StartseiteE-BooksUrheberrechtskonferenz in Berlin: »Wenn es Google nicht macht, wer macht es dann?«

Urheberrechtskonferenz in Berlin: »Wenn es Google nicht macht, wer macht es dann?«

Panel 1 der Konferenz mit (v.l.) Joerg Pfuhl (Random House), Jan Meine (Meine Verlag), Moderator Andreas Poltermann und Stefan Keuchel (Google)»Das Urheberrecht und wie es sich aufgrund des technischen Fortschritts weiterentwickeln muss, ist eine zentrale rechtspolitische und gesellschaftliche Frage geworden«, betonte Irene Pakuscher, die seit dem Jahr 2000 die Urheberrechtsabteilung des Justizministeriums leitet, auf der Urheberrechtstagung der Heinrich-Böll-Stiftung.

Noch-Ministerin Brigitte Zypries war verständlicherweise nicht mehr selbst zur Veranstaltung gekommen. Aber schließlich »sei es ja egal, wer unter Ihnen Minister ist«, stellte Mitveranstalter Matthias Spielkamp von der Initiative iRights.info bei der Vorstellung Pakuschers ironisch fest.

Die Heinrich-Böll-Stiftung, das Goethe-Institut und iRights.info hatten am 2. Oktober 2009 zur Veranstaltung »Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens« nach Berlin eingeladen. Das Interesse war groß, der Veranstaltungssaal mit über 200 Zuhörern gut gefüllt.

Ganz so, wie es iRights.info mit den Infos auf ihrer auf der Website anstrebt, sollte auch die Konferenz all denen, die bislang nichts oder wenig über das sogenannte Google Books Settlement wussten, die Inhalte, Auswirkungen und den aktuellen Stand näherbringen – egal, ob Verleger, Autor, Bibliothek oder Leser.

Nach den Grußworten der Veranstalter hatte Rechtsanwalt Niels Rauer aus Frankfurt die Aufgabe, die Materie zu erläutern und sie Nicht-Juristen nahezubringen. Kein einfaches Unterfangen, ist doch der umfangreiche Text des Settlements bereits für Juristen keine leichte Kost.

10 Millionen gescannte Bücher

Rechtsanwalt Niels Rauer erläuterte das Google Book SettlementDie Ausgangssituation scheint zunächst eindeutig zu sein: Seit 2004 hat Google für sein Book-Search-Programm nahezu 10 Millionen Bücher aus überwiegend US-amerikanischen Bibliotheken eingescannt, darunter viele urheberrechtlich geschützte Werke. Was nach deutschem Recht nicht zulässig wäre, ist nach Meinung Googles durch das »Fair Use«-Prinzip des US-Rechtes gedeckt, das unter gewissen Voraussetzungen die Darstellung geschützter Werke in Ausschnitten erlaubt.

Die amerikanischen Verleger- und Autorenverbände klagten dennoch gegen Google (Class Action), doch statt eines Urteils sollte es zu einer Art Vergleich kommen, dem Google Book Settlement, das u.a. finanzielle Zahlungen Googles an die Rechteinhaber vorsieht, eine Verwaltungsinstitution einsetzt (Book Rights Registry) und letztendlich das Vorgehen Googles rückwirkend legalisiert.

Niels Rauer erläuterte, dass eine Class Action mehr als eine Sammelklage sei, da die im Settlement geregelten Dinge auch Dritte betreffe, die an der Klage nicht beteiligt sind. Daher bezieht sie sich auch auf deutschsprachige Autoren und Verlage, deren Bücher in den Beständen der US-Bibliotheken gescannt wurden.

Durch Class Action und Settlement wird zudem ein wichtiger Grundsatz des Urheberrechtes umgekehrt, denn die Rechteinhaber müssen sich aktiv melden, wenn sie nicht mit den Regelungen einverstanden sind (Opt-Out). Wer schweigt, unterwirft sich den Regelungen. Für verwaiste Werke, bei denen kein Urheber zu ermitteln ist, erwirbt Google zudem eine Art Quasi-Monopol für die Nutzung.

Ein Vorgehen, das von deutschen und anderen nicht-amerikanischen Rechteinhabern alles andere als begrüßt wird. Sie fühlten sich in diesem Prozess nicht genügend repräsentiert, ihre Uhrheberrechte werden massiv verletzt, die Benachrichtigung der »Class Members« speziell im Ausland über die Auswirkungen des Settlements sei nicht ausreichend erfolgt.

