Rasch versprachen Bundesregierung und die Länderregierungen die berühmte »schnelle und unbürokratische Hilfe« durch Corona-bedingte Verdienstausfälle. Doch während Angestellte bei vollem Lohn staatlich gefördert daheim bleiben können, erhalten Schriftsteller und andere Solo-Selbstständige oft kein Geld. Im Gegenteil: Ihnen droht die Rückzahlung bereits überwiesener Beträge – oder sogar Strafen.
Bis zu 9.000 Euro unbürokratische Hilfe?
Sofort nach den ersten Kontaktbeschränkungen im März wurde von Bund und Ländern die »Corona-Soforthilfe« auf den Weg gebracht. Unternehmen aber auch explizit Solo-Selbstständige, und somit auch Schriftsteller, Übersetzer und Journalisten, bekamen ohne große bürokratische Hürden bis zu 9.000 Euro Hilfe ausbezahlt.
Auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg war zudem von »Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg« die Rede. Tatsächlich war damit jedoch nichts anderes als die »Corona-Soforthilfe« gemeint. Unternehmen und Künstler werden unterstützt, »die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden« und zwar mit einer »einmaligen, nicht rückzahlbaren Soforthilfe.«
Der Antrag war einfach auszufüllen, Auskünfte zu den persönlichen Vermögensverhältnissen mussten nicht erteilt werden. Allerdings war der Antrag auch eine Versicherung an Eides Statt. Wer falsche Angaben gemacht hatte, beging eine Straftat. Das Programm lief Ende Mai 2020 aus.
In gutem Glauben berechneten viele Autorinnen und Autoren ihre Verdienstausfälle aufgrund abgesagter Lesungen und Auftritte oder verschobener Buchprojekte und gaben diesen Betrag an.
Und tatsächlich hatten viele das Geld einige Tage später auf dem Konto, einige sogar die Höchstsumme von 9.000 Euro. So schnell hat staatliche Hilfe tatsächlich selten funktioniert.
Geringe Betriebskosten: Rückzahlungen und Strafen drohen
Doch speziell für Autorinnen und Autoren wird es ein böses Erwachen geben, denn vielen wird jetzt erst klar, dass sie das Geld nicht behalten können und das ein großer Teil zurückgezahlt werden muss.
Denn – so ist es im Kleingedruckten des Antrags zu lesen – die »massiven Liquiditätsengpässe« beziehen sich ausschließlich auf die Betriebskosten und die wiederum nur im Zeitraum von drei Monaten nach Antragstellung.
Betriebskosten, das sind beispielsweise Mieten für Geschäftsräume, Gehalt für Angestellte, Firmenfahrzeuge und sonstige laufende Kosten wie Strom und Versicherungen fürs Unternehmen.
Doch gerade bei Schriftstellerinnen oder freien Journalisten sind die Betriebskosten eher gering. Angestellte haben sie in der Regel keine, einige haben nicht mal ein Büro und arbeiten im privaten Wohnzimmer. Durch die ausgefallenen Veranstaltungen entstehen nicht mal Fahrt- oder Übernachtungskosten.
Corona-bedingte Honorarausfälle deckt die Corona-Hilfe jedoch nicht ab. Wer als Autor aufgrund von fehlenden Honoraren, verschobenen Buchprojekten und anderer Dinge seine Miete, die Krankenkasse oder andere private Verpflichtungen nicht mehr begleichen kann, darf dafür nicht die ausgezahlte Corona-Hilfe verwenden. Für private finanzielle Engpässe müssten Künstler Grundsicherung (ALG II/Sozialhilfe) beantragen.
Da beim Antrag für die Corona-Hilfe u. a. die Steuernummer angegeben werden musste, ist es wahrscheinlich, dass letztendlich die Finanzämter beim jährlichen Steuerausgleich kontrollieren werden, ob das Geld wirklich für Betriebsausgaben verwendet wurde.
Dies könnte für Solo-Selbstständige mit geringen Betriebsausgaben bedeuten, dass sie einen Großteil des Geldes wieder zurückzahlen müssten, wenn damit keine Betriebskosten bezahlt wurden.
Wer darüber hinaus seine Betriebsausgaben im Antrag unnatürlich »hochgerechnet« hat, um möglichst viel Geld zu erhalten, hat unter Umständen eine strafbare Handlung begangen, und es droht eine Bußgeldzahlung.
Erhaltenes Geld besser nicht ausgeben
Autorinnen und Autoren und andere Solo-Selbstständige, die mehr Geld beantragt und erhalten haben, als ihre tatsächlichen Betriebskosten in drei Monaten betrugen, sollten das Geld auf keinen Fall großzügig ausgeben, sondern sich auf eine Rückforderung einstellen.
Dass es gerade Autor:innen und auch Übersetzer:innen sind, die bei der Corona-Hilfe durchs Raster fallen, darauf macht auch der Verband der Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di aufmerksam und fordert von der Politik eine Abhilfe dieser ungerechten Situation. So wird die Einrichtung von Fonds vorgeschlagen, mit denen Honorarausfälle ausgeglichen werden könnten.
In Bayern gibt es tatsächlich ein Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Hier werden für maximal drei Monate bis zu 1.000 Euro monatlich ausgezahlt, um den privaten Lebensunterhalt zu sichern, wenn die Einnahmen aufgrund der Anti-Corona-Maßnahmen ausgeblieben sind. In anderen Bundesländern gibt es ein solches Hilfsprogramm jedoch nicht. [Nachtrag: Zum Teil erfolgten Anpassungen. Siehe Nachtrag unten in diesem Beitrag.]
