StartseiteLiterarisches LebenRodja Smolny und Lindbergh & Well: Tipps für betroffene Autorinnen und Autoren

Rodja Smolny und Lindbergh & Well: Tipps für betroffene Autorinnen und Autoren

Vertragsformulare von Lindberg & Well und MerkammerDas literaturcafe.de sprach mit Rechtsanwalt Wolfgang Schimmel vom Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di

Rodja Smolny trat als Literaturagent einer angeblich aus Schweden stammenden Agentur Lindbergh & Well auf. Er schrieb offenbar Hunderte von unbekannten Autoren an und schloss mit ihnen einen Agenturvertrag ab. Kurze Zeit später stellte er den Autoren die Vermittlung an einen Verlag in Aussicht, wenn diese zuvor bereit seien, das Manuskript auf eigene Kosten lektorieren zu lassen (wir berichteten). Beträge von mehreren Tausend Euro wurden hier genannt. Einträge im Handelsregister wiesen aus, dass Smolny mit dem Verlag und dem empfohlenen Lektoratsservice in Verbindung steht oder stand. Hierüber berichtete auch der NDR.

Obwohl dem literaturcafe.de bislang keine Fälle bekannt sind, bei denen die Autoren die zunächst geforderten 12.000 Euro für das Lektorat bezahlt haben, offerierte Smolny später ein »günstigeres« Angebot. Hier haben Autoren durchaus einige Hundert Euros bezahlt.

Doch selbst, wer nicht bezahlt hat: Zahlreiche Autorinnen und Autoren haben mit Smolny einen Agenturvertrag abgeschlossen. Viele Autoren haben die Frage an uns gerichtet, ob dieser gültig sei und wie sie nun reagieren sollten. Außerdem sorgen sich einige Autorinnen und Autoren um ihre Manuskripte, die sie Smolny geschickt haben. Sie haben Sorgen, Smolny könnte diese widerrechtlich für andere Zwecke missbrauchen.

Wir haben zu all diesen Punkten Wolfgang Schimmel befragt. Schimmel ist als Rechtsanwalt bei ver.di tätig und arbeitet für den zu ver.di gehörenden Verband deutscher Schriftsteller (VS). Daher kennt er die Branche und vor allen Dingen auch ihre dunklen Seiten sehr gut.

literaturcafe.de: Herr Schimmel, unser Gespräch soll und kann keine individuelle Rechtsberatung für betroffene Autoren sein, noch wollen wir darüber urteilen, was Herrn Smolny anzukreiden ist. Das werden hoffentlich demnächst die Gerichte tun. Dennoch wollen wir den betroffenen Autoren, also hauptsächlich denen, die mit Smolny einen Agenturvertrag abgeschlossen haben, einige Hinweise geben, wie sie sich verhalten sollten.

Was sollen die Autorinnen und Autoren tun, die den Vertrag mit ihm unterschrieben haben?

Wolfgang Schimmel: Es empfiehlt sich, diese Verträge sofort zu kündigen. Der mir vorliegende Vertrag gibt beiden Seiten das Recht, jederzeit zu kündigen, solange die Agentur nicht erfolgreich vermittelt hat. Dies ist erst dann der Fall, wenn auf Vermittlung der Agentur ein Verlagsvertrag abgeschlossen wurde. Die Kündigung sollte schriftlich (Einwurfeinschreiben) erfolgen.

Es ist auch wichtig, möglichst schnell zu kündigen, weil in dem Vertrag der Agentur das »exklusive« Recht zur Vermittlung zugestanden wurde. Solange die Verträge nicht gekündigt sind, würden die Autoren also gegen den Vertrag verstoßen, wenn sie selbst mit Verlagen Kontakt aufnehmen.

Sollte durch Vermittlung der Agentur bereits ein Verlagsvertrag abgeschlossen, also das vertragliche Kündigungsrecht erloschen sein, bestünde auch die Möglichkeit den Agenturvertrag außerordentlich zu Kündigen oder wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Dafür könnte sprechen, dass die Agentur mit der Bezeichnung »Lindbergh & Well« einen nicht existenten Erfahrungshintergrund vorgespiegelt und die ihr obliegenden Informations- und Beratungspflichten nicht oder schlecht erfüllt hat. Hierzu sollte aber jeweils individuell rechtlicher Rat eingeholt werden.

literaturcafe.de: Ist dieser Agenturvertrag überhaupt gültig?