So brachte u.a. der Börsenverein des Deutschen Buchhandels zusammen mit anderen europäischen Verbänden Einwände (Objections) gegen das Settlement vor. Auch andere Parteien und Unternehmen wie z.B. Amazon meldeten – aus den unterschiedlichsten Gesichtspunkten – bedenken an. Bis zum 25. September seien 744 Einzeldokumente beim Gericht eingegangen, berichtet Rauer, und Fristen mussten nochmals verlängert werden, da man die Masse nicht bewältigen konnte.

Das Prinzip »Erst handeln und dann Fragen« kann nicht hingenommen werden

Irene Pakuscher vom Justizministerium und Matthias Spielkamp von iRightsIrene Pakuscher erläuterte die Unterstützung der Bundesregierung, die sich mit einem Amicus-curiae-Schreiben an die Seite der Kritiker stellte. Pakuscher betonte, dass speziell aus europäischer Sicht auch datenschutzrechtliche Aspekte und die Möglichkeit zur Zensur bedenklich seien. Die Daten, die Google in diesem Verfahren von den Rechteinhabern erhalte, stellen zudem einen enormen wirtschaftlichen Wert dar.

Das Prinzip »Erst handeln und dann Fragen« könne nicht hingenommen werden. Googles Vorgehen sei ein Verstoß gegen internationale Urheberrechtsrichtlinien.

Dennoch hätten nach Einschätzung Rauers alle Einwände (Objectives) wenig Gewicht gehabt, zumal Google in einigen Punkten bereits weitere Zugeständnisse machte und z.B. auch europäische Vertreter in die Book Rights Registry aufnehmen wollte.

Doch dann kam alles anders: wenige Tage bevor es am 7. Oktober ein sogenanntes »Fairness Hearing« vor dem US-Gericht hätte geben sollen, meldete sich das US-Justizministerium zu Wort. Die Abteilung für Kartellrecht äußerte Bedenken am Settlement und stoppte es dadurch in der bisherigen Form. Das Ministerium sah ebenfalls ein faktisches Monopol für verwaiste Werke, bemängelte u.a. den fehlenden Preiswettbewerb und den Umstand, dass ausländische Rechteinhaber nicht ausreichend informiert wurden.

So kommt es am 7.10. zwar zu einem Treffen (»Status Hearing«), aber es werden keine inhaltlichen Debatten geführt.

Kein Google Book Settlement: Gut oder schlecht für Verlage und Autoren?

Ist das Google Books Settlement damit nun gekippt? Ist wieder alles offen?Und ist das gut oder schlecht für die Rechteinhaber, also für Verlage und Autoren?

Dieser Frage sollten auf der Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung drei Podiumsrunden nachgehen, die sich an Rauers und Pakuschers Ausführungen anschlossen. Wie denken Verlage, Autoren und Nutzer (Wissenschaftsverbände und Bibliotheken) darüber?

Gleich auf dem ersten Panel erstaunte Joerg Pfuhl, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Verlagsgruppe Random House Deutschland, mit seinen Statements. Ist man es ansonsten gewohnt, von den Verlagen eher kritische Töne und Bedenken zur Digitalisierung zu hören und scheint dort oftmals der Feind in Form des bösen Raubkopierers im Internet zu sitzen, so war von Pfuhl anderes zu vernehmen. »Ich selbst lese Bücher inzwischen genauso gerne auf dem iPhone als auf dem Papier. Ich glaube an das elektronische Medium, denn das wird die Zukunft sein.« Pfuhl prophezeite, dass es alle auf dem Podium noch erleben werden, dass digitale und gedruckte Werke einen Anteil von 50:50 am Verkauf ausmachen werden. Die Verlagsgruppe Random House (Bertelsmann) gehört nicht zu den Unterzeichnern des Heidelberger Appells, arbeitet jedoch auch nicht mit Google im Rahmen des offiziellen Partnerprogramms zusammen, solange es keine Klärung im Bereich Book Search gibt.

