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DSGVO: Welche Leserdaten darf ich noch nutzen? – Mitschnitt von der Frankfurter Buchmesse 2018

Welche Leserdaten darf ich überhaupt noch nutzen? Welche Fehler sollte ich unbedingt vermeiden?

Vor dem 1. Mai 2018 herrschte so etwas wie Panik: Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat in Kraft. Abmahnungen und Bußgelder drohen, wenn man gewisse Dinge in Sachen Datenschutz nicht beachtet. Begründete oder unbegründete Panik? Rechtsanwalt Dr. iur. Adil-Dominik Al-Jubouri vom Börsenvereins des Deutschen Buchhandels erläutert im Mitschnitt einer Bühnenveranstaltung, was Autorinnen und Autoren beachten sollten. Moderation Wolfgang Tischer vom literaturcafe.de.

Welche Leserdaten darf ich überhaupt noch nutzen? Welche Fehler sollte ich unbedingt vermeiden?

Zunächst geht es um die Frage, was das Neue an der Datenschutzgrundverordnung ist. Dann geht es um den Datenschutzhinweis, der auf jeder Autorinnen- und Autorenwebsite unter einem eigenen Menüpunkt zu finden sein sollte. Ausgehend von der eigenen Website oder dem eigenen Blog werden die Dinge besprochen, die in Sachen Datenschutz zu beachten sind. Wie ist es mit Statistikauswertungen à la Google Analytics? Darf ich einfach so Cookies setzten? Welche Dinge muss ich beim Newsletter beachten?

In einem weiteren Teil des Gesprächs geht es dann um die Fragen, was ich bei der Nutzung von Social-Media-Diensten wie Facebook, Twitter oder YouTube beachten sollte.

Rechtsanwalt Dr. iur. Adil-Dominik Al-Jubouri arbeitet in der Rechtsabteilung des Deutschen Börsenvereins und ist dort u. a. für Medienrecht und Datenschutzrecht zuständig.

Hören Sie den Mitschnitt eines Bühnengesprächs vom 11. Oktober 2018 von der Self-Publishing Area der Frankfurter Buchmesse 2018.

Hinweis: Der Audio-Mitschnitt ist bis zum 31. Januar 2019 verfügbar.

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