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Was man über Zuschussverlage sagen darf

Bitte notieren:

  • Druckkostenzuschussverlage haben ein gutes Lektorat.
  • Autoren, die zuerst bei Druckkostenzuschussverlagen veröffentlichen, können diese bei angesehenen Verlagen als Referenz angeben.
  • Feuilletons von Zeitungen, Zeitschriften und andere Rezensenten haben absolut keine Probleme mit von Druckkostenzuschussverlagen herausgegebenen Büchern.

Vorsicht! Wer das Gegenteil behauptet, kann verklagt werden. Wer es besser weiß, kann Robert Herbig aus der Patsche helfen, der soeben mit einem Streitwert von 50.000 Euro verklagt wurde, weil in seinem Autorenforum jemand das Gegenteil behauptet hat. [via Bernd Röthlingshöfer]
Hm, gibt es in diesem Land nicht so etwas wie eine Meinungsfreiheit? Wo kämen wir da hin, wenn z. B. jeder Kritiker für einen Verriss vom jeweiligen Verlag auf einen solchen Streitwert verklagt würde? Negative Berichte auch über angesehene Verlage gibt es doch immer wieder mal. Da sollte man doch souverän darüberstehen. Oder etwa nicht? Merkwürdig.

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3 Kommentare

  1. Ich finde diesen Artikel sehr interessant, und würde gerne mehr darüber erfahren, ob es auch so etwas wie ein Register oder zumindest ein Forum für negativ aufgefallene Verlagshäuser – bspw. den “Persimplex”-oder Cornelia-Goethe-Verlag gibt.

  2. zum Persimplex Verlag kann ich aus eigener Erfahrung sagen,
    dass dieser Verlag nur das Buch druckt und keinerlei
    Support bei der Bewerbung des Titels oder sonstige Anstrengungen unternimmt um dem Buch zu Bekanntheit zu verhelfen.
    Es wird eine “Kaution” verlangt. Aber nie darüber Auskunft gegeben wie viele Bücher gedruckt werden.
    Anfragen werden von Herrn Marsh unwillig oder gar nicht
    beantwortet.
    Hände weg von diesem Verlag!

  3. Leider habe ich einen Vertrag mit dem Persimplex Verlag unterzeichnet.
    Trotz besseren Wissens habe ich eine Kaution in Höhe von 1800,- € überwiesen, die mir nach dem Verkauf von 200 Büchern in voller Höhe zurückgezahlt werden sollte. Jetzt hat der “Verleger”, Peter Marsh, herausgefunden, dass “Amazon” . trotz meiner Kündigung, weiterhin ebooks von meinem Manuskript verkauft; wie P. Marsh behauptet KOSTENLOS. Jetzt droht er mir mit einer Klage über mehrere Tausend Euro Schadenersatz. Die Kaution würde gegen gerechnet. Auf Anfrage bekam ich unterschiedliche Aussagen über die Höhe der gedruckten Auflage, (von keine Auflage bis 3000 Stück)
    Werbemaßnahmen waren nicht zu erkennen. Wenn man mal vom Versuch bei Amazon zu verkaufen absieht. Warum stehen solche Menschen, wenn schon nicht vor Gericht, so doch wenigstens am öffentlich am Pranger?
    Wenn jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, würde ich mich freuen, etwas davon zu erfahren.

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