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Die FAZ hasst den Perlentaucher

Die FAZ titelt: Auschwitz und der PerlentaucherIn einer kleinen Meldung der FAZ steckt eine große Menge Hass gegen das Internet-Angebot des Perlentauchers. Die FAZ berichtet, dass das Berliner Kammergerichts nun entschieden habe, dass einer Aussage der FAZ in der täglichen Feuilleton-Presseschau des Perlentauchers falsch wiedergegeben sei. Doch mit welchen Worten, Informationen und Nebensätzen die FAZ dies berichtet, zeigt den blanken Hass der Zeitung auf den Perlentaucher. Gleich im ersten Satz wird darauf hingewiesen, dass der Perlentaucher »staatlich subventioniert« sei. Da schimmert der Vorwurf durch, dass die gerichtlich bestätigten Falschaussagen mit staatlicher Unterstützung erfolgten.

Im Text wird zudem der Perlentaucher oft mit »die Firma« oder »die Internetfirma« umschrieben. Damit macht die FAZ klar, dass der Perlentaucher für sie kein Internetangebot mit einer einer täglichen Feuilleton-Presseschau ist, sondern in erster Linie ein Wirtschaftsunternehmen, das sein Geld lediglich damit verdient, dass es bei der FAZ und anderen Zeitungen abschreibt. Und das wohlgemerkt auch noch mit staatlicher Förderung! Und von der Überschrift des Artikels »Auschwitz und der Perlentaucher« wollen wir erst gar nicht reden.

Der Hintergrund für solchen Hass ist klar: In erster Instanz hat im letzten Herbst das Landgericht Frankfurt entschieden, dass die Zusammenfassungen von Buchrezensionen und Feuilletonartikeln eben kein Abschreiben sei und sehr wohl eine eigene Leistung darstelle, die auch weiterverkauft werden dürfe. Gegen den Perlentaucher geklagt hatten FAZ und SZ.

Am 24. Juli 2007 geht dieser Rechtsstreit übrigens in die zweite Instanz beim Oberlandesgericht Frankfurt. Sollte der Perlentaucher erneut gewinnen (was ihm zu wünschen wäre), so ist zu befürchten, dass die FAZ ihre juristische Zermürbetaktik fortsetzt und bei jeder falschen Formulierung klagen wird.

Nachtrag: Die beiden Medien können ihren Kleinkrieg nun noch eine ganze Weile fortsetzen, denn der Prozessvor vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz ist auf den 9. Oktober 2007 verschoben worden.

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