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E-Books selbst gemacht: Schmücken Sie sich nicht mit fremden Titeln

Buchtitel? Was soll ich eingeben?Verlockend: Innerhalb von Sekunden können Sie bei Amazon Ihr eigenes E-Book für den Kindle veröffentlichen und zum Kauf anbieten. Was Sie dabei beachten sollten, haben wir in einem E-Book und einem Artikel zusammengefasst.

Es sind Feinheiten, die bei der digitalen Buchveröffentlichung zu bedenken sind. Dazu gehört die Titelwahl. Muss man den Titel irgendwo anmelden oder sichern? Welche Probleme kann eine falsche Titelwahl mit sich bringen?

Nach deutschem Urheberrecht gilt für einen Buchtitel genau das Gleiche wie für das gesamte Werk: Sie müssen ihn nicht speziell anmelden oder sichern. Wenn Sie ein Buch veröffentlichen, dann ist der Titel automatisch mit der Veröffentlichung geschützt. Es kann also nicht so ohne Weiteres jemand kommen und ein Buch mit dem gleichen Titel herausbringen. Klingt simpel, kann aber in der Praxis Probleme bereiten.

Zum einen haben Sie vielleicht schon einmal davon gehört, dass man »Titelschutz in Anspruch nehmen« kann. Wenn Sie beispielsweise ins Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel schauen, finden Sie dort so genannte »Titelschutzanzeigen«. Diese haben immer den gleichen Wortlaut, da er mehr oder minder durch das Gesetz vorgegeben ist: »Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für Wasauchimmer in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, als Einzeltitel und für alle Medien.« Darunter findet sich dann die Adresse des entsprechenden Verlags.

Mit solch einer Anzeige im Branchenmagazin kann man einen Titel bereits vor der Veröffentlichung schützen. Erscheint das Buch danach in einem bestimmten Zeitraum doch nicht, verfällt dieser Schutz. Bei Büchern sind dies in der Regel sechs Monate.

Bei der falschen Titelwahl droht juristischer Ärger

Wenn Sie für Ihr E-Book einen Titel wählen, den es schon gibt oder für den bereits vor Ihrer Veröffentlichung Titelschutz angemeldet wurde oder wenn Sie einen Titel wählen, der leicht mit einem anderen Titel zu verwechseln ist, dann droht Ihnen juristischer Ärger, und es kann teuer werden.

Anders als ein Verlag haben Sie keine Rechtsabteilung an Ihrer Seite, die vor der Veröffentlichung prüft, ob es mit dem Titel Probleme geben könnte. Auf der anderen Seite sollten Sie nicht aus Angst vor einer möglichen Titelschutzverletzung Ihr Buchprojekt aufgeben. Mit etwas gesundem Menschenverstand und einigen Recherchen dürften Sie mit Ihrem Titel keine Probleme bekommen:

  • Offensichtliche Ähnlichkeit mit bekannten Titeln sollten Sie vermeiden – auch dann, wenn es eine ironische Anspielung sein soll. Dass Sie mit Bis(s) zum Abendbrot oder Mary Plotter – Der Stein der Waisenkinder Probleme bekommen, das sollte Ihnen klar sein.
  • Recherchieren Sie im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VlB) online unter buchhandel.de und bei amazon.de, ob es »Ihren« Titel bereits gibt. Suchen Sie auch nach Varianten des Titels oder nach enthaltenen Begriffen. Finden Sie Ähnliches, bei dem Verwechslungsgefahr bestehen könnte, dann sollten Sie sich besser nach einer Alternative umsehen.
  • Vermeiden Sie Einworttitel wie Ruhm oder Die Firma, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie bereits existieren.

Wählen sie einen markanten Titel, der zum Inhalt des Werkes passt, der im Gedächtnis bleibt und der Leserinnen und Leser neugierig macht. Es muss ja nicht gleich ein Titelungetüm sein wie der des Gewinner-Romans des Preises der Leipziger Buchmesse 2011: »Die Liebe zur Zeit des Mahlstädter Kindes«.

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3 Kommentare

  1. Interessant ist, dass gerade in diesem Beitrag zum Urheberrecht von Buchtiteln einer erwähnt wird (Die Liebe zur Zeit des Mahlstädter Kindes), der sofort die Assoziation zu dem weltbekannten Werk “Liebe in Zeiten der Cholera” weckt.

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