StartseitePreise und WettbewerbeUnangemessene Teilnahmebedingungen: BVjA warnt vor Weltbild-Literaturwettbewerb »tausendkind«

Unangemessene Teilnahmebedingungen: BVjA warnt vor Weltbild-Literaturwettbewerb »tausendkind«

Schreibwettbewerb

Aufgrund unangemessener und zum Teil widersprüchlicher Teilnahmebedingungen warnt der Bundesverband junger Autorinnen und Autoren (BVjA) vor dem Weltbild-Literaturwettbewerb »tausendkind«. Wer eine Kurzgeschichte eingereicht habe, solle die Rechteübertragung widerrufen.

Wer bei Literatur- und Schreibwettbewerben mitmacht, sollte sich das Kleingedruckte aufmerksam durchlesen und akribisch beachten. Neben der Einhaltung formaler Regeln, deren Nichtbeachtung zum Ausschluss vom Wettbewerb führen können, sollte man die Passage mit den Nutzungsrechten genau prüfen. Welche Rechte werden hier wie und wie lange übertragen?

Nach deutschem Recht verbleibt das Urheberrecht zwar stets beim Autor, doch werden bei einem Wettbewerb oder bei einer Veröffentlichung sogenannte Nutzungsrechte übertragen. Die ist zwingend notwendig, damit die Veranstalter die Gewinner-Beiträge später z. B. auf einer Website oder einer gedruckten Anthologie veröffentlichen können.

Problematisch wird die Übertragung der Rechte aber dann, wenn sie exklusiv oder zeitlich unbefristet erfolgt, womöglich auch noch für alle Veröffentlichungsformen. Dann kann der Veranstalter mit den Texten mehr oder weniger machen, was er will. Er könnte sie sogar weiterverkaufen. Würde man als Autor dann den eigenen Text an anderer Stelle veröffentlichen, könnte man vom Veranstalter juristisch belangt werden.

Aus diesem Grund warnt der Bundesverband junger Autorinnen und Autoren (BVjA) aktuell vor dem Kurzgeschichtenwettbewerb »tausendkind« der Weltbild GmbH & Co. KG, bei dem Vorlesegeschichten gesucht wurden. Die Einsendefrist endete bereits am 19.06.2022. In den Teilnahmebedingungen heißt es, man räume ein:

Das Recht, die Kurzgeschichte primär innerhalb eines Buches – aber auch in jeglicher anderen gedruckten und digitalen Medienform – exklusiv zu verbreiten, zu veröffentlichen und zu vermarkten, öffentlich insb. auch im Internet und Social-Media-Kanälen von Weltbild bereit zu stellen und uneingeschränkt zu vervielfältigen. (Hervorhebung durch literaturcafe.de)

Zuvor heißt es jedoch widersprüchlich:

Die/Der Teilnehmer*in räumt uns durch das Einreichen der Kurzgeschichte nachfolgende einfachen (nicht exklusiven), zeitlich und räumlich unbegrenzte Rechte ein: …« (Hervorhebung durch literaturcafe.de)

Der BVjA rät Autorinnen und Autoren dringend davon ab, die Rechte an ihrem Werk für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts, zeitlich und räumlich unbeschränkt und in jeglichen Verbreitungsformen exklusiv an den Wettbewerbsveranstalter abzutreten.

»Dies würde bedeuten, dass Autorinnen und Autoren für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts (also 70 Jahre über den eigenen Tod hinaus) hinsichtlich ihres Urheberrechts sozusagen rechtlos wären«, so BVjA-Vorstandssprecher Tobias Kiwitt. Kiwitt bezeichnet dies als »unangemessen und sittenwidrig«.

Zudem trete man die Rechte bereits mit der Teilnahme am Wettbewerb ab und nicht erst im Gewinnfall. Durch eine Teilnehmerin habe der Verband jetzt erst von diesen Regelungen erfahren.

Der BVjA habe Weltbild auf die Dinge hingewiesen. Von Seiten Weltbild hieß es, man könne aufgrund der Urlaubssituation Detailfragen derzeit nicht mit der Rechtsabteilung klären.

Laut BVjA endet am 31.08.2022 die Frist für Autorinnen und Autoren, zum Schutze ihrer Rechte tätig zu werden. Daher empfiehlt der Verband allen Autorinnen und Autoren, die am Wettbewerb teilgenommen haben (nicht nur, wenn sie in den letzten Tagen eine Gewinnzusage erhalten haben), nicht zu warten und an Weltbild bis zum 31.08.2022 zu schreiben.

Der Verband empfiehlt klarzustellen, dass nur mit der Rechteübertragung eines einfachen Nutzungsrechts, also für eine einmalige Veröffentlichung, Einverständnis besteht. Gegen eine weitergehende Rechteübertragung sollte protestiert werden und deutlich gemacht werden, dass die Rechte ansonsten wieder zurückgezogen werden.

Sollten Autorinnen und Autoren die Frist versäumen (31.08.2022), empfiehlt der BVjA dennoch, den Rückruf der Texte zu erklären.

Sollte es zu diesem Thema Neues oder eine Klärung von Weltbild geben, werden wir hier informieren.

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