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Interview: »Die klassische Walser-Klientel wird den Roman sicher nicht am Bildschirm lesen«

Ein Interview mit dem kaufmännischen Geschäftsführer des Suhrkamp Verlags, Philip Roeder, über eBooks, die illegale Verbreitung des neuen Walser-Romans und die Gegenmaßnahmen des Verlags.

Als Jörg Kantel in seinem Weblog »Der Schockwellenreiter« einen Link auf die illegale Kopie des neuen Walser-Romans »Tod eines Kritikers« legte, reagierte der Suhrkamp Verlag heftig. Kantel erhielt eine Abmahnung und sollte hierfür Anwaltskosten in Höhe von 1.200 Euro zahlen (wir berichteten). Einige Tage später verzichtete der Verlag auf seine Forderung. Wir sprachen mit dem kaufmännischen Geschäftsführer des Suhrkamp Verlags, Philip Roeder, über die Beweggründe und die Auswirkungen der Aktion. Zunächst jedoch wollten wir wissen, welche Chancen der Suhrkamp Verlag dem elektronischen Buch allgemein einräumt. Das Gespräch führte Wolfgang Tischer.

 

Philip Roeder (Bild: Suhrkamp Verlag)

literaturcafe.de: Vor zwei Jahren war das Thema eBook, also das Lesen auf elektronischen Geräten, noch in aller Munde. Einige prophezeiten sogar den Tod des gedruckten Buches. Heute ist davon wenig zu merken. Wie schätzt man denn bei Suhrkamp die Chancen des eBooks ein?

Roeder: Wir haben damals recht frühzeitig Titel für das Rocket-eBook zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen heißt ja mittlerweile Gemstar. Wir haben uns deshalb beteiligt, weil uns vor allen Dingen interessiert hat, wie man technisch aus der normalen Buchproduktion heraus einen Text in ein eBook münden lassen kann. Wir hatten auch einige Titel, die sich dafür anboten, bei denen man z. B. innerhalb des Textes Hyperlinks setzen konnte. Ökonomisch hat sich das aber nicht durchgesetzt. Nur bei Spitzenautoren konnte man geringe Absatzahlen erzielen.

literaturcafe.de: Ist das der Grund, weshalb sie so vehement gegen die illegale Verbreitung des neuen Buches Ihres Spitzenautors Martin Walser vorgegangen sind?

Roeder: Nein. Das hat ja miteinander nichts zu tun. Wenn man ein eBook macht oder machen lässt über einen der Vertreiber, die sich mittlerweile auf diesem Gebiet etabliert haben, dann ist das eine Sache, die rechtlich abgesichert ist. Entweder produziert der Verlag selber das eBook und überlässt es dann dem Vertriebspartner oder, wie z. B. bei dibi, sind diese Partner Lizenznehmer und holen vorher natürlich die Rechte ein. Bei Walser war das eine ganz andere Sache.

literaturcafe.de: Denken Sie, dass durch die illegale digitale Verbreitung des Romans tatsächlich für den Verlag Verluste entstehen?

Roeder: Das kann man schlecht beziffern. Ich glaube, die klassische Walser-Klientel wird den Roman sicher nicht am Bildschirm lesen wollen – und wahrscheinlich auch nicht ausdrucken. Das ist ja eigentlich auch absurd, dass man sich einen Text herunterlädt und dann wieder ausdruckt. Daher glaube ich nicht, dass ein großer ökonomischer Schaden entsteht.
Auf der anderen Seite geht es uns aber darum, die Rechte der Autoren zu wahren. Das ist eine prinzipielle Sache, bei der es nicht darauf ankommt, wie groß der Schaden ist. Es geht darum, ein Bewusstsein zu entwickeln, wie man mit urheberrechtlich geschützten Dingen umgeht.

literaturcafe.de: Wäre dann aber zunächst nicht eine andere Form angemessener gewesen als die, einer Privatperson für einen Link auf eine illegale Datei gleich eine Abmahnung mit nicht geringen Anwaltskosten zukommen zu lassen?