Wolfgang Schimmel: Ja, gegen die Rechtswirksamkeit der Agenturverträge gibt es keine Bedenken. Es handelt sich um einen Agenturvertrag, der rechtlich einwandfrei ausgestaltet ist. Bedenklich ist allerdings, wie die Agentur mit den ihr obliegenden Informations- und Beratungspflichten (vertragliche Nebenpflichten) umgeht. Diese sind zwar im Vertrag nicht erwähnt, ergeben sich aber aus der allgemeinen vertraglichen Treuepflicht: Es wäre geboten, dass der Agent auf mögliche Probleme beim Abschluss eines Verlagsvertrags hinweist (z.B. beschränkte Vertriebsmöglichkeiten des Verlags); weiter müsste er darauf hinweisen, dass die Kosten für ein von ihm vermitteltes Lektorat möglicherweise durch Honorare nicht wieder eingespielt werden können. Sollten die Recherchen des NDR stimmen, wonach der Agent Smolny mit dem Verlag (DLV) und dem Lektorat (Merkammer) wirtschaftlich verbunden ist, also möglicherweise ein eigenes Interesse an der Vermittlung hat, dann hätte er auch das offenlegen müssen.

literaturcafe.de: Einige Autoren haben leider auch bezahlt. Wie kommen diese Autoren wieder an ihr Geld? Smoly selbst hat bereits vor einiger Zeit mit seiner früheren Firma Mein Buch oHG Insolvenz angemeldet.

Wolfgang Schimmel: Das kann abstrakt nicht beantwortet werden. Falls die Zahlungen an Merkammer erfolgt sind und von dort die vereinbarte Leistung mangelfrei erbracht wurde, besteht wohl kein Anspruch auf Erstattung der vereinbarten Vergütung. Das könnte anders sein, wenn die vereinbarte Vergütung völlig unangemessen war (Gesichtspunkt des Wuchers) oder die erbrachte Leistung mangelhaft. Das richtet sich nach schweizerischem Recht und müsste im Einzelfall geprüft werden.

Möglicherweise besteht auch ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur wegen – s.o. – Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. Auch das lässt sich aber nicht abschließend beurteilen.

literaturcafe.de: Viele Autoren haben Smolny ihre Manuskripte anvertraut und sind nun besorgt, dass Smolny hier weiteren Missbrauch betreibt. Wie können die Autoren ihre Rechte sichern?

Wolfgang Schimmel: Die Autoren sind durch das deutsche Urheberrecht hinreichend abgesichert. Man muss in Deutschland das Urheberrecht an seinem Werk nicht anmelden, sondern erwirbt es als Autor automatisch. Weitere Schritte sind dazu nicht erforderlich. Es ist aber ratsam, zugleich mit der Kündigung die Rückgabe der Manuskripte zu verlangen.

literaturcafe.de: Herr Schimmel, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Weitere Beiträge zum Thema

23 Kommentare

  1. Nein, diese Rechtsauskünfte befriedigen ganz und gar nicht!
    1. Wie kann ein Agent eine nicht existierende Agentur vertreten? Existiert Lindbergh & Well nicht, gibt es weder einen Agenten noch einen rechtsgültigen Vertrag. Selbst aber wenn diese Agentur existieren sollte, käme es auf die Beauftragung/Legitimation Smolnys als Agent an.
    2. Welcher Agent einer inexistenten Agentur kann in deren Namen ein Lektorat mit dem Agenten der inexistenten Agentur und zugleich sich als Lektoratsinhaber vermitteln? Insich-Geschäfte sind grundsätzlich und unabhängig von solchem Sachverhalt nichtig.
    3. Welche Rechtsverbindlichkeit können von Rodja Smolny unterzeichnete Verträge einer nicht existierenden Agentur und einer ihm als Geschäftsführer zuzuordnenden Lektoratsfirma entfalten?
    4. Was ist mit der Verbindlichkeit der Publikationszusagen des von Oliver Melzer geführten Deutschen Literaturverlages DLV GmbH? – Zumindest das Junktim des Merkammer-Lektorates geht ins Leere (s.o. Ziffer 1-3).
    5. Vorsorgliche Kündigung der Smolny-Verträge ist sicher ratsam. Rückforderung der Manuskripte bleibt der Punkt, der im Falle des Unterlassens der Rückgabe durch Smolny nur auf dem Weg der Zivilklage beizukommen sein wird.
    6. Wer auch nur einen einzigen Euro an Smolny/Lindbergh & Well/ Merkammer gezahlt hat, sollte sich schleunigst um rechtlichen Beistand für
    ev. Rückforderung bemühen.
    Das sind nur ein paar rechtliche Kleinigkeiten, die der tägliche Geschäftsgang selbst juristische Laien lehrt. Manchmal helfen sie.

