
Der SPIEGEL berichtet in Ausgabe 9/2026 von einem Fall, der die Angst vieler Schreibenden zu bestätigen scheint: Eine Autorin behauptet, sie habe ein Manuskript an einen renommierten Verlag geschickt, doch es wurde abgelehnt. Kurze Zeit darauf erscheint in diesem Verlag ein Buch, in dem sie ihre Ideen 1:1 wiederfindet. Kann das sein?
Hausdurchsuchung nach einer Idee
Vier Polizeibeamte »in voller Montur« morgens vor der Haustür, zwei Busse, ein Durchsuchungsbeschluss. So schilderte es die Romantasy-Autorin Asuka Lionera im November 2025 auf ihrer Patreon-Seite. Der Grund: Die Autorin Friederike Radlof hat im Herbst 2024 Strafanzeige gegen Lionera, eine Lektorin und die damalige Geschäftsführung des Verlags Thienemann-Esslinger erstattet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt. Der SPIEGEL berichtete darüber in seiner Ausgabe 9/2026 und online hinter der Paywall.
Was Radlof dem SPIEGEL schilderte, lässt sich so zusammenfassen: Sie habe 2021 mehrere Manuskripte an Loomlight geschickt – das New-Adult-Imprint des Stuttgarter Traditionshauses, das auch »Die kleine Hexe« und »Der kleine Rabe Socke« verlegt. Nach dem Zusammenschluss der Verlage Thienemann und Esslinger gehört das Unternehmen mittlerweile zur schwedischen Bonnier-Gruppe. Eine Lektorin habe Radlofs Texte abgelehnt, dabei aber ausdrücklich eine Idee als so originell gelobt, wie sie ihr »noch nirgends begegnet« sei. Kurze Zeit später seien bei Loomlight Bücher von Asuka Lionera erschienen, in denen Radlof auffällige Ähnlichkeiten mit ihren eigenen Texten entdeckt haben will. Im Nachwort wird just der Lektorin gedankt, die auch Radlofs Manuskripte prüfte. Thienemann-Esslinger wies die Vorwürfe in einer LinkedIn-Stellungnahme und auf Instagram zurück: Es habe keine Weitergabe von Manuskriptinhalten gegeben; die Ähnlichkeiten beträfen »typische Motive und wiederkehrende Elemente eines Genres, die urheberrechtlich nicht geschützt sind.« Man weise alle Vorwürfe des SPIEGEL zurück.
Textklau oder Trope?
Auch der SPIEGEL-Artikel erörtert die Frage, inwieweit die Ähnlichkeiten insbesondere durch bei Romance- und Romantasy-Büchern Genre-typische Handlungsmuster bedingt seien (Tropes) oder ob tatsächlich ein Ideenklau dahinterstecke. Allerdings sind Ideen urheberrechtlich nicht zu schützen, wohl aber z. B. eine originelle Romanfigur. Der Artikel nennt als Beispiel »Pippi Langstrumpf«.
Tatsächlich beschreibt der SPIEGEL die Handlung des Romans von Asuka Lionera und des Manuskripts von Friederike Radlof sehr ähnlich. Doch das kann auch am Genre liegen, in dem die Protagonistin oft Welten retten muss und sich zwei zunächst verfeindete Protagonisten näherkommen.
In einer zweiten Passage werden jedoch das Aussehen von Figuren (»geteilte Augenbrauen«) und ein konkreter Handlungsablauf ebenfalls identisch gegeneinandergestellt. Das klingt schon verdächtiger.
Nur: Die wortwörtlichen Passagen kennen wir nicht. Wenn es zu einem Prozess kommt, dann wird ein Gericht entscheiden müssen, ob hier wirklich ein justiziabler Ideenklau vorliegt oder alles Zufall ist. Dass ein Plagiat vorliege, also eine wortwörtliche Übernahme von Textpassagen, behaupten weder Radlof noch der SPIEGEL.
Spekulationen und Vorverurteilungen
Dennoch schlagen die Wellen der Empörung in den Sozialen Medien und in Foren hoch! Es wird wild spekuliert, was da passiert sein könnte und nicht selten ist der große Verlag der Schuldige. David gegen Goliath. Kleine Self-Publisherin gegen Konzernverlag. Sowas habe man ja schon immer geahnt, ist vielerorts der Tenor, und es werden plötzlich Dinge behauptet, die im SPIEGEL-Beitrag gar nicht geschrieben wurden. Die sehr emotional geführten Diskussionen in den Sozialen Medien laufen wie gewohnt aus dem Ruder und man prangert an, was niemand wirklich weiß und zum Teil falsch ist. Verlag und Autorin kämpfen um ihren Ruf. Denn der SPIEGEL deutet merkwürdig raunend am Schluss seines Beitrags an, dass noch weitere Autorinnen Loomlight Ähnliches vorwerfen. Also doch ein Abkupfern im großen Stil?
Wie realistisch ist ein Ideenklau wirklich?
Tatsächlich – so zeigt es auch die immer wieder gestellte Frage in unseren Seminaren – scheint der Fall die Urangst vieler Autorinnen und Autoren zu bestätigen: Was, wenn man meine Idee klaut? Solle ich wirklich mein Manuskript unbedarft an einen Verlag oder eine Literaturagentur schicken? Wie sichere ich mich vor Ideenklau?
Darauf gibt es zunächst drei und dann noch eine vierte Antwort aus der Praxis.
- Die erste, rein juristische lautet: Ideen lassen sich nicht schützen. Zum Glück. Niemand könnte mehr eine Liebesgeschichte schreiben, würde sich jemand den Plot »Boy meets Girl« schützen lassen können. Mehr noch, viele Leserinnen und Leser erwarten ja gerade die bekannten Handlungsmuster (Tropes). Konkretere Ausarbeitungen oder Figuren sind hingegen sehr wohl schützbar. Gerade das ist das Problem von Fanfiction, wenn sie zu sehr auf den Schöpfungen einer anderen Autorin aufbaut, kann sie Urheberrechte verletzen. Details muss für jeden Einzelfall ein Gericht entscheiden.
- Die zweite Antwort: Berufsrisiko. Wer veröffentlichen will, muss seinen Text irgendwann einmal vertrauensvoll in andere Hände geben. Sonst wird das nichts mit dem eigenen Buch (außer man wählt den Weg des Self-Publishing, wobei man sich auch dann davor hüten sollte, in den Soziale Medien vor Veröffentlichung allzu viel vom Inhalt preiszugeben. Es könnte ja da schon jemand die Idee klauen).
- Der dritte Punkt: die Umsetzung. Die beste Idee nutzt leider nichts, wenn man sie nicht adäquat für die Zielgruppe aufs Papier bringen kann. Eine Idee zu haben (oder zu klauen), bedeutet nicht, die Bestsellerformel zu besitzen. Am Ende zählt immer noch die Umsetzung. Kann die Autorin die Geschichte wirklich gut erzählen? Wer Geld klaut, der besitzt es. Wer eine Idee klaut, hat noch lange kein gutes Buch.
- Und die vierte Antwort ist die Frage danach, wie man sich denn so einen Ideenklau im Verlag vorstellen muss? Ein gutes Buch schreiben, bedeutet Aufwand. Aber ist es nicht noch aufwändiger, ein gutes Buch entlang einer fremden Idee zu schreiben? Denn wir reden ja hier nicht vom Plagiat, also der Textübernahme, sondern um das Umsetzen einer fremden Idee.
Wie würde das aussehen? Die Lektorin hat ein tolles, aber textlich schwaches Manuskript vorliegen und ist sich nicht zu schade, eine Autorin zu fragen, ob sie die Idee in einen besseren Text verwandeln will? Und die Autorin ist sich nicht zu schade, dass zu tun? Und diese Umsetzung ist auch wirklich besser als in der Vorlage? Und am Ende präsentieren sie gewissenlos oder naiv das Buch als »ihr Buch«?
Oder eine Autorin liefert einen Text ab und die Lektorin sagt: »Toller Text, aber neulich habe ich ein Manuskript gelesen, da war der Drache eine Seehexe und die Augenbrauen gespalten statt buschig. Das finde ich viel besser. Ändere das doch einfach, dann wird das ein Bestseller!«
So läuft das sicher nicht. In der alltäglichen Schreib- und Verlagspraxis fällt es schwer, sich solch einen Ideenklau wirklich vorzustellen.
Andere Arten der »Texterschaffung«?
Da jedoch der konkrete Einzelfall aufgrund des SPIEGEL-Artikels nicht bewertet werden kann, ließe sich wie in den Foren viel spekulieren. Der Bedarf an neuen Texten im boomenden und umkämpften New-Adult-Segment ist groß, der Übergang in der Community vom Lesen zum Schreiben fließend, das gibt auch der SPIEGEL-Artikel zu bedenken. Lektorate und Autorinnen arbeiten da oft ganz anders als bislang gewohnt. Man erschafft bisweilen einen Text ganz anders als üblich. Und damit ist kein fehlendes Unrechtsbewusstsein gemeint, sondern manchmal fehlende Erfahrung und Naivität – auch in den Verlagen. Zudem ist in der Romance-Community und auf BookTok viel von Neid und Missgunst zu spüren.
Aber auf der anderen Seite: Bücher sind öffentlich und die Zahl der Textdetektive in den Sozialen Medien groß. Wer würde da bewusst abkupfern?
Man kann zwar die Geschichte von David gegen Goliath kolportieren, doch selbst ein großer Verlag kann sich das nicht leisten. Egal, was an den Vorwürfen im aktuellen Fall wirklich dran ist: der Rufschaden für Loomlight und die Autorin ist schon jetzt groß. Selbst ein unbegründeter Verdacht lässt sich nie ganz ausräumen. »An den Verlag schicke ich kein Manuskript«, ist schon jetzt zu lesen, und die Vorverurteilung läuft, wenngleich es auch Stimmen gibt, die sich auf die Seite des Loomlight-Teams stellen.
Dennoch: Ein bewusster Ideenklau, der dazu noch in einen Bestseller mündet, klingt in der Praxis eher unwahrscheinlich.
Den Rest und den aktuellen Fall müssen die Gerichte entscheiden, und man darf gespannt auf die Lektoratsarbeit und Exegese der Richterinnen und Richter sein.
Wolfgang Tischer
Nachtrag vom 24.02.2026: Zwischenzeitlich liegen dem literaturcafe.de Informationen vor, die nahelegen, dass es im konkreten Fall tatsächlich um mehr geht als nur um einen Ideenklau. Das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen bleibt abzuwarten.


Vielleicht haben beide Autorinnen ihre Geschichte von der selben KI schreiben lassen… würden böse Zungen behaupten. Ich natürlich nicht. xD
Inzwischen gibt es Gegenüberstellungen mehrerer Textstellen und Handlungsstränge als mehrseitiges PDF, die ziemlich eindeutig sind und wohl nur die Spitze des Eisbergs sein sollen.
Außerdem bezweifle ich, dass die Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen durchführt, wenn die vorliegenden Beweise nicht suggerieren, dass da was dran sein könnte.
Wo findet man denn das?
Wen wundert’s? Ideenklau ist eine sehr subtile Form der Kriminalität und lässt sich schwer nachweisen. Beim Fernsehen wird geklaut, was das Zeug hält. Redakteure ändern Mansukripte geringfügig, ohne den Autor zu fragen, und tragen sich dann bei der GVL als Co-Autoren ein.
Ein Freund von mir hatte vor vielen Jahren eine zündende Idee für eine Fernsehshow. Das Konzept sei nicht zu realisieren, weil zu teuer, zu abgefahren … irgend wo was, bekam er vom WDR zu hören. Als genau seine Idee ca. ein Jahr später als Show im selben Sender auftauchte, protestierte er und bekam die Antwort, der andere Urheber habe seine Idee früher als er eingereicht. Seitdem reicht er Manuskripte und Ideen nur noch mit notarieller Beurkundung ein.
Und übersehen wir mal nicht, dass traditionell Professoren bei ihren Doktoranden klauen dürfen. Manch einer veröffentlicht deren Texte unter eigenem Namen und nennt nicht mal den Verfasser als Co-Autor. Alles schon hautnah miterlebt.
Ist ein solches Vorgehen nicht viel zu riskant für einen Verlag? Das abgekupferte Buch muß schließlich erst noch geschrieben und verlegt werden, was einige Monate Zeit kostet. In dieser kann der ursprüngliche Autor sein Buch längst in einem anderen Verlag herausgebracht und auf dem Markt etabliert haben. Der Reputationsschaden für den ersten Verlag dürfte zweifellos um einiges größer sein, als der Gewinn.
Riskant ist es für den Verlag auf alle Fälle, das kann man nicht von der Hand weisen. Aber beim Beispielbuch des Spiegelartikels war das Skript ja bereits zum Teil fertiggeschrieben von der Autorin. Da gab es ein Überschneidungsfenster von ein paar Monaten. Daher wird man nicht alles neu geschrieben haben, sondern mutmaßlich Dinge angepasst haben. (Was bei Büchern nicht ungewöhnlich ist, dass im Lektorat noch Szenen verändert werden.) Was eben weniger Aufwand ist, als alles neu zuschreiben.
Ich Mutmaße, dass es die Haussuchungen gegeben hat, weil irgendwie ein Plagiat entstanden ist. Das man aus Unwissenheit, Zeitmangel oder Faulheit, nicht die Idee übernommen hat, sondern den Text des Skriptes. Was zu einem Plagiat führte, dass wiederum angezeigt werden kann. (Wie das alles passiert ist, werden die Ermittlungen zeigen. Aber ich denke, dass es nie so vom Verlag geplant war.)
Hätte man nur die Idee übernommen, könnte das Meerhexen und das Seehexen Buch sogar zur ähnlichen Zeit, herausgekommen sein und keiner hätte was machen können. Selbst wenn es Überschneidungen gebe, könnte man Rechtlich wenig machen, weil man nicht ausschliessen könnte, das beide die selbe Idee hätten. Nur wenn man Passagen aus dem anderen Skript zitiert, wird es heikel.
Beispiel Fanfickton. Die werden sehr oft auf dem englischen Markt als Buch herausgebracht. Diese beruhen mal mehr mal weniger auf dem geistigen Eigentum eines anderen Autors. Wenn man die Namen und alle Parallelen aus dem eigentlichen Werk streicht, kann man diese Bücher veröffentlichen ohne Probleme zu bekommen. Weil das Buch vom Autor geschrieben wurde und die Ähnlichkeiten die nach den Anpassungen noch da sind, nicht ausreichen damit der Urheber klagen könnte. (Plagiate werden zum Beispiel Abgeschrieben, heißt man klaut das Geistige Werk eines anderen. Fanfiction übernehmen aber nur Ideen und nicht das geschriebene Wort des Autors.)
Theoretisch könnte man Manuskripteinsendungen kopieren, solange es nur die Idee ist und man nicht das Wort des Autors benutzt. Da könnte der Urheber des Textes nicht viel machen. (Weil man die reine Idee nicht schützen kann.) Das Problem entsteht erst dann, wenn man sich zu sehr ans Original hält und daraus ein Plagiat entsteht. (Das ist auch der Grund, warum der Fall im Spiegel Artikel und dessen Ausgang sehr spannend bleiben wird. Denn da wird man einiges aufarbeiten müssen. Aber es wäre mir neu, dass die Polizei Ermittlungen und Hausdurchsuchungen macht, weil es, in zwei Romanen, genretypische Überschneidungen gibt. Wenn das wirklich der Fall ist, dann könnte man anfangen bei jedem Autor oder Verlag Hausdurchsuchungen zu machen. Das wäre ein Fass ohne Boden. Also müsste theoretisch schon ein großer Verdacht auf eine Straftat (Plagiat) vorliegen, den man jetzt Beweisen muss.)
Wieso soll das unwahrscheinlich sein, dass Lektorinnen oder Agentinnen Ideen weitergeben? Ähnliches ist doch schon in den USA geschehen und unter Seifenopern Drehbuchautoren ein bekanntes Vorgehen.
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Vielleicht solltet ihr den Text nochmal grundlegend überarbeiten anstatt nur am Ende im Kleingedruckten darauf hinzuweisen, dass mittlerweile weitere Informationen vorliegen? Momentan entsteht bei mir dadurch der Eindruck, dass ihr den Verlag schützen wollt. Ist das Absicht?