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eBook: »Man kann mit einer groben Formel nicht alle Rechte eines Autors kaufen«

Dr. Horst BenzingInterview mit Dr. Horst Benzing von der Bertelsmann Buch AG über die rechtlichen Aspekte der elektronischen Textverbreitung

Es wird sehr viel über den Sinn und Unsinn von elektronischen Büchern diskutiert und häufig bleibt der Disput zwischen Gegnern und Befürwortern bei sinnlichen Erfahrungen stehen. Tatsächlich ergeben sich aber für Verlage und Autoren durch die elektronischen Bücher auch ganz neue rechtliche Fragestellungen. Über dieses Thema sprachen wir mit Dr. Horst Benzing, der bei der Bertelsmann Buch AG für die Koordination der Verlage und die Presse und Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist.

Mit Dr. Horst Benzing sprach Wolfgang Tischer.

literaturcafe.de: Herr Dr. Benzing, was ist das rechtlich neue bei elektronischen Büchern?

Benzing: Das schwierigste Problem ist sicherlich die Copyright-Frage. Nach den deutschen Copyright-Gesetzen kann man nicht mit einer groben Formel als Verleger alle Rechte eines Autors kaufen. Das deutsche Urheberrecht verlangt, dass man jedes Recht, das man vom Autor erwirbt, detailliert spezifizieren muss. Man kann also z.B. nicht sagen, man kauft die Rechte für die digitale Verwertung, sondern man muss genau spezifizieren, welches Recht man für welche Verwertung kauft und was man dem Autor dafür bezahlt. Das große Problem dieser Angelegenheit ist eigentlich zweifach: Zum einen ist es sehr schwierig, diese Einzeldinge zu definieren, aber das ginge vielleicht noch, das andere ist es – zumindest heute noch – festzulegen, welche Preise man dem Autor und Urheberrechtsinhaber zahlt. Auf der einen Seite wissen die Autoren und Agenten noch nicht, was sie dafür verlangen können. Sie sehen natürlich große Chancen in diesen Verwertungsmöglichkeiten und auf der anderen Seite, weil natürlich die Verkaufsmöglichkeiten noch nicht so sehr gewaltig sind, wissen die Verleger nicht, was sie den Autoren bezahlen können. Aus diesem Grunde ist es ja so, dass es für das Rocket eBook beim Start nur 500 Titel gibt und dies sozusagen nur erste tastende Schritte und Versuche sind, weil bis heute noch eine Art Berührungsangst besteht, sich bei den finanziellen Vereinbarungen festzulegen.

literaturcafe.de: Das heißt also, es ist nicht damit getan, dass im Vertrag eine Klausel enthalten ist, die dem Verlag die Verbreitung mittels digitaler Medien überträgt.

Benzing: Nein, Sie müssen jede einzelne Verbreitungsart extra definieren und festlegen, so wie dies derzeit, für Hardcover, Taschenbuch- und Buchclubausgaben der Fall ist. Bei jeder dieser Verwertungsarten definieren Sie genau, u.U. welche Vorauszahlungen der Autor bekommt und welches Honorar in Prozent von der jeweiligen Veröffentlichung ihm zusteht. Genauso müssen sie dies auch für die digitalen Verwertungsmöglichkeiten machen, sonst haben sie als Verleger die Rechte nicht erworben.

literaturcafe.de: Was muss nun passieren? Wer muss den ersten Schritt machen und wie könnte eine Lösung aussehen?

Benzing: Ich glaube, dies ist ein bisschen das Henne-Ei-Problem: Natürlich werden sich diese Textgeräte nur dann verbreiten, wenn auch genügend Software, also Inhalte da sind, auf der anderen Seite werden natürlich die Verleger und Autoren nur Inhalte zur Verfügung stellen, wenn die Hardware eine gewisse Verbreitung hat. Deshalb wird es nur gehen, wenn beide Seiten aufeinander zugehen und die Autoren und Agenten nicht zu viel Geld von den Verlegern verlangen, weil es sonst natürlich für die Verleger wirtschaftlich unsinnig ist, diese Form der Verbreitung zu nutzen, weil im Moment einfach noch nicht genügend Abspielbasis da ist.

literaturcafe.de: Aber könnte man nicht das Modell der Printform übernehmen und durch den Wegfall der Materialkosten könnten die Bücher für den Leser sogar günstiger werden?

Benzing: Es ist eine Illusion zu glauben, dass die Verbreitung der Bücher über die Lesegeräte oder über das Internet billiger wäre als die Verbreitung des Buches in gedruckter Form. Sie haben ja auch die Kosten der Digitalisierung und Speicherung. Es ist in der Kostenstruktur kein wesentlicher Unterschied, nur weil man glaubt durch die digitale Form seien die Herstellungskosten niedriger. Das ist im Prinzip nicht der Fall.

literaturcafe.de: Herr Benzing, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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