Vor einigen Wochen konnte man sich im Internet vor gewissen Werbebannern kaum retten. Blinkend und mit einem Countdown versehen verkündeten sie dem Besucher einer Website, man sei per Zufallsgenerator ausgewählt und der mögliche Gewinner eines Audi A5. Damals haben auch wir uns über diese allzu durchsichtige Masche lustig gemacht.
Denn die aufdringliche Werbeform will natürlich nur eines: Ihre Adresse und Telefonnummer. Im Kleingedruckten des Teilnahmeformulars heißt es: Ich gebe dem Gewinnspiel-Veranstalter und dessen Gewinn-Sponsoren mein E-Mail- und telefonisches Werbeeinverständnis. Diese Einverständniserklärung kann nirgendwo abgewählt werden. Wer seine Adresse eingibt und abschickt, der stimmt ihr automatisch zu.
Im Klartext: Einen Audi A5 werden Sie wahrscheinlich nie gewinnen, dafür dürfte sich die Zahl der nervigen Werbeanrufe zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten mit großer Wahrscheinlichkeit erhöhen. Ist doch diese Klausel so beliebig formuliert, dass der Anbieter Ihre Daten theoretisch an jeden weitergeben kann. Garantiert unter den »Sponsoren«, die sich über Ihre Adresse freuen, sind z. B. Neckermann und einige Callcenter-Betreiber.
Umso erstaunter waren wir, als uns heute eine Mail der Bücher- und Medien-Tauschbörse Hitflip mit dem Betreff »Audi A5 für Peter Meier« erreichte (Name geändert). Das erschien uns merkwürdig. Zwar versuchte die ansonsten seriöse Tauschbörse Hitflip im letzen Jahr mit einem umstrittenen Wettbewerb auf sich aufmerksam zu machen, doch dass sie jetzt auf diese leicht anrüchige »Audi-Masche« aufspringt, wollten wir nicht glauben.
Wir vermuteten zunächst, dass sich hier jemand einen bösen Scherz mit Hitflip erlaubt und die Absenderangabe gefälscht hat.
Denn auch diese Mail versucht mit Sätzen wie Ihre E-Mail Adresse wurde soeben von unserem unabhängigen Zufallsprogramm als möglicher AUDI A5 Gewinner ausgewählt den Empfänger zum schnellen Klick auf einen Link zu bewegen. Die dem Link angehängten Parameter lassen befürchten, dass hier zudem ganz genau mitprotokolliert wird, welcher Mail-Empfänger den Link geklickt hat.
Klickt man auf den Link, so erscheint eine flackernde und blinkende Website, die nur auf die Adresseingabe wartet. Die oben zitierte Einverständniserklärung inklusive. Zusätzlich locken ein »Überraschungs-Geschenk GRATIS!« und ein »50,-Euro Gutschein für Bücher, CD’s, DVD’s«.
Hinter der Seite und der umstrittenen Werbemethode steckt der Adressensammler Planet49, der in seinem Firmenprofil um seinen Geschäftszweck kein Geheimnis macht. Dort lesen wir: Kernkompetenz ist die Generierung von Opt-Ins für das Database-Marketing täglich ca. 10.000 Netto-Kontakte.
Das perfide an der Opt-In-Methode, die auch beim genannten Gewinnspielformular Anwendung findet: Es wird nicht gegengeprüft, ob der Adressinhaber mit der Verwendung seiner Adresse wirklich einverstanden ist. Das gewährleistet nur die Double-Opt-In-Methode, die z. B. viele Newsletter-Anbieter einsetzen. Hier wird mit einer zusätzlichen eMail an die eingegebene Adresse gegengeprüft, ob der- oder diejenige wirklich mit dem Empfang einverstanden ist.