Das Settlement ist kein Wunschkonzert

Pfuhl würde es sehr bedauern, wenn kein Settlement zustande käme: »Dann hätten wir gar nichts.« Für ihn wäre die Einigung auch ein Eingeständnis Googles, dass das Scannen illegal war und daher Schadensersatz zu zahlen sei. Das Settlement sei »kein Wunschkonzert«, aber ein Kompromiss, mit dem er sehr gut leben könnte.

Jan Meine vom Meine Verlag scherzte, dass man den Heidelberger Appell ebenfalls nicht unerschrieben habe. Der Verlag setzt auf Open-Access-Publikationen. Open Access sein wichtig für die Wissenschaft. Man tue jedoch dem Autor keinen Gefallen, wenn er selbst für eine Open Access Publikation zahlen müsse. Der Verlag müsse das Risiko tragen und zumindest kurzfristig finanzielle Interessen hinten anstellen. Was Google beträfe, so fühle man sich auch was das offizielle Partnerprogramm angehe, nicht immer richtig informiert. Viele Autoren haben Angst vor »Copy and Paste« wenn ihre Werke im Netz zugänglich sind, auch wenn dies technisch durch die Bilddarstellung so gar nicht möglich sei.

Mit auf dem Podium saß der Pressesprecher von Google Deutschland, Stefan Keuchel, der seine erkrankte Kollegin Annette Kroeber-Riel vertrat. Mit seiner gewohnt saloppen Art machte er sich beim Publikum nicht unbedingt beliebt. Keuchel legte Wert auf die Feststellung, dass man in der Bayerischen Staatsbibliothek, mit der man auch zusammenarbeite, nur urheberrechtsfreies Material scanne. Außerdem verstehe er die Aufregung um das Settlement nicht so ganz, da die hier geschützten Werke nur amerikanischen Internetnutzern zugänglich gemacht werden. Europäisches oder deutsches Recht sei da gar nicht tangiert. Den Einwand, dass die hierfür eingesetzten IP-Sperren schnell umgangen werden könnten und die Werke dann durchaus deutschen Nutzern zugänglich sind, ließ Keuchel nicht gelten. Er wolle, so Keuchel, ja nicht auf die Tränendrüsen drücken, aber man müsse doch auch einmal sehen, dass Google Books es ermögliche, dass endlich auch in den Ländern Afrikas viele Bücher digital zugänglich sind, vorauf aus dem Publikum der treffende Einwand kam, Keuchel sei offenbar der Meinung, dass man in Afrika IP-Blockaden gekonnter hacken könne als in Europa.

Keine Kinderbetreuung, keine Autorinnen

Für das zweite Panel »Zwischen Vergütung und Vermarktung: Autorschaft in der Netzökonomie« musste Moderator Jan Engelmann von der Heinrich-Böll-Stiftung zunächst erläutern, warum speziell bei einer Veranstaltung in seinem Hause keine Autorin auf dem Podium sitze. Man habe einige Unterzeichnerinnen des Heidelberger Appells angefragt, doch erklärten sich diese der Materie nicht gewachsen, um darüber auf einem Podium zu diskutieren. Zwei, die schließlich gerne gekommen wären, mussten absagen, weil keine Kinderbetreuung vorhanden war. Engelmann gelobte Besserung und Kinderbetreuung für kommende Veranstaltungen.

Panel 2 mit (v.l.) Peter Glaser, Florian Cramer, Moderator Jan Engelmann und Wolfgang Schimmel (ver.di/VG Wort)Mit Peter Glaser und Florian Cramer saßen zwei Autoren auf der Bühne, die sich bereits sehr lange mit dem Thema »Schreiben und Computer« beschäftigen. Glaser, der sich eher von der belletristischen Seite annähert, berichtet, dass Anfang der 80er-Jahre sogar Fernsehteam zu seinen Lesungen kamen, weil da einer mit einer Tastatur vor sich auf der Bühne saß.

Germanist Florian Cramer von der Willem de Kooning Academie in Rotterdam repräsentierte den wissenschaftlichen Autor und Wolfgang Schimmel von ver.di war in seiner Rolle als Vertreter der VG Wort auf der Bühne.

