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Petition mitzeichnen: Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung von Soforthilfen für Selbstständige

Während die Bundesregierung Konzerne mit Millionenzahlungen unterstützt, erhalten Künstler und andere Solo-Selbstständige völlig unzureichende oder unklar geregelte Hilfen aufgrund der Corona-bedingten Honorarausfälle. Ihnen drohen womöglich Rückzahlungen oder Strafen (wir berichteten). Eine Petition fordert die Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung von Soforthilfen für Selbstständige. Erfreulicherweise ist jetzt schon klar, dass sich der Bundestag mit dieser Petition befassen muss. Dennoch sollten Sie bis morgen 25.06.2020) noch mitzeichnen.

Rückzahlungen und Strafen: Autorinnen und Autoren erhalten kaum Corona-Hilfen

Rasch versprachen Bundesregierung und die Länderregierungen die berühmte »schnelle und unbürokratische Hilfe« durch Corona-bedingte Verdienstausfälle. Doch während Angestellte bei vollem Lohn staatlich gefördert daheim bleiben können, erhalten Schriftsteller und andere Solo-Selbstständige oft kein Geld. Im Gegenteil: Ihnen droht die Rückzahlung bereits überwiesener Beträge – oder sogar Strafen.

E-Books sind seit dem 18.12.2019 nicht mehr voll besteuert

Ab dem heutigen Mittwoch, 18. Dezember 2019, gilt für E-Books und elektronische Zeitschriften der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Damit sind die digitalen Versionen den gedruckten Ausgaben endlich steuerlich gleichgestellt. Autoren verdienen mehr - theoretisch.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für E-Books kommt: Was bedeutet das für Leser, Autoren und Verlage?

Endlich soll auch für E-Books der ermäßigte Steuersatz gelten. Kein geringerer als Finanzminister Olaf Scholz verkündete die Gesetzesinitiative der Bundesregierung via Twitter. Was bedeutet es für Leser, Autoren und Verlage, wenn auf E-Books künftig nur 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden? Klar scheint die Lage derzeit nur für Self-Publisher zu sein.

Self-Publishing: Amazon ändert Preise zum 1. Januar 2015 – Was Sie beachten müssen [Nachtrag]

Zum 1. Januar 2015 gilt für digitale Güter eine neue Steuerregelung. Auch für E-Books wird dann der Steuersatz des Landes berechnet, in dem der Käufer sitzt. Bislang war es der Steuersatz des Verkäuferlandes. Amazon hat...

Kindle-Autoren drohen Abmahnungen: Luxemburg senkt Mehrwertsteuer für E-Books auf 3% zum 1. Januar 2012

Luxemburg senkt den Mehrwertsteuersatz für E-Books ab dem 1. Januar 2012 von bislang 15% auf den stark ermäßigten Satz von 3%. Die Steueränderung in diesem kleinen europäischen Land wäre keine Meldung wert - wenn nicht Amazon...

Mehrwertsteuer für Bücher erhöht sich nicht

Obwohl der reguläre Mehrwertsteuersatz zum 1. Januar 2007 von 16% auf 19% erhöht wurde, bleibt der ermäßigte Steuersatz weiterhin bei 7%. So hat es das Bundeskabinett bereits vor einem Jahr beschlossen. Eine gute Nachricht für...