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Lesetipp: Buchhaltung und Steuererklärung für Autoren im Selbstverlag

Steuern und Geld

Für das Rechnungswesen-Portal.de hat Stefan Parsch aufgeschrieben, was Self-Publisher und Selbstverleger zum Thema Steuern wissen sollten. Es geht von der Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bis hin zur Kostenabsetzung von Arbeitszimmer oder Lektorat. Unser Lesetipp.

Neben Fragen zum Marketing und juristischen Aspekten wollen Self-Publisher meist wissen, wie das mit den steuerlichen Dingen so ist. Ist es sinnvoll, einen eigenen Verlag zu gründen? Muss ich wirklich auch kleinste Einnahmen aus E-Book-Verkäufen dem Finanzamt melden? Spoiler: ja!

Oftmals liegt den Fragen der Wunsch zugrunde, Kosten für Notebook, Schreibsoftware, Arbeitszimmer oder Lektorat von der Steuer abzusetzen, noch bevor das erste Buch verkauft ist.

Der Journalist und Lektor Stefan Parsch hat für das Rechnungswesen-Portal.de alles zusammengetragen, was für Self-Publisher relevant sein könnte – und was nicht. Dabei geht es zunächst um die Frage, was Self-Publishing ist und welche Unterschiede sich aus steuerlicher Sicht aus den verschiedenen Wegen ergeben, beispielsweise Print-on-Demand-Dienstleister versus eigener Verlag.

Der ausführliche Beitrag ist ein Lesetipp für alle, die ihre Bücher selbst veröffentlichen (wollen).

Eines sollte man noch ergänzen: Im Gegensatz zu rechtlichen Aspekten, wo bei Fehlern sofort eine Abmahnung drohen kann, hat man bei Steuerfragen in der Regel bis zur nächsten Steuererklärung etwas Zeit, um sich den optimalsten finanziellen Weg zu überlegen. Rücksprachen mit dem Steuerberater und dem Finanzamt können sinnvoll sein – und ein Abwarten, wie gut sich das eigene Buch tatsächlich verkauft. Wer zu schnell zu viel von der Steuer absetzen möchte, könnte eine böse Überraschung erleben, wenn die Finanzbeamtin die Autorentätigkeit nicht als Nebenjob, sondern nur als »Liebhaberei« einstuft.

Link ins Web:

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1 Kommentar

  1. Danke für diesen Link!
    Just vor wenigen Tagen nämlich hat mich eine meiner Autorinnen zu genau diesem Thema befragt. Ich hatte ihr dann empfohlen, mit dem für sie zuständigen Beamten beim Finanzamt zu sprechen.
    Genau diesen Tipp hat mir einige Wochen vorher mein Finanzbeamter gegeben. Denn er sagte, es gäbe keine eindeutigen Bestimmungen zum Thema “Autor + Finanzamt”. Es käme immer auf die individuelle Situation an. Und die könne der Autor eben nur dem zuständigen Beamten beim für ihn zuständigen Finanzamt klären.

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