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E-Books sind seit dem 18.12.2019 nicht mehr voll besteuert

Überaus schnell reagierte man bei Amazon: Nach Mitternacht am 18. Dezember 2019 rechnete der Tantiemenrechner für Self-Publisher bereits mit dem Steuersatz von 7%
Überaus schnell reagierte man bei Amazon: Nach Mitternacht am 18. Dezember 2019 rechnete der Tantiemenrechner für Self-Publisher bereits mit dem neuen ermäßigten E-Book-Steuersatz von 7%

Ab Mittwoch, 18. Dezember 2019, gilt für E-Books und elektronische Zeitschriften der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Damit sind die digitalen Versionen den gedruckten Ausgaben endlich steuerlich gleichgestellt. Bis zum gestrigen Tag waren E-Book-Verkäufe noch mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belegt.

Seit Jahren setzte sich die deutsche Regierung für den ermäßigten Steuersatz für E-Books ein. Im August 2019 kündigte Finanzminister Olaf Scholz dann endlich die Angleichung an, nachdem dies eine EU-Vorgabe rechtlich ermöglichte. Als letzte Hürde passierte der nationale Gesetzesentwurf Ende November 2019 die Abstimmung des Bundesrates. Formell tritt das Gesetz einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, die gestern am 17. Dezember 2019 erfolgte.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz kündigt via Twitter die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf E-Books an (Quelle: Twitter @OlafScholz)
Bundesfinanzminister Olaf Scholz kündigt im August 2019 via Twitter die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf E-Books an (Quelle: Twitter @OlafScholz)

Was diese Umstellung für Verlage, Leser und Autoren bedeutet, haben wir bereits vor einiger Zeit in einem Beitrag ausführlich erläutert.

Da für E-Books schon seit längerem die gesetzliche Preisbindung gilt und diese sich auf den Verkaufspreis mit Steuern (Bruttopreis) bezieht, werden E-Books für Leserinnen und Leser nicht günstiger werden.

Da jedoch mit dem heutigen Tag vom Brutto-Verkaufspreis nur noch 7 statt 19 Prozent Steuern abgezogen werden, verdienen die Verlage und somit auch Autorinnen und Autoren mehr Geld – zumindest theoretisch. In den meisten Verlagsverträgen werden die E-Book-Tantiemen auf Basis des Nettoverlagsabgabepreises berechnet, also dem Betrag, den der Handel den Verlagen zahlt. Was das in der Praxis bedeutet, ist ebenfalls in unserem Beitrag vom August nachzulesen.

Autoren sollten also bei der nächsten Verlagsabrechnung einmal genau nachsehen, ob bei E-Book-Verkäufen mehr übrigbleibt. Illusionen auf einen markanten Mehrverdienst sollte man sich aber nicht machen.

Unmittelbar und direkter profitieren Self-Publisher. Für ein E-Book mit einem Verkaufspreis von 3,99 Euro liegen die Mehreinnahmen durch die Steuersenkung bei immerhin 26 Cent. Überaus rasch reagierte Amazon: Nach Mitternacht am 18. Dezember 2019 verwendete der Tantiemenrechner für Self-Publisher schon den Steuersatz von 7% um, während man bei der Konkurrenz von Tolino-Media noch fälschlicherweise 19% anzeigte.

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