Roeder: Dieser Link auf der Website www.schockwelleneiter.de war ja kein Einzelfall. Der Text tauchte an verschiedenen Stellen im Internet auf. Da waren wir einfach im Zugzwang. Wir wollten die Sachen schnell wieder wegbekommen. Das Netz ist ein schnelles Medium und da hat es keinen Sinn, wenn man erst einmal eine Woche lang verhandelt und sich ständig hin- und herschreibt. Deshalb haben wir das gleich auf dem im Grunde so auch definierten Weg gemacht. Uns ging es nicht darum, irgendwelche Anwaltsgebühren abzukassieren. Wir haben uns zwischenzeitlich mit Herrn Kantel vom Schockwellenreiter ja auch verständigt, dass wir darauf verzichten, diese Gebühren einzutreiben. Dies auch deshalb, weil er sehr entgegenkommend war und auch mit großem Verständnis auf unser Anliegen reagiert hat. Das kann man in seinem Weblog nachlesen.

Man muss klar machen, dass hier Urheberrechte verletzt werden und der Autor davon lebt, dass er für das, was er produziert, eine Vergütung erhält. Wir haben uns für seinen Interessen einzusetzen, denn wir haben uns ihm gegenüber auch vertraglich verpflichtet, dies zu tun.

literaturcafe.de: Aber glauben Sie nicht, dass durch das vehemente Vorgehen und die Medienberichte darüber viel eher das Interesse an diesen illegalen Dateien geweckt wird?

Roeder: Nein, das glaube ich nicht. Es sind bestimmte Kreise, die sich in so einem Weblog bewegen. Ich weiß nicht, wie groß die sind und wie viele regelmäßige Besucher Herr Kantel hat. Das sind aber sicher keine klassischen Walser-Leser. Das sage ich jetzt nicht, um die Leute zu verletzen oder zu loben. Es ist einfach ein anderer Kreis, der sich mit so etwas im Internet beschäftigt und da auch eine bestimmte Auffassung vertritt. Dafür habe ich ein gewisses Verständnis. Natürlich gibt es auch einen sportlichen Aspekt dabei, und man denkt, wenn das im Internet ist, dann gucke ich einmal, ob ich das irgendwie aufspüren kann, und ist stolz, wenn man es gefunden hat. Auf der andern Seite zeigt sich aber in den entsprechenden Foren schon, dass es unterschiedliche Meinungen darüber gibt, ob es wichtiger ist, Urheberrechte zu schützen oder alle Inhalte frei verfügbar zu machen, damit jeder mitdiskutieren kann. Das ist ja auch eine Diskussion, die schon länger geführt wird. Nur: Es gibt eine gesetzliche Grundlage, und so lange es diese in dieser Form gibt, versuchen wir natürlich auch, sie durchzusetzen. Walser ist da nicht der erste Fall. Wir hatten schon öfter Texte von verschiedensten Autoren im Netz, und wir sind dagegen immer in derselben Weise vorgegangen. Und immer mit Erfolg.

literaturcafe.de: Wie erfahren Sie davon, dass die Texte illegal im Umlauf sind?

Roeder: Erstens schauen wir selbst ins Internet, auch wenn man uns das nicht immer abnimmt (lacht). Wir sind da genauso versiert wie andere. Und dann bekommen wir natürlich Hinweise.

literaturcafe.de: Muss ich also, wenn sich auf meiner privaten Homepage ein Hesse-Gedicht befindet, damit rechnen, demnächst eine Abmahnung von Ihnen zu bekommen?

Roeder: Wenn es ein einzelnes Gedicht ist, würden wir wahrscheinlich erst einmal nur anfragen. Aber natürlich reagieren wir grundsätzlich, wenn wir Kenntnis davon erhalten, dass ohne Erlaubnis irgendwo Texte publiziert wurden, deren Rechte wir vertreten. Das gilt natürlich nicht nur für das Internet, sondern auch zum Beispiel für das Programmheft im Theater oder für die Zeitung, in der ein Gedicht abgedruckt ist. Wir prüfen dann, ob wir eine Genehmigung erteilt haben, und wenn nicht, dann kümmern wir uns darum.

literaturcafe.de: Das wird systematisch geprüft und überwacht?

