Wer das Thema »Selfpublishing« lediglich mit Hobby-Autoren oder Schreibanfängern in Verbindung bringt, irrt gewaltig.
Das selbst erstellte E-Book kann auch für Profis interessant sein, wenn diese die E-Book-Rechte nicht abgetreten haben oder diese vom Verlag an sie zurückgefallen sind. Ebenfalls ist die Selbstveröffentlichung für Projekte interessant, die für den Verlag aus den unterschiedlichsten Gründen nicht infrage kommen.
Rasch kommt dann die Frage auf, ob man die vom Verlag lektorierte Textfassung als Grundlage für die eigene elektronische Veröffentlichung nutzen darf. Und was ist, wenn ein Autor für die E-Book-Ausgabe das Cover der Papierausgabe nutzen möchte?
Der Text gehört dem Autor
Beim Text ist die Lage relativ eindeutig. Er gehört selbst in der vom Verlag lektorierten Fassung dem Autor. In der Regel erfolgt das Lektorat in enger Abstimmung mit dem Autor. Das Lektorieren stellt in den meisten Fällen keine Tätigkeit mit entsprechender Schöpfungshöhe dar, sodass der Lektor nicht zum Co-Autor wird und urheberrechtliche AnsprĂĽche an den Text geltend machen kann. Der Autor hat das Recht, diese Textversion vom Verlag zu erhalten und als E-Book zu veröffentlichen – sofern er die E-Book-Rechte nicht an den Verlag abgetreten hat.
Wer hat die Rechte?
Vorsicht! Die E-Book-Form muss nicht explizit im Verlagsvertrag festgehalten sein. Wer in seinem Vertrag die Klausel enthalten hat, dass er dem Verlag die Rechte für »aktuelle und künftige Nutzungsarten« abtritt, der hat beim E-Book-Thema schlechte Karten, da es von solchen Formulierungen mit eingeschlossen wird. Solche pauschalen Formulierungen sollte man niemals unterschreiben.
Strittig ist die Frage beim Text dann, wenn der Lektor den Text maßgeblich verändert hat, der Autor also bloß noch zum Ideenlieferant wurde und der Lektor daraus ein Werk mit eigener urheberrechtlicher Schöpfungshöhe geschaffen hat. Doch das dürfte im Allgemeinen bei einem belletristischen Titel weniger der Fall sein.
Die Gestaltung ist Verlagssache
Bekommt der Autor den Text als PDF-Datei ausgehändigt, so darf der Autor diese Druckvorlage nicht ohne Erlaubnis für eine Print-on-Demand-Ausgabe verwenden, da die Rechte an der Gestaltung und Aufmachung nicht beim Autor liegen. Dies gilt selbstverständlich auch für Schaubilder und Fotos, die im Buch enthalten sind und die nicht vom Autor stammen.
Die Rechte-Situation am Cover kann verzwickt sein
Wer die E-Book-Rechte an seinem Text besitzt, der möchte sein Werk sicherlich gerne mit dem gleichen Titelbild wie die Druckausgabe veröffentlichen, um für den Leser einen Wiedererkennungseffekt zu bieten.
Doch das ist nicht zulässig.
Denn in der Regel hat auch der Verlag die Nutzungsrechte für Fotos oder Zeichnungen vom Fotografen oder Zeichner eingekauft. Die Gestaltung des Covers als Collage unterschiedlicher Motive in Verbindung mit der Typografie kann darüber hinaus ebenfalls ein eigenes schöpferisches Werk darstellen, sodass die urheberrechtliche Lage schnell verzwickt wird. Ein Buchcover bewegt sich zwischen Werbeverpackung und Kunstwerk. Oftmals gibt der Verlag im Impressum an, wer für die Gestaltung des Covers zuständig war oder von welcher Bilddatenbank eine Coverabbildung stammt. Will ich als Autor das Motiv nutzen, so muss ich mich an denjenigen wenden, der die Nutzungsrechte für das Foto hat. Das kann der Fotograf sein, muss es jedoch nicht. Hat der Fotograf als Urheber die Nutzungsrechte exklusiv und unbefristet für alle aktuellen und künftigen Nutzungsarten an den Verlag abgetreten, so ist der Fotograf nicht mehr berechtigt, Ihnen diese Rechte abzutreten.
Beim ersten E-Book schon ans nächste denken
Kurz und gut: Sie werden oft nicht darum herumkommen, für Ihre E-Books ein neues Cover zu entwerfen oder entwerfen zu lassen. In einer vergleichbaren Lage befinden sich auch Taschenbuchverlage, Buchclubs, Zeitungen oder andere Lizenznehmer des Textes, die ebenfalls oft eigene Cover für ihre Ausgaben entwerfen müssen, wenn das Originalcover nicht zur Verfügung steht. Gegebenenfalls kann es helfen, ein ähnliches Motiv wie die Printausgabe zu verwenden, um für den Leser einen Bezug herzustellen. Aber auf keinen Fall darf man das Covermotiv kopieren.
Wenn Sie als Autorin oder Autor beginnen, ein eigenes Cover für Ihr E-Book zu entwerfen, so sollten Sie auf jeden Fall schon mögliche weitere Titel berücksichtigen und Ihre E-Books mit einen gestalterischen Wiedererkennungseffekt versehen, so wie es auch die Verlage handhaben, die die Bücher eines Autors oder eine Autorin immer ähnlich gestalten.
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