StartseiteLiterarisches LebenIhre Entscheidung: Welche Bücher sollen einen KI-Hinweis erhalten?

Ihre Entscheidung: Welche Bücher sollen einen KI-Hinweis erhalten?

Anti-KI-Siegel der amerikanischen Authors Guild (links), Siegel auf der Website der britischen Autorin Sarah Hall (rechts), von der KI erfundene KI-Ampel (mitte)
Anti-KI-Siegel der amerikanischen Authors Guild (links), Siegel auf der Website der britischen Autorin Sarah Hall (rechts), von der KI erfundene KI-Ampel (mitte)

Ab August 2026 muss in Büchern nach »EU AI Act« vermerkt werden, ob KI zum Einsatz kam. Schadet dies ehrlichen Autoren oder schafft es Transparenz? Machen Sie unseren Test: Wann sollte Ihrer Meinung nach der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Buch erwähnt werden?

Sie entscheiden: Kennzeichnung oder nicht

Bei 14 realistischen Szenarien der Buchproduktion dürfen Sie entscheiden: Kennzeichnung oder nicht? Die Szenarien werden nacheinander freigeschaltet. Am Ende sehen Sie, wie Sie im Vergleich zur aktuellen Mehrheitsmeinung abgestimmt haben. Wie die Kennzeichnung erfolgen soll (Hinweis im Impressum, auf dem Cover etc.) soll erst mal keine Rolle spielen. Demnächst werden wir dann das Ergebnis näher analysieren.

Hinweis zum Datenschutz: Ihre Teilnahme ist anonym. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, lediglich Ihre Stimme fließt in die Gesamtauswertung ein.

KI-Kennzeichnung von Büchern

Wo würden Sie die Grenze ziehen? Beantworten Sie nacheinander die 14 Szenarien: Soll eine KI-Kennzeichnung erfolgen oder nicht?
Szenario 1 von 14
Das klassische Buch
Eine Autorin schreibt ihren Roman komplett von Hand, eine menschliche Lektorin überarbeitet ihn, der Verlag setzt ihn traditionell um. Keinerlei KI-Einsatz. Soll diese traditionelle Arbeitsweise im Buch erwähnt werden?

 

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10 Kommentare

  1. Als Verlegerin habe ich mich in der Pflicht gesehen, auch unsere Verlagsverträge hinsichtlich der derzeit bekannten Möglichkeiten von KI (sogar die Benennung dieser Tools als „Künstliche Intelligenz“ sollte hinterfragt werden) anzupassen. Noch können wir die Manuskripteinsendungen, die stark mit KI bearbeitet wurden, von den bisher gewohnten Einsendungen unterscheiden. Doch über kurz oder lang schafft sich der Autor damit selbst ab. Es kommen Fragen nach Autorschaft und Werk auf. Wie groß ist noch der eigene menschlich-kreative Anteil (Kreativität ist an den Menschen gebunden)?

  2. Der Fragebogen ist interessant und regt zum Nachdenken an. Ich nutze kostenlose KI als Hilfsmittel zur Verbesserung von Online-Texten und Schriftverkehr. Außerdem lasse ich fremdsprachige wissenschaftliche Literatur damit übersetzen und soweit erforderlich erklären (KI als erweitertes Recherche-Tool). Ich habe bisher zwei Sachbücher veröffentlicht. Mit der aktuellen KI hätte ich diese Bücher sicher schon um einiges besser machen können.

    Letztlich ist es immer der Autor, der entscheidet, ob und wie ein Text, ganz gleichgültig, mit welchen Hilfsmitteln erstellt, zur Veröffentlichung vorgelegt wird. Insofern bleibt der Autor auch immer der Urheber. Dennoch finde ich, sollten Bücher, bei denen KI zur Textbearbeitung oder Textfindung verwendet wurde, entsprechend gekennzeichnet werden. Ein Zertifikat für „menschengemachte Texte“, zumal als Qualitätskriterium, finde ich nicht überzeugend.

  3. Der Satz „Der AI Act führe ab August 2026 eine Kennzeichnungspflicht für KI‑generierte Bücher ein“ , greift zu kurz. Es gibt derzeit keine allgemeine gesetzliche Pflicht, Bücher als KI‑generiert zu kennzeichnen. In seltenen Einzelfällen kann eine Hinweispflicht nach § 5a UWG bestehen, wenn ohne Aufklärung eine Irreführung von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorliegt. Der AI Act hingegen adressiert primär Anbieter von KI‑Systemen und enthält nutzerseitige Kennzeichnungspflichten vor allem für Deepfakes sowie für KI‑Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Eine genaue rechtliche Einschätzung des Börsenverein finden Sie in unseren FAQs zu urheberrechtlichen Aspekten im Umgang mit KI auf http://www.boersenverein.de.

    • Die »Auflösung« für diesen pauschalen Satz ist im Beitrag vorgesehen, in dem wir auf die Ergebnisse der Umfrage blicken werden. Tatsächlich dient diese verkürzte Aussage in erster Linie dazu, die Aufmerksamkeit auf die Umfrage zu lenken und auf die Frage, wie ein KI-Einsatz überhaupt zu definieren ist. Auch jenseits gesetzlicher Regelungen wird von einigen ja eine Kennzeichnung gefordert.
      Nach dem EU AI Act müssen in der Tat nur die Bücher gekennzeichnet werden, die vollständig von einer KI erstellt wurden und für die niemand die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Das Interessante, das wir an dieser Stelle schon einmal auflösen: Kein einziges der 14 Szenarien verlangt eine Kennzeichnung nach EU AI Act. Selbst Bücher, die zu 100% von einer KI erstellt sind, müssen nicht als solche gekennzeichnet werden, sobald ein Verlag die redaktionelle Verantwortung für dieses Werk übernimmt. Mehr dann in einem ausführlichen Artikel mit den Ergebnissen der Umfrage. Stefanie Herr vom Börsenverein hat oben in den Kommentaren bereits dankenswerterweise die Stellungnahme des Börsenvereins zum Thema KI-Kennzeichnung von Büchern verlinkt. (WT)

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