Mit anderen Worten: Wenn Sie wollen, dass ihre Erzfeind oder unliebsamer Arbeitskollege künftig mit unerwünschten Anrufen und Werbesendungen belästigt wird, dann tragen Sie doch einfach dessen Adresse in das Formular ein. Er wird nie erfahren, woher die ganzen Anbieter seine Daten haben.
Aber halt! Diese Empfehlung ist natürlich nur ironisch gemeint, aber sie zeigt deutlich, welche Brisanz hinter dem Opt-In-Verfahren steckt. Rechtlich ist es daher nachwievor umstritten, denn der oben erwähnte Arbeitskollege würde in diesem Fall tatsächlich unerwünschte Werbung erhalten, was nach deutschem Recht nicht zulässig ist.
Und für solch einen Anbieter wirbt Hitflip? Der Hauch des Unseriösen könnte doch auf die Tauschbörse zurückfallen?
Tatsächlich: Hinter der Werbemail steckt die Tauschbörse Hitflip
Wir wollten es nicht glauben und haben daher bei Hitflip nachgefragt. »Doch«, bestätigt uns Hitflip-Sprecher Gerald Schönbucher, »die Mails wurden von Hitflip an den Kreis der Hitflip-Newsletter-Empfänger verschickt.« Schönbucher betont, dass die Aktion mit Planet49 im Rahmen der Hitflip-Datenschutzrichtlinien durchgeführt worden sei.
Der Hitflip-Newsletter ist also nichts Weiteres als eine Werbemail für Planet49 zur Generierung von Adressen, die dann an Dritte weitergegeben werden: Eine Newsletter-Werbeschaltung, für die Hitflip Geld bekommt.
Schönbucher ist sich durchaus bewusst, dass der Anbieter Planet49 umstritten ist. Man wolle dennoch mit dieser Aktion die Akzeptanz solcher Newsletter testen. Planet49 habe glaubhaft versichert, dass der Audi tatsächlich verlost werde.
Ob sich Hitflip mit dem Newsletter einen Gefallen getan hat, ist jedoch fraglich, denn man stellt sich mit seinem guten Namen vor einen eher zweifelhaften Anbieter, wovon letzterer nur profitieren kann. Schließlich ist der Newsletter nicht als »Werbung« oder »Anzeige«, sondern als »Tipp« deklariert.
Letztendlich leidet unter diesem Tandem-Versand das Medium Newsletter allgemein. Denn obwohl ein Newsletter-Versender beispielsweise die Weitergabe an Dritte ausschließt, ist so eine legale Hintertür gefunden, wie Dritte dennoch in den Genuss des Empfängerkreises kommen können.
Ich hatte mir Dezember 07 in den Kopf gesetzt, bei einem der vielen Weihnachtsgewinnspiele Geld zu gewinnen. Seitdem ist folgendes passiert:
Bei dem Großteil der Gewinnspiele muss man wie bereits beschrieben, sein Werbeeinverständnis geben. Das kann man allerdings zurückziehen. Ich habe das nicht gemacht, weil ich „Sicherheitsmaßnahmen“ getroffen habe: Ich gebe immer meine Fax-Nr. als Telnr. an. Es kamen dann sehr schnell viele Anrufe. Ich habe dann den Klingelton vom Fax abgeschaltet und hatte wieder meine Ruhe. Außerdem gebe ich eine eMail-Adresse an, die ich nur für Gewinnspiele verwende. Es kam extrem viel Spam, so dass ich diesen eMail-Account nach 3 Monaten nach der Gewinnspielteilnahme vollständig gelöscht habe.
