfällt.

  6. Frei nach Mahatma Gandhi: “ Was lernt die Menschheit aus der Geschichte? Nichts!!“ Die Schafe führen sich selber zur Schlachtbank. Im banalen Erwerbsleben genauso wie bei den Kulturschaffenden und die Schere wird in allen Gesellschaftsdschichten immer immer größer.

  7. Gibt es eine Petition die man unterschrieben kann, dass VG Wort als Gesellschaft abgeschafft und zerstört wird? Ganz ehrlich! Viva la Revolution! Ihr seid das aller Letzte! Meine Werke sind MEIN EIGENTUM, MEIN GELD DAS ICH DAMIT VERDIENE geht EUCH einen SCHEIß an. FREIHEITSBESCHRÄNKUNG im GEISTE wie auch in DIESER WELT durch irgendwelche behinderten Gesellschaften, die einen BEKLAUEN!!! Ihr stehlt mein geistiges Eigentum, indem ich euch um erlaubnis darum bitten muss meine Werke zu publizieren und zu veröffentlichen? Seid ihr jetzt vollkommen behindert, EUCH hat man zu viel MACHT ins Hirn geschissen! Und es sind immer die Mächtigen die immer noch mächtiger werden! Das ist das aller Letzte! Derjenige der sich das ausgedacht hat möge verrecken!

    • Liebe Jennifer,

      durchatmen! Tiiiiief einatmen – und wieder auuusatmen. Und die Fahnen der Revolution wieder einpacken. Bitte entspannte dich und bleibe ruhig, wenn ich dir jetzt sagen musst: Alles, was du schreibst, ist Unsinn. Die Verwertungsgesellschaften nehmen dir nichts weg. Im Gegenteil: Sie sorgen dafür, dass du Geld bekommst, wenn jemand deine Werke nutzt. Schon gar nicht nehmen dir Verwertungsgesellschaften »dein Eigentum« weg oder beklauen dich. Du musst auch nicht die Verwertungsgesellschaften um Erlaubnis bitten, wenn du deine Werke veröffentlichen willst. Das ist alles Unsinn. Es hilft in der Diskussion nicht weiter, solche falschen Parolen mit solch deftigen Worten zu verbreiten. Bitte informiere dich, was Verwertungsgesellschaften wirklich machen. Und: Tiiiiief einatmen – und wieder auuusatmen.

      Wolfgang, literaturcafe.de

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