  2. Man muß kein versierter Insolvenzstratege sein um zu realisieren, daß zivilrechtliche Schritte gegen RS nichts ausser sinnlosen Kosten verursachen, eine oHG Insolvenz läßt keine Reserven mehr, hier gilt “game over” und “tilt”, im Zweifel bekäme RS noch Prozeßkostenhilfe zugesprochen und Titel blieben unvollstreckbar zurück, einziges Ergebnis: Ihr Anwalt fordert seine “Kostennote” bei Ihnen ein, also ganz klar kein Geld hinterherwerfen, die Sache in der Schweiz ist “astrein”, wer soll denn darüber befinden ob ein Lektorat zu teuer oder unangemessen ist, zudem können Preise frei vereinbart werden, hier besteht keinerlei Möglichkeit auch nur einen Rappen für die Lekoratsarbeit zurück zu forden, no way, also sachte mit den Anwaltsvollmachten, kostet nur “Honorare” und der Ausgang ist hypothetisch, wer für RS, DLV oder das CH-Lektorat Geld hingeblättert hat ist eben als naiv einzustufen und sollte dies auf dem Konto Erfahrung verbuchen……..point à la ligne.

  3. @Gene Bailly
    “Die Sache in der Schweiz ist astrein”:
    Wer tiefer irrt, wird tiefer weise! Niemand kann ein Geschäft mit sich selbst vermitteln, auch nicht von Berkenthin nach Basel. Wissen um Nichtigkeit solcher Geschäfte ist Mindeststandard. Die Sache in der Schweiz trifft Smolny, und sie trifft ihn hier. Und niemand muß Schweizer Justiz bemühen. Wer keine Zivilklage wg. vermutlicher Aussichtslosigkeit ev. Rückforderung riskiert, dem steht immer noch das Strafrecht zu und zur Verfügung. Das kostet nicht einmal Anwaltsvollmacht und/oder Honorar. Es soll auch Leute geben, die eine Rechtsschutzversicherung haben.
    Klar, Rodja Smolny würde sich die Hände reiben, könnte er die erschwindelte Kohle unbehelligt einsacken. Nicht ev. Prozeßkostenhilfe ist das Problem, sondern die Möglichkeit des Neustartes neuer/anderer Betrügereien des RS gerade mit dem Geld der Betrogenen wegen deren Unterlassungen. Die Chance hat er nicht verdient! Die Sache mit der Schweiz ist schlicht Betrug.

  4. Nachtrag @ Gene Bailly:
    “wer soll denn darüber befinden, ob ein Lektorat zu teuer oder unangemessen ist?”
    Wer muß darüber befinden? Es geht doch gar nicht um die Preisfrage, auch wenn die einen feinen Gutachterstreit abgäbe. Es geht darum, ob der Vertrag selbst für das Lektorat gültig ist. BGB § 181 und alle einschlägige Literatur sagen NEIN! Ergo ist JEDE Forderung/Zahlung auf solche Leistungsvereinbarung ungerechtfertigt, meinetwegen auch zu teuer und unangemessen. Wer also gezahlt hat, hat Anspruch auf Rückerstattung. Deren Realisierung steht auf einem anderen Blatt.

