StartseiteLiterarisches LebenManuskripteinsendung an Verlage: Wie realistisch ist ein Ideenklau?

Manuskripteinsendung an Verlage: Wie realistisch ist ein Ideenklau?

Alle Vorwürfe zurückgewiesen: Stellungsname von ThienemannEsslinger und Loomlight auf Instagram (Screenshot: Instagram)
Alle Vorwürfe zurückgewiesen: Stellungsname von Thienemann-Esslinger und Loomlight auf Instagram (Screenshot: Instagram)

Der SPIEGEL berichtet in Ausgabe 9/2026 von einem Fall, der die Angst vieler Schreibenden zu bestätigen scheint: Eine Autorin behauptet, sie habe ein Manuskript an einen renommierten Verlag geschickt, doch es wurde abgelehnt. Kurze Zeit darauf erscheint in diesem Verlag ein Buch, in dem sie ihre Ideen 1:1 wiederfindet. Kann das sein?

Hausdurchsuchung nach einer Idee

Vier Polizeibeamte »in voller Montur« morgens vor der Haustür, zwei Busse, ein Durchsuchungsbeschluss. So schilderte es die Romantasy-Autorin Asuka Lionera im November 2025 auf ihrer Patreon-Seite. Der Grund: Die Autorin Friederike Radlof hat im Herbst 2024 Strafanzeige gegen Lionera, eine Lektorin und die damalige Geschäftsführung des Verlags Thienemann-Esslinger erstattet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt. Der SPIEGEL berichtete darüber in seiner Ausgabe 9/2026 und online hinter der Paywall.

Was Radlof dem SPIEGEL schilderte, lässt sich so zusammenfassen: Sie habe 2021 mehrere Manuskripte an Loomlight geschickt – das New-Adult-Imprint des Stuttgarter Traditionshauses, das auch »Die kleine Hexe« und »Der kleine Rabe Socke« verlegt. Nach dem Zusammenschluss der Verlage Thienemann und Esslinger gehört das Unternehmen mittlerweile zur schwedischen Bonnier-Gruppe. Eine Lektorin habe Radlofs Texte abgelehnt, dabei aber ausdrücklich eine Idee als so originell gelobt, wie sie ihr »noch nirgends begegnet« sei. Kurze Zeit später seien bei Loomlight Bücher von Asuka Lionera erschienen, in denen Radlof auffällige Ähnlichkeiten mit ihren eigenen Texten entdeckt haben will. Im Nachwort wird just der Lektorin gedankt, die auch Radlofs Manuskripte prüfte. Thienemann-Esslinger wies die Vorwürfe in einer LinkedIn-Stellungnahme und auf Instagram zurück: Es habe keine Weitergabe von Manuskriptinhalten gegeben; die Ähnlichkeiten beträfen »typische Motive und wiederkehrende Elemente eines Genres, die urheberrechtlich nicht geschützt sind.« Man weise alle Vorwürfe des SPIEGEL zurück.

Textklau oder Trope?

Auch der SPIEGEL-Artikel erörtert die Frage, inwieweit die Ähnlichkeiten insbesondere durch bei Romance- und Romantasy-Büchern Genre-typische Handlungsmuster bedingt seien (Tropes) oder ob tatsächlich ein Ideenklau dahinterstecke. Allerdings sind Ideen urheberrechtlich nicht zu schützen, wohl aber z. B. eine originelle Romanfigur. Der Artikel nennt als Beispiel »Pippi Langstrumpf«.

Tatsächlich beschreibt der SPIEGEL die Handlung des Romans von Asuka Lionera und des Manuskripts von Friederike Radlof sehr ähnlich. Doch das kann auch am Genre liegen, in dem die Protagonistin oft Welten retten muss und sich zwei zunächst verfeindete Protagonisten näherkommen.

In einer zweiten Passage werden jedoch das Aussehen von Figuren (»geteilte Augenbrauen«) und ein konkreter Handlungsablauf ebenfalls identisch gegeneinandergestellt. Das klingt schon verdächtiger.

Nur: Die wortwörtlichen Passagen kennen wir nicht. Wenn es zu einem Prozess kommt, dann wird ein Gericht entscheiden müssen, ob hier wirklich ein justiziabler Ideenklau vorliegt oder alles Zufall ist. Dass ein Plagiat vorliege, also eine wortwörtliche Übernahme von Textpassagen, behaupten weder Radlof noch der SPIEGEL.

Spekulationen und Vorverurteilungen

Dennoch schlagen die Wellen der Empörung in den Sozialen Medien und in Foren hoch! Es wird wild spekuliert, was da passiert sein könnte und nicht selten ist der große Verlag der Schuldige. David gegen Goliath. Kleine Self-Publisherin gegen Konzernverlag. Sowas habe man ja schon immer geahnt, ist vielerorts der Tenor, und es werden plötzlich Dinge behauptet, die im SPIEGEL-Beitrag gar nicht geschrieben wurden. Die sehr emotional geführten Diskussionen in den Sozialen Medien laufen wie gewohnt aus dem Ruder und man prangert an, was niemand wirklich weiß und zum Teil falsch ist. Verlag und Autorin kämpfen um ihren Ruf. Denn der SPIEGEL deutet merkwürdig raunend am Schluss seines Beitrags an, dass noch weitere Autorinnen Loomlight Ähnliches vorwerfen. Also doch ein Abkupfern im großen Stil?

Wie realistisch ist ein Ideenklau wirklich?