Künstler in Bayern müssen jedoch aufpassen: Haben sie bereits Geld aus der Corona-Hilfe bekommen und stellen sie eventuell fest, dass dies das falsche Hilfsprogramm war, da ihre reinen Betriebskosten gering sind, so darf formal die zusätzliche Künstlerhilfe nicht mehr beantragt werden.
Profitieren Autorinnen und Autoren wenigstens von der gesenkten Mehrwertsteuer?
Als weiteres Programm zur Ankurbelung der Konjunktur hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen beschlossen. Unter anderem wird vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz für Bücher (und E-Books) von 7 auf 5 Prozent reduziert.
Da im Buchhandel gebundene Ladenpreise gelten, die sich auf den Preis mit Mehrwertsteuer beziehen, wird es aller Voraussicht nach nicht zu einer Senkung der Buchpreise für die Leser kommen (genauso verlief es auch bei der Senkung der Steuer auf E-Books). Die Verlage erzielen somit mehr Umsatz. Diese Mehreinnahmen sollten Autorinnen und Autoren mit einem fairen Verlagsvertrag zugutekommen, denn hier erhalten Autorinnen und Autoren einen prozentualen Anteil vom Netto-Ladenpreis, der bei einem geringeren Steuersatz höher ausfällt. Für ein Buch mit einem gebundenen Ladenpreis von 22 Euro, bei dem der Autor 10 Prozent vom Nettoladenpreis erhält, würden sich die Brutto-Mehreinnahmen vor Steuern auf 39 Cent belaufen. Da muss schon einiges an Büchern verkauft werden, um merkliche Mehreinnahmen zu erzielen, zumal sich wie erwähnt für die Leserinnen und Leser aufgrund der wahrscheinlich gleichbleibenden Verkaufspreise keine zusätzlichen Kaufanreize ergeben. Zudem werden Verlagshonorare nicht selten ein halbes bis ein Jahr später ausbezahlt, was bei akuten finanziellen Engpässen wenig hilft.
Tatsächlich ist es mehr als ungerecht, dass gerade Autorinnen und Autoren und andere Solo-Selbstständige mit geringen Betriebsausgaben keine nennenswerten Corona-Hilfen erhalten, obwohl sie von staatlich angeordneten Schließungen betroffen sind. Dies ist umso ungerechter, da beispielsweise sozial gut abgesicherte Angestellte in Konzernen sofort und ohne Prüfungen vom staatlichen Kurzarbeitergeld profitieren. Stockt das Unternehmen das Geld noch auf, können diese bei vollem Lohnausgleich daheim bleiben. Darüber, dass Unternehmen, die diese staatlichen Hilfen erhalten, gleichzeitig ihren Aktionären eine Dividende ausschütten, soll hier erst gar nicht gesprochen werden.
»Gerade jetzt, wo wir Kunst und Kultur zur Bewältigung unserer persönlichen inneren, aber auch der gesellschaftlichen Krise so dringend bräuchten, ist das Kulturleben weitgehend zum Erliegen gekommen. Für viele von Ihnen sind damit auch existenzielle wirtschaftliche Fragen verbunden, weshalb die Landesregierung das Soforthilfeprogramm aufgelegt hat, um Unternehmen und Selbständige, die unmittelbar existentiell bedroht sind, zu unterstützen.« So lässt sich die Baden-Württembergische Staatssekretärin Petra Olschowski auf der Website des Kultusministeriums zitieren.
Für die meisten Autorinnen und Autoren und andere Künstler nicht mehr als leere Worte.
Nachtrag: Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die Regeln der Corona-Hilfe in Baden-Württemberg nach dem 25. März 2020 nochmals angepasst wurden. Auf der Website des Baden-Württembergischen Ministeriums findet sich der Hinweis:
Am 29. März 2020 wurden erste Anpassungen vorgenommen: (…) Wichtig ist, dass in Baden-Württemberg Soloselbständige und Kleinst- bzw. Kleinunternehmer Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen können.
Wer also in Baden-Württemberg einen Antrag gestellt hat, kann und sollte sich auf diesen nachträglich eingefügten Passus beziehen, nach dem die Corona-Hilfe auch für den privaten Lebensunterhalt verwendet werden darf, was ursprünglich nicht in den Regelungen vorgesehen war.
Wer in anderen Bundesländern wohnt, sollte sich ebenfalls informieren, ob es Änderungen in den Regelungen gab. Wie oben erwähnt, gibt es in Bayern ein entsprechendes eigenständiges Hilfsprogramm.
Über Hinweise als Kommentar zu diesem Beitrag zu Regelungen in anderen Bundesländern freuen wir uns.
Links ins Web
- Forderungen des Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di (Beitrag im Börsenblatt)
- »Wie Soloselbstständige bei den Corona-Soforthilfen vergessen werden« – Podcast-Folge »Stimmenfang« des SPIEGEL, die sich ebenfalls mit dem Problem befasst
In Hessen gibt es nicht mal rückzahlbare Vorauszahlungen. Hingegen viel kulturelle Vetternwirtschaft, in der man sich gegenseitig die Subventionen zuschanzt. Künstlern bot man hier in Coronazeiten nie etwas anderes an als „erleichterten Zugang zu Harzt IV“.
Ein Solo-Kulturschaffender sollte einfach nicht hier wohnen.