  5. ok TJ, Sie haben insoweit ins Schwarze getroffen, dass es darum geht das repetitive Element auszuschliessen, im Klartext eine L & W “Köpenickiade” ist genug, das mit dem § 181 ist aber in den meisten Hypothesen vertraglich vereinbart, ich kenne dies von den GF-Verträgen..von den Beschränkunegn des § 181 befreit….um eben mit sich selbst Verträge zu schliessen…also, natürlich haben Sie Recht, sofern ein Rechtsschutz Deckung gibt, why not.
    Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack, lieber TJ, wer knapp 12.000,- für ein Lektorat hinblättert kann nicht von dieser Welt sein, wer sich lebensfremd verhält dem kann man nur schwerlich helfen, was ja ohnehin das flächendeckende Problem- zumindest in der ehemaligen BRD – ist, da dort der ganze “Klamauk” Ernst genommen wird…sind dort den Köpenickiaden Tür und Tor geöffnet…nicht umsonst spreche ich von der “DDR-light”…dies bezieht sich auf einen mentalen Zustand der vorgelebten Sollbruchstelle.
    Think of it.

  6. Geschäftsführerverträge der Gesellschafter und Handlungsgehilfe/Agent sind zwei linke Schuhe. Totalinsolvenz und zugleich Teilhaber/Geschäftsführer einer Gesellschaft? Ein Quantum zu viel! Und kein Auftraggeber hat den Literaturagenten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nur das zählt!
    Der Gedanke, jemanden der sich lebensfremd verhält, dafür auch zu recht zahlen zu lassen, ist genau der, der das Märchen vom Rechtsstaat und Individuen à la RS unterhält, im übrigen eher eine feste Schweißnaht BRD/DDR als eine Sollbruchstelle. Außerdem war unser Held ja nicht nur auf die 11.965,–Verträge beschränkt und hatte noch ein paar andere Varianten parat, die nicht garso befremdlich waren. Eben deshalb ist es wichtig zu wissen, das Recht ist auf Seiten der Geschädigten.

  7. Nun, sofern es zu den 11.965,- Korrektorat, nicht Lektorat, sondern simples Korrektorat noch ein paar Bonbons geben sollte wird das Panoptikum doch stets facettenreicher, ebenso zutreffend ist das disparate Verhältnis zwischen oHG-Insolvenz in Deutschland und Gesellschafter in CH, ich hatte mich damals schon gewundert, daß der Ins.-Verwalter der oHG nicht auf die “werthaltigen” Kapitalanteile der CH-company nicht gesprungen ist, vielleicht wußte er gar nichts davon?
    In jedem Falle stünde ihm das Gewinnbezugsrecht für “seine Masse” zu.
    Lieber TJ, ein closing zur Sollbruchstelle der “Klingonischen Subkultur”, für Sie…diese erstreckt sich über Fellgiebels gekippten Zusagen vom 20.07.44 und läuft bis zur Stunde mit der “Rügenwalder Teewurst” mit Naturdarm weiter….ich frage mich was solche Leute in Europa zu suchen haben…dies nur am Rande.
    Ohne nachhaltige Entrümpelung und einer gezielten Umschichtung wird es nicht gehen.

  8. @Gene Bailly:
    Den Schluß zuerst: Wo unwahrgenommen Jalta/Morgenthau buchstabengetreu durchgeführt wurde/wird, fährt sichs hoch auf dem gelben Wagen locker in alle nationalen Gräben, bleibt Europa auch nur eine Adresse in der “Gasverksgatan”, gehts um Berge von Kies, nicht nur in Malmö. Damit zum Anfang: Wie die Angebotsvarianten für inexistente Lektoren/Korrektoren schließlich getauft werden, wie die “Dienstleistung” gesplittet wird, alles Peanuts. An anderer Stelle war hier schon angedeutet, alles fließt! Gerade deswegen können nicht alle Rechtsaspekte schon jetzt ausgebreitet werden. Aus sicherer Quelle verlautet, der Insolvenzverwalter wird die Fränkli
    nicht ignorieren wollen dürfen. Wenigstens wird da schon mit der Entrümpelung begonnen. Der Schweizer Käse erhält noch ein paar Löcher,
    natürlich. Die Baustelle bleibt in Betrieb. Ehrenwort.