Roeder: Soweit das möglich ist. Natürlich kann man nicht alles prüfen, was irgendwo in irgendeiner Weise publiziert wird – ob im Internet oder sonst. Aber dort, wo uns der Zugriff gelingt, versuchen wir das auch.

literaturcafe.de: Der Suhrkamp-Autor Rainald Goetz hat vor einigen Jahren eine Art Internet-Tagebuch geschrieben und nannte es »Abfall für alle«. Diese Texte sind dann auch als Buch erschienen, und gleichzeitig verschwand die digitale Fassung aus dem Netz. Werden diese Dateien dann illegal?

Roeder: Nun ja, wenn Sie so wollen: schon, denn was im Netz veröffentlicht wurde, ist ja das, was Rainald Goetz selber veröffentlicht hat. Solange der Autor dafür einem Verlag nicht die entsprechenden Rechte überträgt, kann er es natürlich selbst im Internet veröffentlichen. Das heißt aber nicht, dass es auch jemand anderes veröffentlichen dürfte. Aber klar: wenn ein Autor, so wie Goetz, im Internet einen Text schreibt, muss er damit rechnen, dass Links darauf gelegt werden. Das war ja auch in seinem Interesse. Aber dass der Text dann von dort abgezogen und an anderen Stellen veröffentlicht wird, wäre natürlich nicht zulässig. Das ist unabhängig davon, ob es als Buch bei einem Verlag erschienen ist oder vom Autor selber veröffentlicht worden ist.

literaturcafe.de: Wurde im aktuellen Fall auch Herr Walser über die illegale Verbreitung seines Romans informiert?

Roeder: Natürlich ist er informiert gewesen. Klar. Es war auch sein deutlicher Wunsch, dagegen vorzugehen.

literaturcafe.de: Wie sehr nützt die Diskussion über den Inhalt oder die illegale Verbreitung dem Buch?

Roeder: Das ist natürlich schwer einzuschätzen, da Sie ja nicht sagen können, wie das denn gelaufen wäre, wenn es diese Diskussion nicht gegeben hätte. Natürlich ist klar, dass es den Fokus auf dieses Buch lenkt. Ohne dass Frank Schirrmacher in der FAZ eine Debatte eröffnet hätte, wäre das natürlich nicht der Fall gewesen.

Was sich im Internet abgespielt hat, trifft einen Kreis, der auf einer anderen Ebene erreicht wird und da ja auch eine andere Diskussion führt. Dort ging es ja darum: Kann man so etwas zeigen? Reagiert der Verlag hier angemessen darauf, dass hier Links gelegt wurden oder der Text auf irgendwelchen Servern verfügbar gemacht worden ist? Diese Diskussion hatte ja mit dem Inhalt zunächst nichts zu tun. Dennoch war es uns recht, dass auch diese Debatte geführt worden ist. Wir konnten unseren Standpunkt klar machen. Und ich denke, dass bei denen, die unseren Text, so wie Herr Kantel, verlinkt hatten, durchaus Verständnis dafür da war, dass das nicht korrekt war. Das waren keine Leute, die sich gewundert haben, wieso wir dagegen vorgehen, sondern die alle mit Verständnis darauf reagiert haben. Und wir dann entsprechend ja auch.

literaturcafe.de: Sind denn nun alle Abmahnungen zurückgezogen?

Roeder: Eine Abmahnung kann man ja nicht zurückziehen. Wenn eine Abmahnung erteilt worden ist, dann ist sie erteilt worden. Bei Herrn Kantel haben wir nur darauf verzichtet, die Gebühren einzuziehen. Er hat auch eine Unterlassungserklärung abgegeben. Er hat also versichert, dass er den Text nicht mehr verlinken wird. Das ist der übliche Vorgang, der notwenig ist und der auch nicht strittig war. In anderen Fällen ist das ähnlich.

Ein Fall ist noch nicht ganz abgeschlossen. Da tauchte der Text auf einem amerikanischen Server auf. Dort hat man in der Regel nicht den Durchgriff zu demjenigen, der ihn dort auf den Server gestellt hat. Es ging uns aber dort primär auch erst einmal darum, dass der Text verschwindet. Das haben wir eigentlich innerhalb von zwei Tagen alles geschafft.

literaturcafe.de: Herr Roeder, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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