Tatsächlich – so zeigt es auch die immer wieder gestellte Frage in unseren Seminaren – scheint der Fall die Urangst vieler Autorinnen und Autoren zu bestätigen: Was, wenn man meine Idee klaut? Solle ich wirklich mein Manuskript unbedarft an einen Verlag oder eine Literaturagentur schicken? Wie sichere ich mich vor Ideenklau?

Darauf gibt es zunächst drei und dann noch eine vierte Antwort aus der Praxis.

  1. Die erste, rein juristische lautet: Ideen lassen sich nicht schützen. Zum Glück. Niemand könnte mehr eine Liebesgeschichte schreiben, würde sich jemand den Plot »Boy meets Girl« schützen lassen können. Mehr noch, viele Leserinnen und Leser erwarten ja gerade die bekannten Handlungsmuster (Tropes). Konkretere Ausarbeitungen oder Figuren sind hingegen sehr wohl schützbar. Gerade das ist das Problem von Fanfiction, wenn sie zu sehr auf den Schöpfungen einer anderen Autorin aufbaut, kann sie Urheberrechte verletzen. Details muss für jeden Einzelfall ein Gericht entscheiden.
  2. Die zweite Antwort: Berufsrisiko. Wer veröffentlichen will, muss seinen Text irgendwann einmal vertrauensvoll in andere Hände geben. Sonst wird das nichts mit dem eigenen Buch (außer man wählt den Weg des Self-Publishing, wobei man sich auch dann davor hüten sollte, in den Soziale Medien vor Veröffentlichung allzu viel vom Inhalt preiszugeben. Es könnte ja da schon jemand die Idee klauen).
  3. Der dritte Punkt: die Umsetzung. Die beste Idee nutzt leider nichts, wenn man sie nicht adäquat für die Zielgruppe aufs Papier bringen kann. Eine Idee zu haben (oder zu klauen), bedeutet nicht, die Bestsellerformel zu besitzen. Am Ende zählt immer noch die Umsetzung. Kann die Autorin die Geschichte wirklich gut erzählen? Wer Geld klaut, der besitzt es. Wer eine Idee klaut, hat noch lange kein gutes Buch.
  4. Und die vierte Antwort ist die Frage danach, wie man sich denn so einen Ideenklau im Verlag vorstellen muss? Ein gutes Buch schreiben, bedeutet Aufwand. Aber ist es nicht noch aufwändiger, ein gutes Buch entlang einer fremden Idee zu schreiben? Denn wir reden ja hier nicht vom Plagiat, also der Textübernahme, sondern um das Umsetzen einer fremden Idee.

Wie würde das aussehen? Die Lektorin hat ein tolles, aber textlich schwaches Manuskript vorliegen und ist sich nicht zu schade, eine Autorin zu fragen, ob sie die Idee in einen besseren Text verwandeln will? Und die Autorin ist sich nicht zu schade, dass zu tun? Und diese Umsetzung ist auch wirklich besser als in der Vorlage? Und am Ende präsentieren sie gewissenlos oder naiv das Buch als »ihr Buch«?

Oder eine Autorin liefert einen Text ab und die Lektorin sagt: »Toller Text, aber neulich habe ich ein Manuskript gelesen, da war der Drache eine Seehexe und die Augenbrauen gespalten statt buschig. Das finde ich viel besser. Ändere das doch einfach, dann wird das ein Bestseller!«

So läuft das sicher nicht. In der alltäglichen Schreib- und Verlagspraxis fällt es schwer, sich solch einen Ideenklau wirklich vorzustellen.

Andere Arten der »Texterschaffung«?

Da jedoch der konkrete Einzelfall aufgrund des SPIEGEL-Artikels nicht bewertet werden kann, ließe sich wie in den Foren viel spekulieren. Der Bedarf an neuen Texten im boomenden und umkämpften New-Adult-Segment ist groß, der Übergang in der Community vom Lesen zum Schreiben fließend, das gibt auch der SPIEGEL-Artikel zu bedenken. Lektorate und Autorinnen arbeiten da oft ganz anders als bislang gewohnt. Man erschafft bisweilen einen Text ganz anders als üblich. Und damit ist kein fehlendes Unrechtsbewusstsein gemeint, sondern manchmal fehlende Erfahrung und Naivität – auch in den Verlagen. Zudem ist in der Romance-Community und auf BookTok viel von Neid und Missgunst zu spüren.

Aber auf der anderen Seite: Bücher sind öffentlich und die Zahl der Textdetektive in den Sozialen Medien groß. Wer würde da bewusst abkupfern?

Man kann zwar die Geschichte von David gegen Goliath kolportieren, doch selbst ein großer Verlag kann sich das nicht leisten. Egal, was an den Vorwürfen im aktuellen Fall wirklich dran ist: der Rufschaden für Loomlight und die Autorin ist schon jetzt groß. Selbst ein unbegründeter Verdacht lässt sich nie ganz ausräumen. »An den Verlag schicke ich kein Manuskript«, ist schon jetzt zu lesen, und die Vorverurteilung läuft, wenngleich es auch Stimmen gibt, die sich auf die Seite des Loomlight-Teams stellen.

Dennoch: Ein bewusster Ideenklau, der dazu noch in einen Bestseller mündet, klingt in der Praxis eher unwahrscheinlich.

Den Rest und den aktuellen Fall müssen die Gerichte entscheiden, und man darf gespannt auf die Lektoratsarbeit und Exegese der Richterinnen und Richter sein.

Wolfgang Tischer

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