  9. Losgelöst von Gasverksgatan, Smörrebröd oder dem leider nicht umgesetzen Morgenthau-Konzept eine Frage: gibt es tatsächlich “natürliche” Personen, die Hartgeld an RS gelöhnt haben, ich meine ganz ehrlich….?
    Ich habe auch eine Reihe von witzigen mails und Vorschlägen mit RS ausgetauscht, er tendiert zu absoluten closings & Formulierungen, aber dort “Frisches” raus zu geben dürfte eher debil sein, nicht wahr?
    Sofern sein Ins.-V. sich nicht darum kümmert, dass sein Schuldner der Masse zugehörige Erlöse nicht ..auskehrt…. ( so das Parteichinesisch der Subkultur ) haftet der Ins.-V. gegenüber den Gläubigern persönlich, das wäre jetzt eine Aktion, die mich motivieren könnte….nochmals im Ernst TJ: gab es Leute, die an RS oder den “fake” in der Schweiz echt Kohle als Zahlung auf den Erwerb von Hoffnung leisteten????
    Glaube ich nicht, kann ich nicht glauben.

  10. @ Gene Bailly: “Gibt es tatsächlich “natürliche Personen, die an RS gelöhnt haben, ich meine ganz ehrlich … ?”
    In der Cause sind, wie schon angedeutet, derzeit nicht alle Fakten publikations-/diskussionsfähig. Scheinbar läßt sich aber ein Geldfluß verifizieren, auch wenn bisher die Merkammerkrone mit rd. 12.000,- nicht verifiziert ist. Aber der Agent war ja durchaus flexibel. Im übrigen scheint er es gelegentlich sogar verstanden zu haben, selbst Profis erstaunlich lange an
    Pinocchios Gewürzprüfer zu binden. Häme muß sich dafür eigentlich niemand gefallen lassen. Bei den Dezibel diverser zumindest seriös anmutender Werbeauftritte das Publikum der Debilität zu zeihen, ist eher ungehörig. Einige à la Schröder Neuerungen des Insolvenzrechtes machen neben grundsätzlich kollegialem Umgang der Advokaten untereinander vielleicht hier und da Handhabungen möglich, die, frei nach Hermann Höcherl, “etwas außerhalb der Legalität” anzusiedeln sind. Wie sagt ein einzigste Kaiser?: Schaun mer mal. Das soll hier aber durchaus kein Rechtsdiskurs unter Laien werden. Nur nochmals die definitive Feststellung:
    Lindbergh & Well/ R. Smolny Verträge sind und bleiben nichtig. Es gibt weder
    Grund noch konstruierbaren Rechtseinwand, auf solche Verträge geleistete Zahlungen seien “astrein” und/oder der Empfänger habe Anspruch darauf. Damit möchte ich weitere Erörterung rechtlicher Aspekte in diesem Forum vorerst beenden. Es taugt einfach nicht, im laufenden Verfahren Kaffeesatz lesen zu wollen. Es schadet eher!

  11. von welchem stern kommen die beiden über mir eigentlich?
    einfache sachverhalte so kompliziert wie möglich ausdrücken, so daß kein mensch weiß was eigentlich gemeint ist, sollte genauso verboten werden,
    wie die abzockergeschäfte von diesem smolny oder wie der heißt…
    (ist mit einem augenzwinkern gemeint)

  12. Gut gebrüllt Löwe! Der blaue Planet verlangt mehr Klarheit! Her mit allen Verboten, bis es raucht! All die einfachen Fragen münden in komplizierte Rechtsauseinandersetzungen mit eben dem Verbotsziel der Abzockergeschäfte dieses Smolny oder wie der heißt. Wenn dann auch noch verboten wird, die Löcher im Fell des Bären zu zählen, sollen sie -mit einem Augenzwinkern- auch verschwiegen sein, bis der Pelz endlich wenigstens als Bettvorleger brauchbar ist. Zumindest den darf mit Füßen treten, wer mag. Löcher zählen dann auch.

  13. @ K R: ich würde es einfach so reduzieren: die Römer waren Strategen, die Kelten Händler und Kunstschmiede, der Germanen-Raffel ist einfach phantasielos….ergo eine tolle Plattform für “art performer”,wie die Köpenickiade à la RS…ansonsten viel Spaß mit der Rumstreiterei, sind erst mal die “Gebührenüberheber” und “Parteiverräter” an Bord…risk management beginnt in der Prävention, wer bitte, aber wer bitte fällt denn auf solche “Geschäftsmodelle” rein….Wer den K R ?

  14. ich erkenne ja an, daß ihr beiden auf eure art kompetent seid. es geht mir nur darum, daß man sich klar und verständlich ausdrückt. das ist doch eine regelrechte krankheit, wie mir scheint, sich kompliziert ausdrücken und dabei den anschein erwecken, man sei wer weiß wer. selbst cäsar, der er es immerhin bis in die geschichtsbücher geschafft hat, brachte seine taten auf einen einfachen nenner: “Ich kam sah und siegte!” also, was ich sagen will, ist, daß wenn man sich in der öffentlichkeit zu etwas äußert, verständlich textet, so daß die volks- und realschüler auch was davon mitbekommen. Und die vom gymnasium nicht jeden satz dreimal lesen müssen, ehe sie verstehen, kapisch…? (mein auge zwinkert wieder…)

  15. Wer will schon kompetent sein? Der ganze “verschlüsselte” Kokulorus hatte diesseits nur den Sinn, nicht vor dem Knall vom Schuß schon gehört zu werden, aber den Betroffenen mit und ohne Finanzreinfall deutlich zu sagen, die unterschriebenen Papiere sind nichts wert und können niemanden in die Bedrouille bringen, außer RS natürlich! Das Fachseminar sollen dann auch wirklich die Fachleute abhalten. GB und meinereiner hätten natürlich einen anderen Weg zur Fortsetzung eines fürs Forum unfruchtbaren Dialoges suchen sollen. Sorry! … an alle! Feierliches Gelöbnis der Besserung!

  16. @ TJ & KR: erstens ist heute Heilig-drei-König, zudem ist heute der Geburtstag von Jeanne d’Arc,( 06.01.1412 ), i.e.: TJ hat nicht nur wirklich Recht sondern KR hat zudem mehr als Recht;
    Ich wünsche allen einen guten Start für 2008 mit kühlem Verstand und souveräner Haltung..be meaningful and keep it simple…

  17. Und ich dachte, die Kopfschmerzen wären von etwas mehr vino tinto gestern. Ist nur der Heilgenschein, der drückt! Der von Jeanne natürlich. So viel Schuldbekenntnisse! Wenn sich das erst bis Berkenthin rumspricht, vielleicht …. ?
    Nee, nix mit Bekehrung. Hopfen und Malz verloren! Souverän oder nicht: Wünscht uns schon das Literaturcafè ein gutes Neues, solls für dasselbe mindesten dasselbe sein, für alle Kaffeetanten und sonstigen Onkels selbstverständlich auch! Die einfachen Dinge sinds, die Zufriedenheit benötigt. Davon allen reichlich und gerne bis zum Überfluß!

  18. Seit 01.01.2008 – 00:00 Rauchverbot in öffentlichen Räumen! Das Kalumet muß schweigen, zumindest solange, bis RS ausgeräuchert ist. Inzwischen bleibt als Trost ein Versöhnungsschluck. Noch ist die Prohibition fern.

  19. Ich habe lange gesucht, um mein allererstes Manuskript bei einem Verlag anzubieten.
    Und was passiert mir! Finde die “Deutsche Literaturgesellschaft.de”. Macht erst einmal einen seriösen Eindruck auf mich. nach knapp drei Wochen schon bekomme ich eine “positive ” Antwort und einem Vertrag, der mir die Schuhe auszog. Zu zahlen vom Autor wie folgt: Produktionsvergütung Softcover –
    9.253,68 Euro; Produktionsvergütung Hardcover – 11.026,39Euro.!!! Auch vom anderen vertraglichen Inhalt eine Frechheit! Ich kenne mich mit Verträgen nun noch nicht so aus, habe mir den gültigen “Normvertrag” für den Abschluss für Verlagsverträge durchgelesen und verglichen. Nicht so leicht für einen Neuling. Aber zwischen dem mir geschickten “Vertrag” und dem Normvertrag ist ein himmelweiter Unterschied festzustellen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein