Anzeige
0
StartseiteLiterarisches LebenAbdruck in Zeitschrift oder Zeitung: 3 Dinge, die Autoren beachten sollten

Abdruck in Zeitschrift oder Zeitung: 3 Dinge, die Autoren beachten sollten

Ältere Ausgaben von Literaturzeitschriften

Eine Zeitschrift oder eine Zeitung möchte eine Geschichte von Ihnen abdrucken? Herzlichen Glückwunsch! Aber passen Sie auf! Im Freudentaumel sollten Sie nicht unüberlegt alles unterschreiben.

Wir erläutern die drei wesentlichen Dinge, die Sie beachten müssen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Oft reagieren Autoren erfreut und euphorisch, wenn eine (Literatur-)Zeitschrift oder eine Zeitung einen Beitrag oder eine Kurzgeschichte abdrucken möchte. Im Glücksgefühl schaut man oft gar nicht genau hin, was man unterschreibt oder man vergisst, wichtige vertragliche Dinge zu klären. Nicht selten erkennt man erst hinterher, dass man übervorteilt wurde.

Drei Fragen sollten Sie sich daher stellen. Diese Fragen sind nicht isoliert voneinander zu betrachten, oft hängen sie eng zusammen.

Wo wird die Geschichte veröffentlicht und aus welchem Grund?

Die vielleicht etwas merkwürdige aber dennoch berechtigte Frage: Geht es der Zeitschrift wirklich um den Abdruck Ihrer Geschichte? Oder wurden Sie aus ganz anderen Gründen zur Einsendung des Textes aufgerufen? Wettbewerbe sind so eine Sache. Oftmals lockt man mit einer Veröffentlichung und mit Preisen, aber im Grund genommen geht es nur darum, die Adressen der Einsender zu sammeln, um sie an Werbekunden zu verkaufen. Oder man bietet Ihnen plötzlich Schreibkurse oder kostenpflichtige Überarbeitungen an. Oder der Zeitschrift geht es nur darum, die Seiten möglichst günstig zu füllen.

Natürlich gibt es bekannte Zeitungen und Literaturzeitschriften, in denen die Veröffentlichung großes Renommee bringt oder sich gut in der Vita macht.

Doch nicht nur bei kleinen und unbekannten Blättern sollte man sich die Frage stellen: Warum wollen die meinen Text drucken – und war bringt es mir?

Was bringt Ihnen die Veröffentlichung und gibt es ein Honorar?

Schreiben ist Arbeit und die sollte honoriert werden. Erhalten Sie für Ihren Text ein angemessenes Honorar, so ist alles in Ordnung. Doch nicht immer muss es Geld sein. Bei größeren Blättern kann das besagte Renommee eine Rolle spielen. Oder aber, Sie können im Artikel indirekt Werbung für sich, Ihre Bücher und Ihre Arbeit machen. Das ist letztendlich auch eine Form von Honorar. Hat die Zeitung eine Online-Ausgabe und erscheint der Beitrag auch dort, so sollten Sie sicherstellen, dass beim Text Ihre Website verlinkt wird, sodass der Gewinn auch ein leicht verbessertes Google-Ranking sein könnte. Achten Sie daher auch darauf, welche Begriffe verlinkt werden. Statt »Nähere Infos auf der Homepage der Autorin«, sollte besser »Nähere Infos auf der Homepage von Heidi Müller« verlinkt sein (Verlinkung hier jeweils fett dargestellt). Auf diese Weise bekommt ihr Name mehr Gewicht bei Google.

Ältere Ausgaben von Literaturzeitschriften

Doch egal, ob Geld, Ruhm oder eine andere Form von Honorar: Fragen Sie sich kritisch, was Ihnen die Veröffentlichung bringt und ob es die Arbeit und den Zeitaufwand wert ist.

Zeitungen und Zeitschriften haben es nicht einfach. Ihre Auflagen gehen zurück, die Einnahmen durch Werbeeinkünfte sinken. Daher gilt es, die redaktionellen Seiten möglichst günstig zu befüllen. Oft leiden darunter die Autoren, die für ihre Texte nicht das bekommen, was sie eigentlich verdienen.

Welche Rechte treten Sie ab?

Dieser dritte Punkt ist nicht selten der wichtigste. Nach deutschem Recht sind Sie die Urheberin oder der Urheber eines Textes, den Sie geschrieben haben. Dieses Recht können Sie nicht an Dritte abtreten.

Was Sie jedoch abtreten, das sind die Nutzungs-, Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte. Sie gestatten es der Zeitung oder der Zeitschrift, Ihren Text zu drucken. Nicht selten kommt es zu so genannten »Total-buy-out-Verträgen«. Mitunter gestatten Sie dem Medium, Ihren Text unbegrenzt und sogar exklusiv weiterzuverwerten, ohne dass man Sie fragen müsste oder dass Sie dafür nochmals ein Honorar bekommen. Manche Zeitschriften räumen sich sogar das Recht ein, dass sie Ihren Text kommerziell weiterverwenden und -verkaufen können. Und noch schlimmer: Mitunter gestatten Sie auch, dass man Ihren Text ohne Rücksprache überarbeitet und verändert.

Ältere Ausgaben von Literaturzeitschriften

Das würde bedeuten, dass der Text in veränderter Form plötzlich ganz woanders zu lesen ist. Dann steht zwar noch Ihr Name drunter, aber der Text wurde so umgeschrieben oder gekürzt, dass Sie ihn nicht mehr gut finden oder Dinge verfälscht werden. Und Geld bekommen Sie für diese weiteren Veröffentlichungen auch nicht. Oftmals erfahren Sie nur durch Zufall oder über eine Suchmaschine davon.

Also Vorsicht vor dem Kleingedruckten! Sie sollten Zeitschriften die Nutzungsrechte niemals ausschließlich und unbegrenzt und womöglich für alle Nutzungsarten abtreten (Druck, E-Book, Online, Hörbuch, multimediale Aufbereitung etc.).

Wenn eine Zeitschrift Ihren Text möchte, so besteht in der Regel nur die Notwendigkeit, dass Sie das Recht für diesen einmaligen Abdruck einräumen, am besten nicht exklusiv, sodass Sie den Text später auch selbst noch woanders veröffentlichen oder verkaufen können. Dass der Text parallel oder zeitversetzt auch online erscheint, mag ok sein und bringt bisweilen sogar mehr Werbeeffekt als die Druckausgabe, weil Sie die Veröffentlichung via Twitter oder Facebook verlinken können. Achten Sie aber darauf, dass – wie oben erwähnt – Ihre Website ebenfalls korrekt verlinkt ist.

Lassen Sie sich nicht drohen! Wenn der Redakteur sagt, dass das »so üblich sein« und den Vertrag alle Autoren unterschreiben müssen«, so bestehen Sie darauf, dass Sie die Ausnahme sind. Droht man Ihnen dann weiter, dass man Ihren Text nicht abdrucken könne, wenn Sie den rigiden Klauseln nicht zustimmen, dann verzichten Sie lieber auf den Abdruck.

Bei Buchveröffentlichungen ist dies natürlich etwas anderes. Hier müssen Sie die Rechte exklusiv abtreten, da der Verlag die Sicherheit braucht, dass kein anderer Ihr Buch druckt. Doch bei eher kurzlebigen Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften sollten Sie sich nicht die Möglichkeit verbauen, den Text später auch noch an anderer Stelle zu veröffentlichen – zum Beispiel in einem E-Book.

Weitere Beiträge zum Thema

1 Kommentar

  1. Klar, die Warnungen vor dem Kleingedruckten sind berechtigt. Aber aus eigener Erfahrung – und da ist echtes Erinnerungs-Herzblut dabei – kann ich nur berichten, dass die Veröffentlichung meiner ersten „richtigen“ Kurzgeschichte in der Samstagsbeilage der österreichischen Tageszeitung „Kurier“ mein Selbstbewusstsein so gesteigert hat, dass ich mich eilends an die Vollendung meines ersten Romans gemacht habe. Die Erfolge könnten noch besser sein, natürlich, aber der Schub durch die – auch gut honorierte – Veröffentlichung der Short Story war echt wunderbar.

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein