
Mit viel Tamtam kündigte der Phantorion Verlag über 100 Bücher im Segment New Adult und Romantasy an. Geplant war auch das Magazin »Bookframe«, das dem Genre eine Stimme geben sollte. Doch über Nacht stellte der Verlag seine Tätigkeiten ein, Website und Instagram-Account sind gelöscht, Autorinnen irritiert. Der Geschäftsführer agierte so offenbar nicht zum ersten Mal.
»Wie ihr vielleicht schon mitbekommen habt, schließt der Phantorion Verlag zum 31.03.2026 seine Türen«, schreibt die Autorin Birgit Pirker auf Instagram. Ihr Buch »Wahre Liebe findet ihren Weg« war bei diesem Verlag erschienen. Nun müsse sie prüfen, ob und wie sie es »in der bisherigen Form neu veröffentlichen« könne. Ein weiterer Roman, »True Love«, solle nun im Selfpublishing erscheinen. »Ein Traum ist geplatzt«, schreibt sie. Sie ist nicht die einzige.
In den Kommentaren berichten andere Autorinnen von ähnlichen Erfahrungen. Mehrfach ist von ausbleibenden Antworten auf E-Mails an den Verlag die Rede. Eine Nutzerin schreibt: »Sie haben alles ganz normal weiterlaufen lassen, so als ob nichts wäre, nur um dann plötzlich alles zu löschen.«
Der Phantorion Verlag war erst im März 2025 gegründet worden und hatte für 2026 fast 100 Novitäten angekündigt. Dark Romance, Fantasy, Science-Fiction, Romance. Mit Farbschnitten, Sammlereditionen. Es gab Sublabels wie »Darkverse« und »Futureverse«. Eine Produktion in diesem Umfang erfordert erhebliche finanzielle Ressourcen. Eine Woche vor der Leipziger Buchmesse schaltete der Verlag noch ein bezahltes Advertorial im Börsenblatt, in dem eine »Vice President Publishing Fiction« die Verlagsstrategie erläuterte.
Bookframe: Wo ist das New-Adult-Magazin?
Parallel zum Verlag hatte die WB Media & Commerce GmbH aus Ludwigswinkel das Magazin »Bookframe« vorgestellt. Ende Januar kündigte die Firma in einer Pressemeldung ein gedrucktes Buchmagazin für Genre-Literatur an. Bookframe sollte am 19. März zur Leipziger Buchmesse starten. Es sollte danach zweimonatlich gedruckt erscheinen, mit 100 Seiten, für 70 Euro im Jahr inkl. Zugang zur Online-Community, zum Start auf 50 Euro reduziert.
Chefredakteurin Jana Finze versprach in der Pressemeldung »fundierte Kritik«, »investigative Beiträge« und »keine Werbeplätze für Verlage«. Man sei »keine Plakatwand«. Die Pressemeldung sprach von »systematischer Unterschätzung« der Genre-Leserschaft durch das Feuilleton – eine These, die das literaturcafe.de damals kritisch kommentierte. Denis Schecks radikale Urteile über schlechte New-Adult-Titel dienten als Aufmacher und Aufreger.
Die Leipziger Buchmesse 2026 ist vorbei. Der Phantorion Verlag stellte dort noch aus und führte Lesungen durch. In der öffentlichen Berichterstattung taucht das Magazin jedoch nicht auf. Die Instagram-Seite @bookframe_magazine zeigte seit der Ankündigung Ende Januar/Ende Februar keine neuen Beiträge mehr. Am Messesonntag, 22.03.2026 war die Website noch online, allerdings war die gedruckte Version von Bookframe als »Nicht mehr verfügbar« markiert. Am Montag war dann die Website bookframe.de offline. Am Tag darauf war der Instagram-Accounts des Verlags @phantorion_books gelöscht.
Auf Anfrage des literaturcafe.de antwortete die WB Media & Commerce GmbH: »Das erste Magazin ist erschienen.« Beigefügt war eine EPUB-Datei mit 91 Seiten. Leider im sogenannten »fixed Layout«, sodass eine Lektüre auf Smartphones nahezu unmöglich ist, da sich die Schriften nicht vergrößern lassen. Wo und wie interessierte Leserinnen das Magazin nun beziehen können, teilte die Firma nicht mit. Die Website ist offline, im Handel ist das Magazin nicht gelistet. Gibt oder gab es jemals eine gedruckte Version? Keine Aussage. Zur Frage nach der Website heißt es nur: »Die Unannehmlichkeiten mit der Webseite bitten wir zu entschuldigen.«
Zum Phantorion Verlag hieß es, er sei »aus persönlichen Gründen in einer Übergabesituation«. Danach wurde den Autorinnen wohl das komplette Aus verkündet. Die Bestellungen, so ist es auf einer Hinweisseite zu lesen, werde man noch abwickeln.

Das Bookframe-E-Book trägt das Datum vom 19. März 2026. Im Impressum wird eine polnische Druckerei genannt. Ob dort je ein Exemplar gedruckt wurde, ist nicht bekannt. Die Chefredaktion hat gewechselt: Statt Jana Finze zeichnet nun Anna M. Dittus verantwortlich. Finze wird dennoch als »Verantwortlich im Sinne des Presserechts« geführt. Eine Erklärung für den Wechsel fehlt.
Kontroverse Thesen zur Literaturkritik
Der Inhalt des eBook-Magazins wirkt gestalterisch durchaus professionell. Die Titelgeschichte »Genre-Kritik mit Sch(r)eck: Wie das Feuilleton junge Leserinnen ausschließt« argumentiert allerdings wie erwartet zugespitzt und pauschal. Der Text argumentiert, Literaturkritik funktioniere als »Instanz« mit »Autorität« und »Deutungshoheit«. Der Artikel behauptet zudem, das Feuilleton entscheide als »Gatekeeper«, welche Bücher sichtbar werden. Das widerspricht den eigenen Zahlen im Text: Genre-Literatur dominiert den Markt längst ohne Feuilleton und ist alles andere als unsichtbar. Rebecca Yarros, Colleen Hoover, die BookTok-Welle – all das funktioniert unabhängig von klassischer Literaturkritik. Der Text ist damit weniger analytisch als zugespitzt argumentativ. Er ist – so scheint es – eher darauf angelegt, die Community für sich einzunehmen.
Laut Impressum stammen viele Bilder im Magazin von »Envato«, einer Stock-Foto-Plattform. Einige der Illustrationen wirken zudem wie von de KI generiert. Im E-Book wird bereits die Ausgabe 2/2026 für den 7. Mai angekündigt. Die Titelstory der zweiten Ausgabe: »Bücher im Wandel – Wenn Papier verschwindet und KI zu erzählen beginnt«. Ob es dazu kommen wird? Seitens der WB Media & Commerce GmbH heißt es mit gewohntem Wortgeklingel: »Dazu wurde den Labelleiterinnen (…) ein Übernahmeangebot gemacht, der diesen jungen, motivierten Damen einen sauberen Start und den Autor:innen eine kompetente Fortführung ihrer Projekte ermöglicht.«
Geschäftsführer mit Vorgeschichte
Geschäftsführer der WB Media & Commerce GmbH ist der 28-jährige Raphael Wagenblatt. Die Firma aus Ludwigswinkel ist nicht sein erstes unternehmerisches Projekt. Bereits zuvor hatte Wagenblatt mehrere Firmen gegründet, die laut Medienberichten insolvent gingen.
Im März 2025 verurteilte das Landgericht Zweibrücken Wagenblatt zu Zahlungen von bis zu 2,2 Millionen Euro, berichtet die Rheinpfalz. Der Insolvenzverwalter der Dara Event GmbH habe erfolgreich geklagt, da Wagenblatt den Insolvenzantrag für seine Firma zu spät gestellt haben soll. Dutzende Gläubiger würden seitdem auf ihr Geld warten.
Dara Event sei nicht Wagenblatts einzige gescheiterte Firma, schreibt die Zeitung. Auch die Stargate Agentur GmbH, die das Biosphärenhaus Fischbach betrieb, sei insolvent gegangen.

Im September 2023 soll Wagenblatt zudem in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt gewesen sein, bei dem zwei Menschen starben, berichtete die Rheinpfalz. Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg sei ums Leben gekommen, als Wagenblatt laut Polizei auf der L487 zwischen Salzwoog und Ludwigswinkel mit seinem »hoch motorisierten Wagen« in den Gegenverkehr geraten sei. Staatsanwaltschaft und Polizei ermittelten. Öffentlich zugängliche Informationen über einen Abschluss des Verfahrens liegen nicht vor.
Raphael Wagenblatt kündigte vor kurzem auf Instagram in einem weiteren Imprint des Phantorion Verlags sein Buch »Mein Fehler – Über das Scheitern und Wiederaufstehen« an, in dem er seine Vergangenheit aufarbeiten wollte. Daraufhin hagelte es unter dem Beitrag negative Kommentare. Die Ankündigung wurde gelöscht.
Gescheiterte Firmen und offene Fragen. Bei Phantorion und Bookframe häufen sich die Fragezeichen ebenfalls.
Die hoffnungsvollen Autorinnen, die begeistert von ihrem Verlagsvertrag geschwärmt haben, müssen sich nun selbst darum kümmern, ob und wie es mit ihren Büchern weitergeht.
Wolfgang Tischer


Der Verlag wurde 2025, nicht 2024 gegründet. Herr W. ging nach der Verurteilung wegen Schadensersatz und Insolvenzverschleppung in die Privatinsolvenz im September 2025. Außerdem ist er der (jetzt nicht mehr) anonyme Autor „Eryx Vail“, dessen zumindest erste Story mMn KI inspiriert klingt… Beim Strafverfahren fand bereits eine Verurteilung statt, aufgrund einer unzureichenden Urteilsbegründung verwies der BGH die Sache nochmal zurück ans Gericht, sich beim Urteil mehr Mühe zu geben, Az. 4 StR 236/25. Deshalb läuft das Verfahren wieder. Dass er Eryx Vail ist, ist jedoch etwas witzig im Nachhinein. Ein Reziblogger hatte nur 8/10 Punkte fürs Testlesen vergeben. Daraufhin wurde er von „Eryx Vail“ kritisiert und der Blogger hat sich daraufhin selbst gegaslighted – er habe quasi nicht korrekt gelesen. Er wurde dann aber Blogger für das Magazin. Vorher hatte der Verlag noch auf Instagram gepostet, dass man das Buch nur lesen solle, wenn man zum Denken bereit wäre, nicht alle wären zum mitdenken bereit. Der Post wurde dann wieder gelöscht. Aktuell tummeln sich in den Kommentare viele, die mit Vorauskasse bezahlt & bis heute nichts erhalten haben. Angeblich seien auch Mitarbeiter nicht/nicht rechtzeitig bezahlt worden. Eine Autorin kommentierte, alle Autoren seien mit Anwälten im Gespräch, weil man nicht wie angekündigt unkompliziert seine Rechte zurückbekäme. Alles in allem scheint es im Hintergrund zu brodeln. Viele vermuten die nächste Insolvenz – gemeldet ist keine. Aber ggf. sollten Gläubiger, die noch Geld bekommen eine solche beim zuständigen Amtsgericht in Zweibrücken mal anmelden.
Danke für den Hinweis auf das Gründungsjahr. Tatsächlich wurde das Unternehmen WB Media & Commerce GmbH erst am 10.03.2025 ins Handelsregister eingetragen. Als Branche wurde »Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug« angegeben. Gegenstand des Unternehmens: »Erstellung, Gestaltung sowie Handel mit verschiedenen erlaubnisfreien non-food Waren wie z.B. Schilder aus Hartschaumplatten und Aluminium, Bücher, Haushaltsartikel, Werkzeuge, Beleuchtungsartikel, Tierbedarfsartikel und Stahl im Groß- und Einzelhandel an Firmen- und Privatkunden nebst dazugehörigen Dienstleistungen.« Wir haben das Gründungsjahr im Artikel geändert.
Laut internen Quellen liegen wohl allen Mitarbeitern seit dem 31.03.2026 die Kündigungen vor. Die Spekulationen um den Verlag sind ebenso wie die Ulmen Debatte ein Beweis für die negativen Auswirkungen von Social Media. Über Mutmaßungen und zusammengeschraubte Schlussfolgerungen entstehen faktische Wahrheiten die gar keine sind. Das Projekt ist wohl eine gute Idee gewesen, aber die Voraussetzungen eher weniger. Was für alle Beteiligten schade ist. Was Herrn Wagenblatt dazu bewegt hat sich so zu verhalten wird wohl vorerst sein Geheimnis bleiben.
Welche Spekulationen bspw.?
Auf TikTok wird über Insolvenzverschleppung gesprochen und auch das Urteil wegen des Unfalls wird als Beweis herangeführt, dass Herr Wagenblatt das alles mit Absicht macht.
Er wurde ja auch wegen Insolvenzverschleppung und Schadensersatz verurteilt – inwiefern ist das Spekulation?
Ich möchte hier etwas klarstellen und zwar sachlich und ohne Bezug zur Person um die es geht, aber hier zeigt sich wie schnell Dinge im Netz falsch verstanden werden und dann zu einer Aufregungsblase werden. Mein Kommentar wurde gestern via Instagram geteilt und es wurden Aussagen getroffen die meine Aussagen relativieren sollten. Dies können wir zur Seite legen. Fakt ist, dass die Aussage er sei wegen Insolvenzverschleppung verurteilt nicht korrekt zu sein scheint, zumindest laut den öffentlich zugänglichen Datenbanken. Bis heute ist wegen Insolvenzverschleppung keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt.
Dazu einige Recherchepunkte.
Bereits im August 2023 wird berichtet, die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern führe Ermittlungen gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung; als Grundlage werden mehrere Strafanzeigen ab Mai 2023 genannt.
Ein späterer Bericht (März 2025) greift diese Ermittlungen erneut auf, spricht aber weiterhin von Ermittlungen/Verdacht, nicht von einer Verurteilung.
Ergebnis/Abschluss (Anklage, Strafbefehl, Urteil) zur Insolvenzverschleppung: In den ausgewerteten, öffentlich zugänglichen Quellen nicht angegeben.
Es ist für nicht juristisch bewanderte Personen schwierig die Tatbestände im Insolvenzrecht auseinander zu halten. Eine zivilgerichtliche Verurteilung zu Schadenersatz hat nichts mit einer strafrechtlichen Ermittlung oder Verurteilung zu tun. Oft hoffen Menschen darauf ihre zivilrechtlichen Ansprüche über das Strafrecht lösen zu können, dies ist ein großer Irrtum. Es ist hier offenbar der Fall, dass es eine gelungene Schadenersatzklage gab und eine Verurteilung erfolgte. Eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung gab es bisher nicht. Die Aussage im Kommentar der Nutzerin Lea ist somit falsch und wäre, weil hier gerne über Urteile und Verurteilungen geschrieben wurde, strafrechtlich gesehen würde hier §186 StGB greifen oder im gewerblichen Kontext, der hier vorliegen könnte, wäre es §187 StGB (Verleumdung).
Die Debatten um den Verlag und die Person mögen seine Richtigkeit haben. Die getroffenen Aussagen und Schlussfolgerungen sind es teilweise nicht. Es ist ein Paradebeispiel wie im Netz Dinge behauptet werden können und so ein Eindruck von einer Situation entsteht die nicht stimmt. Dies ist mein Anliegen gewesen. Als Dozent der auch mit Kindern und Jugendlichen über digitale Medien spricht und über KI Anwendung ist dies ein ganz wichtiger Faktor meiner Arbeit: Lernen wie man eine falsche Behauptung von einer wahren Begebenheit unterscheidet. Ein Faktor ist dabei die Trennung von der emotionalen Ebene (Ärger über die Situation rund um den Verlag) und die sachliche Ebene (Juristische Konsequenzen aus Handlungen). Dies fällt in Zeiten der Aufregungspostings immer mehr Menschen immer schwerer).
Lieber Patrick,
im Artikel der Rheinpfalz wird bereits dargestellt, auf welcher Grundlage die zivilrechtliche Verurteilung zu Schadensersatz erfolgt ist. Eine persönliche Haftung im Zusammenhang mit einer GmbH erfolgt nicht ohne entsprechenden rechtlichen Anlass. (Zu späte Anmeldung Insolvenz = per Definition Insolvenzverschleppung).
Ich habe mich immer auf die zivilrechtliche Verurteilung bezogen, nicht auf eine strafrechtliche. Sonst hätte ich das – so wie beim Unfall – explizit nochmal betont und nicht in Kontext zum Schadensersatz gesetzt.
Dass ein strafrechtliches Verfahren zu einer Insolvenzverschleppung überhaupt zusätzlich läuft, war mir bis dato nicht einmal bekannt. Danke dir für diese Info.
Sollte meine Formulierung missverständlich für dich gewesen sein, ist sie jetzt hoffentlich ebenso klargestellt: Gemeint war die zivilrechtliche Haftung und Verurteilung zu Schadensersatz aufgrund dieser Umstände. Der Insolvenzverwalter hatte sich im Artikel sehr deutlich geäußert. Und nur weil jemand das Wort Insolvenzverschleppung in den Mund nimmt, steht dahinter nicht ausschließlich die Bedeutung einer strafrechtlichen Verurteilung, so wie du es interpretierst und verallgemeinerst.
Im Übrigen zielten die von dir angesprochenen Diskussionen nicht auf Tatsachenbehauptungen über den Verlag ab, sondern auf die Einordnung, warum es überhaupt zu entsprechenden Spekulationen kommen kann – verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen.
Deine Äußerungen wurden auch nicht relativiert – es wurde sich mit ihnen auseinandergesetzt und überlegt, was du konkret meinst.
Denn wirklich klarstellend geäußert hast du dich erst jetzt – zuvor gingen ich und andere nämlich davon aus, du sprichst von Spekulationen über den Verlag.
Eine Verleumdung oÄ kommt auch nur in Betracht, wenn man falsche Behauptungen wider besseren Wissens tätigt. Wie bereits erwähnt, ergibt sich der Sachverhalt bereits gut aus dem Reinpfalz Artikel. Abgesehen davon hatte ich dir sogar mitgeteilt, dass ich den Verlag vor einem Jahr konkret darauf angesprochen hatte. Inwiefern ich also wider besseren Wissens was geäußert haben soll, erschließt sich mir nicht. Und dafür, dass es „nur dein Anliegen ist“, über falsche Behauptungen und wahre Begebenheiten aufzuklären, muss ich mir aber ebenso auch keine von dir konstruierten Vorwürfe gefallen lassen.
Zuletzt kann ich zwar nicht beurteilen, warum du solch einen Ärger empfindest. Und nach wie vor erkenne ich nicht, welche Schlussfolgerungen oder Aussagen (Weshalb eigentlich Mehrzahl?) teilweise unrichtig sein sollen. Bislang hast du nur von einer einzigen Aussage gesprochen, die es in der Gestalt aber nicht gab.
(Abgesehen davon, dass du diese Aussage nicht nur bei mir findest, aber du wohl nur mich über den Kommentar hier (vermutlich?) ausfindig gemacht hast?)
Zumindest würde ich dir bei zukünftigen Gesprächsversuchen deinerseits eine andere Herangehensweise empfehlen. Denn es war ziemlich seltsam für mich zu merken, dass ein Fremder mich irgendwie über Social Media sucht und kontaktiert und die Absicht der – meinem Empfinden nach unhöflichen – Nachrichten, ist mir auch noch schleierhaft. Du hattest nicht den Eindruck gemacht, in einen offenen Dialog zu treten. Und vielleicht rührt dein Ärger daher – dass ich selbst entscheide, ob ich mit jemandem auf diesem Niveau reden möchte & mich in dem Fall dagegen entschied und du dich deshalb hierzu veranlasst sahst.
Trotzdem wünsche ich dir alles Gute und danke jedenfalls für den letzten klarstellenden und konstruktiven Kommentar 🙂