
ChatGPT liefert auf einfache Anfragen ganze Passagen aus Kinderbüchern und erfindet dazu gleich Cover und Klappentexte im Stil der echten Bücher. Eine klare Urheberrechtsverletzung? Penguin Random House klagt gegen Open AI. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels nennt das einen überfälligen Schritt. Doch die Sache ist paradox.
Fragt man ChatGPT nach dem kleinen Drachen Kokosnuss bekommt man nicht nur täuschend echte Textpassagen aus Ingo Siegners Büchern zurück, sondern auch eine täuschend ähnliche Illustration der Figur. Und weil ChatGPT offenbar mitdenkt: Laut der Pressemitteilung der Penguin Random House Verlagsgruppe macht der Chatbot eigeninitiativ Vorschläge für ein druckfertiges Manuskript, inklusive Cover und Klappentext, plus eine Anleitung, wie man das Ergebnis auf Selfpublishing-Plattformen einstellt.
Am 27. März reichte die Penguin Random House Verlagsgruppe laut eigener Pressemeldung beim Landgericht München Klage gegen OpenAI Ireland Ltd. ein – die Anbieterin von ChatGPT. Beklagt werden Urheberrechtsverletzungen an den Werken Ingo Siegners, Autor und Illustrator der »Drache Kokosnuss«-Reihe.
Warum ausgerechnet Kokosnuss?
Ingo Siegner, 1965 in Hannover geboren, erfand die Figur ursprünglich für Nachbarskinder. 2002 erschien das erste Buch beim cbj-Verlag in der Verlagsgruppe Penguin Random House. Die Reihe richtet sich an Kinder zwischen vier und zehn Jahren und gehört zu den erfolgreichsten Kinderbuchreihen in Deutschland. 33 Bände sind bisher erschienen; die Hörbücher wurden 2025 mit fünf neuen Goldenen Schallplatten ausgezeichnet. Dazu kommen Kinofilm, Theaterstücke, KiKA-Serie, Plüschtiere, Spiele, Puzzles – eine vollständige Lizenzwelt.
Dass die Verlagsgruppe gerade diese Reihe für die Klage gewählt hat, dürfte strategisch sein. Kokosnuss ist nicht irgendein Kinderbuch. Zum 60. Geburtstag Siegners bekam die Figur eine eigene Briefmarke. Zwar sind Texte und Zeichnungen urheberrechtlich geschützt, gleichzeitig aber überall bekannt. Der Rechtsbruch zeigt sich besonders anschaulich: Wer ChatGPT nach einem neuen Kokosnuss-Abenteuer fragt, bekommt eines – in Siegners unverwechselbarem Stil, mit seinen Figuren, inklusive Bildvorschlag.
Etwas Ähnliches hatte das literaturcafe.de schon im Sommer 2025 am Beispiel von Conni beschrieben: Auch dort erzeugte KI Bilder einer Kinderbuchfigur in Kontexten, die der Carlsen Verlag nicht immer gutgeheißen hatte. Hier ging es um Memes und im weitesten Sinne um Ironie und Verfremdung.
Memorisierung als Vervielfältigung
Penguin Random Hause sieht »klare Indizien« dafür, dass Siegners Werke unrechtmäßig zum Training des KI-Systems genutzt wurden und nun als sogenannte »Memorisierung« im Modell vorliegen – vergleichbar mit einer Speicherung, die das System auf Nutzeranfragen abrufen kann. Sowohl Text als auch Illustrationen würden in erkennbarer Form wiedergegeben. Damit seien die Urheberrechte Siegners verletzt, ebenso die exklusiven Verwertungsrechte des cbj-Verlags.
Auf eine Aufforderung zur Unterlassung und Auskunftserteilung hatte OpenAI trotz Fristsetzung nicht reagiert. Erst danach folgte die Klage.
München als bevorzugter Gerichtsort
Das Landgericht München ist für solche Verfahren keine zufällig gewählte Adresse. Im November 2025 gab die zuständige 42. Zivilkammer den Klageansprüchen der GEMA gegen OpenAI im Wesentlichen statt – Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz. Das Gericht stellte fest, dass die Memorisierung urheberrechtlich geschützter Liedtexte in den Modellparametern eine Vervielfältigung darstelle und nicht durch die Text-und-Data-Mining-Schranke gedeckt sei. OpenAI hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, es ist noch nicht rechtskräftig.
Doch auf dieses erste Urteil kann sich Penguin Random House stützen. Und die neue Klage geht darüber hinaus: Noch ungeklärt ist, ob OpenAI als Mittäter oder Gehilfe haftet, wenn das System eigeninitiativ vollständige Vermarktungsmodelle anbietet – Cover, Klappentext, Plattform-Anleitung – ohne dass der Nutzer danach gefragt hat. Dass ChatGPT bei urheberrechtlich geschützten Inhalten situativ anders reagiert, hat das literaturcafe.de bereits im Februar 2026 dokumentiert. Mal verweigert eine KI die Umsetzung mit Urheber-Hinweis, mal wird sie ausgeführt.
KI als Partner und Feind der Verlage
Die Klage zeigt aber auch das Dilemma der Verlagsbranche. Im Januar 2025 hatte der Bertelsmann-Konzern, zu dem Penguin Random House gehört, eine strategische Zusammenarbeit mit OpenAI vereinbart, mit dem Ziel, KI-Technologie konzernweit einzusetzen, unter anderem für personalisierte Buchempfehlungen bei Penguin Random House. Man kooperiert also mit dem Unternehmen, das man nun verklagt. Widersprüchlich ist das, aber auch symptomatisch für eine Branche, die KI gleichzeitig als Werkzeug nutzen und als Bedrohung abwehren will. Wie zerrissen die Branche in dieser Frage ist, zeigte zuletzt eine Studie des Börsenvereins, die das literaturcafe.de im Februar 2026 ausgewertet hat.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels findet die Klage trotzdem richtig. In einer parallel veröffentlichten Stellungnahme erklärte Hauptgeschäftsführer Peter Kraus vom Cleff, gerade für die Buchbranche sei die Durchsetzung von Rechten oft schwierig, weil KI-Konzerne kaum offenlegten, womit sie trainieren, ohne dafür eine Lizenz zu haben. Umso wichtiger, dass Gerichte klären, wo unzulässige Übernahmen beginnen.
ChatGPT weigert sich, Gemini macht einfach
Unser Test im April 2026 zeigt: ChatGPT verweigert beim Prompt »Erstelle eine typische Geschichte im Stil von Drache Kokosnuss …« die Ausführung mit dem Hinweis, die Figur sei urheberrechtlich geschützt. Ob das bereits eine direkte Reaktion auf die Klage ist oder schon länger so gehandhabt wird oder schlichtweg die Laune der KI, lässt sich von außen nicht feststellen. Googles KI Gemini hingegen lieferte auf denselben Prompt ein täuschend echtes Fake-Cover – in Siegners Stil, mit seinen Figuren und sogar mit »cbj«-Verlagslogo. Oben in diesem Beitrag ist es zu sehen.
Wolfgang Tischer