Alle drei machten deutlich, dass die Motivation der Veröffentlichung für belletristische und wissenschaftliche Autoren eine grundsätzlich andere sei, was wiederum Auswirkungen auf die Form der Veröffentlichung und Entlohnung habe. Ein Autor wie Glaser müsse von seiner Arbeit leben. Cramer betonte, dass es bei Wissenschaftlern hingegen um Prestige und Vorankommen auf der akademischen Leiter gehe. Er unterstelle den Verfassern des Heidelberger Appells daher die Angst vor der fehlenden Reputation, da Buchpublikationen für den Geisteswissenschaftler die Währung seien. Vielmehr sei es in der Praxis so, dass die Autoren die wissenschaftlichen Verlage sogar bezahlen. Ohne Frage sei das Buch das langlebigere Medium. Vieles im Web sei irgendwann nicht mehr verfügbar und so sei die Angst vieler Autoren verständlich, wenn einem dieses Medium unter den Füßen weggezogen werde.

Mit Google wird ein Strohmann geprügelt

Kafka, so Glaser, habe verfügt, dass sein Werk nach seinem Tod verbrannt werde. Darüber setze sich sein Freund Max Brod hinweg. Unmittelbar 70 Jahre nach dem Tod von Kafka, als die Urheberrechte frei wurden, veröffentlichte Roland Reuss seine Kafka-Editon, auf der nun wiederum die Urheberrechte von Reuss liegen. Glaser finde das im Zusammenhang mit dem Heidelberger Appell »sehr interessant«.

Florian Cramer stellte die Frage, ob in der ganzen Google-Diskussion nicht ohnehin ein Strohmann geprügelt werde. Der Buchmarkt habe sich auch ohne Google massiv verändert. Wenn der Literaturbetrieb in Deutschland zugrunde ginge, dann sicher nicht an Google.

Kritik aus den Reihen des Publikums musste sich Wolfgang Schimmel anhören. Das Schreiben der VG Wort an seine Mitglieder über die Änderungen am Wahrnehmungsvertrag aufgrund des Settlements sei unverständlich gewesen. Die Forderung, grundsätzlich alle Werke der vertretenen Autoren zurückzurufen (Removal) sei eine technologie- und zukunftsfeindliche Einstellung. Schimmel hingegen legte dar, dass dieses Removal erfolgt, um den Protest am Settlement auszudrücken. Er räumte jedoch ein, dass das Schreiben in der Tat für Laien nicht unbedingt verständlich war, was jedoch weniger an der VG Wort, sondern leider an der Materie an sich liege.

Wenn es Google nicht macht, wer macht es dann?

In keinem der drei Panels wurde das Vorgehen Googles verteufelt. Immer wieder kam die Frage auf: Wenn es Google nicht macht, wer macht es dann? Libreka oder Europeana wurden von niemandem als ernst zu nehmende Alternative gesehen.

Die Vorsitzende des deutschen Bibliotheksverbandes Gabriele Begen und Leiterin der Staatsbibliothek Hamburg stellte fest, dass die Zahl der Zugriffe der registrierten Benutzer über das Internet die der tatsächlichen Besuche vor Ort weit übersteige. Begen sprach von jährlich 1 Million Besuchern in der Bibliothek gegenüber 9 Millionen übers Netz. Begen: »Wenn es uns nicht gelingt, die Ansprüche an diesen Umbruch zu erfüllen, werden wir die Wissenssuche in die Steinzeit verlegen.« Autoren, die nicht ins Netz wollen, würde man vergessen.

Wie geht es weiter mit dem Settlement?

So blieb erwartungsgemäß die alles entscheidende Frage offen: Wie geht es nach dem Platzen des Settlements in seiner bisherigen Form weiter? Auf welche Zugeständnisse wird sich Google einlassen? Auch Arnd Haller, der Leiter der Rechtsabteilung von Google Deutschland, wollte sich dazu nicht auf der Bühne äußern. Es gelte das Status Hearing am 7. Oktober abzuwarten. Dort werde der Richter erörtern, wo er Bauchschmerzen sehe. Wo diese liegen, sei noch völlig unklar.

Im ungünstigsten Fall geht der Rechtsstreit weiter. Mit Berufungsverfahren könnte sich das noch Jahre hinziehen. Jahre, in denen Google munter weiterscannen würde.

Man muss jedoch, so Niels Rauer, den Umstand in Betracht ziehen, dass es noch eine weitere Partei gibt, die ein großes Interesse am Zustandekommen eines Settlements hat: die beteiligten US-Anwälte. Sie erhalten beim Abschluss Millionensummen und werden daher eine schnelle Einigung mit Sicherheit mit vorantreiben.