Aber Vorsicht, dass ist noch nicht alles: Wirklich ärgerlich wird es, wenn man ans Telefon geht (wie ich am Anfang ans Fax gegangen bin) oder sich die eMails genauer anschaut:
– Mir wurde telefonisch z.B. erzählt, ich hätte die einmalige Gelegenheit jeden Samstag 20 Lottoscheine für 9,99 EUR zu spielen. Normalpreis ist 200 EUR, so dass ich sehr viel Geld sparen kann. Spiel 77 ist auch dabei und wenn ich mal einen Samstag nichts gewinne, bekomme ich die Kosten für den kompletten Monat zurückerstattet. Vorsicht: Es handelt sich um eine 100er-Tippgemeinschaft, was einem am Telefon verschwiegen wird. Ich habe es nur durch Internet-Recherchen herausgefunden. D.h. mein Lottoschein ist nicht 10 oder 200 EUR wert, sondern 2-3 EUR. Hier sehe ich die Gefahr, dass einem vorsätzlich am Telefon falsche Tatsachen vorgespielt werden, damit man auf das Angebot reinfällt. Dadurch dass man 20 Lottoscheine inkl. Spiel 77 spielt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass man 2,50 EUR gewinnt, die durch 100 geteilt werden. So kleine Beträge werden wohl kaum überwiesen.
– 2. Negativ-Beispiel: Ich bekam eine eMail, dass ich ausgesucht worden bin, DVD-Tester zu werden. Vorsicht: Das kostenlose Test-Angebot gilt nur für 2 Wochen. Danach wird es automatisch in ein teures Abo umgewandelt, was auch im Kleingedruckten versteckt steht.
– Von den ganzen Reisen, die man plötzlich gewinnt, ganz zu schweigen. Und obwohl man gewonnen hat, soll man für den Gewinn bezahlen… Was ist das für ein Gewinn? So „gewinnt“ auch hier nur der Anbieter…
– Die Krönung kommt als letztes: Ich bekam eine eMail mit Nachbarn kennen lernen. Ich habe die Suche ausprobiert und drauf geklickt. Um Ergebnisse sehen zu können, hätte ich die AGB’s anklicken müssen. Habe ich aber nicht getan, weil AGB ist gleich Geschäftsbedingugen und in der Regel kann es bei unseriösen Anbietern zu einem versteckten Geschäftsabschluss kommen. Da habe ich sofort die Finger von gelassen und die Website verlassen. Mein Pech: Ich habe jetzt trotzdem eine 50 EUR Rechnung bekommen, weil ich angeblich ein 2 Jahres-Abo abgeschlossen habe. Ich werde nicht bezahlen, weil es genug Gerichtsurteile gibt, dass es nicht ausreicht, in den AGB’s einen Geschäftsabschluss zu verstecken, damit einer zustande kommt. Es bleibt abzuwarten, was da noch für Schreiben / Ärger kommt.
Fazit: Finger weg von Gewinnspielen, die das Werbeeinverständnis erzwingen möchten. Wer sich in kurzer Zeit viel Ärger einhandeln möchte, ist hier genau richtig – alle anderen sollten unbedingt die Finger von solchen Gewinnspielen lassen. Eine besonders nette Masche: Man soll seine Handynr. angeben, denn die dient dann als Losnummer.
Ich bin seit diesen Erfahrungen im Internet sehr misstrauisch geworden, weil ich seitdem das Gefühl habe, dass Betrugsmaschen sehr stark zugenommen haben. Ich bin seit 12 Jahren online und war immer sehr begeistert von dem Medium. Das hat sich gewandelt und zwischendurch hatte ich richtig Angst. Seid vorsichtig und wenn ihr irgendwo eine vermeintlich kostenlose Registrierung seht, wo man den AGB’s zustimmen soll, schnell weg mit Euch :0)
Bei Telefongewinnspielen grundsätzlich Franks Nummer angeben, um von Werbeanrufen verschont zu bleiben 😉
(0 163) 1 73 77 43
Wer ist Frank und was hat er getan, dass Du ihn so hasst? :0)
@Jozy_1972: 1. Den Nachbarschaftsdienst können Sie anfechten, ist kein Problem. Am besten bei der Verbraucherzentrale nachfragen.
2. Es gibt nirgends etwas gratis im Leben.
http://www.frank-geht-ran.de/index.html