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P.E.N.-Zentrum unterstützt die Sammelklage gegen das Gesetz zur Speicherung und Vorratshaltung von Kommunikationsdaten

P.E.N.Mit einer kurzen aber prägnanten Stellungnahme gab das P.E.N.-Zentrum Deutschland heute bekannt, dass die Schriftstellervereinigung die Sammelklage und Verfassungsbeschwerde gegen das unlängst vom Bundestag verabschiedete »Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung« unterstützt. Der P.E.N. schreibt:

Das neue, vom Bundestag verabschiedete Gesetz ermöglicht die Massenspeicherung der Telefon- und Internetverbindungsdaten und setzt 80 Millionen Bürger automatisch in den Generalverdacht, ihre unbefangene Kommunikation enthalte Spuren, die zu Straftatbeständen führen könnten. Es lädt zum Missbrauch der Datenmengen für kommerzielle Zwecke ein. Es stellt einen gravierenden Verstoß gegen die Grundwerte des Rechtsstaats dar. Es ist unvereinbar mit den Prinzipien der von der Verfassung garantierten Pressefreiheit: es schränkt den Informantenschutz ein und sabotiert investigativen Journalismus.

Das Gesetz verpflichtet seit Anfang des Jahres sowohl Mobilfunkanbieter als auch Internet-Provider dazu, sämtliche Telefon- und eMail-Kommunikationsdaten für ein halbes Jahr zu speichern. Hierzu gehören Daten, wer mit wem wann telefoniert oder gemailt hat und wo sich ein Handy-Telefonierer während des Gesprächs befand. Jeder Bürger, der diese Kommunikationsmittel benutzt, wird damit unter Generalverdacht gestellt. Außerdem ist zu befürchten, dass früher oder später die Privatwirtschaft Zugriff auf diese Daten beansprucht.

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9 Kommentare

  1. Die STASI ist tot, es lebe die STASI! PEN ist auf dem richtigen Weg, auch wenn der rechte Erfolg eher bei den Rechten liegen wird, was immer man auch unter Rechten verstehen mag. Lustig ist das mutige Schweigen der Medienlanschaft, die einer fröhlich schweigenden Bevölkerung vorauseilt. Müßte der Verfassungsskandal nicht täglich Seite-1-Thema und Schlagzeile sein?!

  2. Die Angela ist in der DDR aufgewachsen. Und jetzt will sie die DDR wieder errichten, in der BRD. Und der böse Wolfgang aus Schwaben hilft ihr dabei. Das ist die Geschichte der christlichen Angela, die so gerne für die Menschen spricht. Wir müssen uns wehren, alle. Wir müssen den Leuten klar machen, daß “Vorratsdatenspeicherung” kein Begriff aus der Futtermittelindustrie ist.

  3. @KR: Christlich geht ja auch umgekehrt, vom Paulus zum Saulus, wobei Nichtlateiner auch gerne auf die Endung “lus” verzichten. wer als DDR-Atomphysiker(in) aufwächst, ist ohnehin mit einer gewissen Geschmeidigkeit für Kernschmelze gesegnet. Schmelzen wir eben das Grundgesätz ein, lassen es unter die Räder des Schwaben kommen. Wir “müßten” uns alle wehren, aber viel zu wenige müssen!

  4. Na ja, mal sehen wie die Karlsruher Richter (Männer des letzten Wortes)
    mit der Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung umgehen. Vielleicht gibt es doch noch ein bißchen Hoffnung in diesen Land und wenn sie von einem Gericht kommt. Ansonsten werden wir mit einem Chip versehen, beobachtet und finden uns in Statistiken oder in Strafregistern wieder. Der Kapitalismus ist noch lange nicht tot, nein. Er nimmt gerade die letzte Bastion, unsere Privatheit. Danach wird es nur noch ein Leben im Sinne von Produktion und Konsum geben. Ein Totentanz, in einer Welt namens Friedhof. Orwells 1984, wenn ich Bildungsminister wäre, würde allererste Pflichtlektüre werden, in allen Schulen. Ich würde darauf bestehen, daß man den Text auswendig lernt.

  5. @KR: Genau dafür hatte Orwell den Text gedacht. Auch Animal Farm war nicht Parabel auf Kommunismus, sondern eigentlich Spiegel der angloamerikanischen Wirklichkeit. Insofern war Kommunismus ein durchaus achtenswertes Korrektiv, hatte er doch für 70 Jahre den Finanzfaschismus verhindern können

  6. Ich frage mich nur, was das heißt, wenn “der P.E.N. unterstützt”. Unterschreibt Herr Schoeller, so wie ich, die Klage und beauftragt den Anwalt – oder besteht die Unterstützung in der Presserklärung?

  7. Och nee, so weit geht der Herr Schoeller dann doch nicht! Unterschriften in Unterstützerlisten und so`n Kram: Klaro! Kommt einer mit`m Klingelbeutel für Gerichtskosten und Anwaltshonrar vorbei, dann : NEIN DANKE. Außerdem, das geht ja alles nicht so schnell, bräuchte Vorstandsbeschlüsse und, und … . Der Status der Gemeinnützigkeit erledigt den Rest. Wie wäre das steuerrechtlich zu rechtfertigen, daß der vom Staat Bevorzugte gegen den Staat Partei ergreift und dafür das Geld in die Hand nimmt, das der Staat steuerfrei gestellt hat? Einen Vorwurf kann man dem P.E.N. daraus nun wirklich nicht machen! Denen sind, wie`s so schön heißt, die Hände gebunden.

  8. mit dem gleichen “recht” könnte man “vorsorglich” jeden briefverkehr (absender, datum, empfänder) digital erfassen – zumal briefe sicherlich ganz viele “illegale” informationen transportieren könnten. das argument, gerade übers internet liefen kriminell-terroristische dinge ab, ist nur ein wohlfeiles argument: – tatsächlich beobachten wir eine verschärfung des normalitäts-diskurses (bitte bei der zeitschrift “kulturrevolution” mal nachsehen!): die “trusted community” (siehe dazu das schlusstableau im film “i am legend”!!) ist diskursiv schon vorbereitet. spannend wird es, wenn die ersten anklagen mit vorratsdaten laufen – ich schätze, dass es keine beweiszulassung geben wird, nach jetziger sachlage.

  9. Nochmal och nee! Ist doch kein Problem, solche illegal gesammelten Daten als “geheimdienstliche Erkenntnisse” auszugeben, deren Herkunft man mit Rücksicht auf Quellenschutz nicht preisgeben muß/darf. Hat mal ein Prozeß in München stattgefunden wg. Plutoniumschmuggel aus Rußland. Guter Fake, guter Prozeß,guter Richter urteilt, und das gute Plutonium ist nie vom Fleck gekommen, nur der Rechtsstaat.

    Gibt die andere Seite, auf der die Buback-Akten auf ministerielle Anordnung geschlossen bleiben, “streng geheim” und alle verdächtigen Beteiligten gerade auf dem Weg zur Beugehaft sind, nur der an den Rollstuhl gekettete Rechtsstaat nicht. Der Innenminister hat festgestellt, auf die unter Folter u.a. in Guantanamo erpreßten Aussagen könne nicht verzichtet werden. Die Verwendung illegaler Auskünfte und Daten ist seit Staatsgründung rechtsstaatlicher Standard. Daran hindert kein Verfassungsgericht. Nach jetziger und künftiger Sachlage bleibt`s wie`s ist seit 45 und davor sowieso war.

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