Wolfgang Tischer

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7 Kommentare

  1. Ich weiß nicht, warum die Verlage sich so aufregen. Wie lange gibt es die Möglichkeit der Digitalisierung? Wieviele Menschen haben schon „verzweifelt“ nicht mehr aufgelegte Bücher gesucht? Seid wann gibt es Print on Demant? Lange genug! Jetzt verzähl mir doch mal einer, warum die Verlage selbst die Digitalisierung in die Hand genommen haben? Google geht ja mittlerweile soweit, diese Datenbank quasi freizugeben, sie einer unabhängigen Organisation zu unterstellen. Ich denke mal es geht wohl eher um das Abzocken. Der kleine Urheber von Nebenan (dkUvN) an sich verdient doch eh am wenigsten an seinem Buch. Interessant finde ich ja auch die Thematik der nicht mehr verlegten Texte. Da ja scheinbar kein Interesse der Verlage besteht die Werke des dkUvN bei Auflagenschluß in irgendweiner Form Digital vorzuhalten, sehe ich für die Verlage!! auch keinen Grund das sie an diesem Werk Geld verdienen. Der Autor ja. Google macht letztendlich nur das, was die Verlage schon seid Jahren hätten machen können. Das Bedarf besteht, hat man ja schon beim Urheberrehtsfreien Projekt Gutenberg gesehen.

    Ich finde es gut was Google macht. Ich finde es nicht gut wie sich die Verlage als Schützer des Urheberrechts hinstellen, obwohl dkUvN am wenigsten (finanziell) etwas davon hat. Mit einem direkten Vertrag mit Google würde wahrcheinlich sogar mehr rausspringen.

  2. Sehr interessant, wie hier wieder Urheberrecht und Copyright verwechselt, bzw zusammen geschmissen werden.
    Das (deutsche) Urheberrecht gilt immer noch dem Autor und das kann man nicht frei geben, oder verlieren, daher ist die ganze Diskussion für mich von Anfang an absurd.

    Schöner Vergleich ist die 1 Millionen zu 9 Millionen Besucher von Bibliothek und Internet.
    Wenn das so aussieht, meine lieben Autoren, die nicht ins Internet wollen – da hat man nicht nicht zu wollen, da MUSS man was machen.
    Es geht doch immer um Angebot und Nachfrage und die Nachfrage besteht mehr im Internet, es wäre doch absurd etwas veröffentlichen zu wollen, der Welt etwas zeigen zu wollen, aber ihr es nicht geben zu wollen.

    Übrigens finde ich schon komisch zu meinen, dass die Werke im Internet irgendwann nicht mehr zugänglich sind, wo man doch sagt, dass das Internet nie vergisst.
    Außerdem lässt sich das ändern. Man müsste nur, wie die Bücher selbst, die Daten besser pflegen. Dann halten sie auch hunderte von Jahren. Das ist im Grunde Strom. das ausgelesen wird, das kann man sicher verwalten.

    Noch eine Bemerkung:
    Ist doch geil. Hier besteht das Potential Internetsperren zu verhängen. Wegen was?
    Wegen lizenzrechtlichen Gründen.
    Danke Zensursula!

  3. Ich denke nicht, dass in der Diskussion und im Artikel (deutsches) Urheberrecht und (amerikanisches) Copy-Right-Law zusammengeschmissen werden. Im Gegenteil: Gerade diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen sind das Problem. Kann in den USA etwas getan werden, dass deutsches Recht verletzt? Reichen IP-Sperren als Schranke und „Begründung“ aus, dass deutsches Urheberrecht nicht tangiert ist? Was ist mit internationalen Rechtsabkommen?

    Deine Aussage, dass man nach deutschem Recht allein durch den Akt der Schöpfung das Urheberrecht besitzt und nur der Urheber selbst die Verwertungsrechte abtreten kann, aber nicht das Urheberrecht selbst übertragbar ist, hat einen Pferdefuß: dass das so ist legt eben genau diese Gesetz fest. Und somit kann und könnte man das auch ändern – und genau hier beginnt die Diskussion, ob und in welcher Form man das tun sollte.

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