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Piraten auf dem Zürichsee

Werbung und Marketingkampagnen verändern die Sprache. Neue Wortschöpfungen wie “unkaputtbar” mögen die einen zum Fluchen und die anderen zum Schmunzeln bringen. Kritisch wird eine Kampagne aber dann, wenn Begriffe neu definiert werden, um mit gezielten Falschaussagen die Bevölkerung zu manipulieren.

Massiv mit entstellenden und verkürzten Aussagen arbeitet beispielsweise die Kampagne der Musik- und Unterhaltungsindustrie, die nun auch auf digitale Güter wie Hörbücher oder eBooks überschwappt.

Fast schon selbstverständlich titelt man auch in der Schweiz “Bundesrat sagt digitaler Piraterie den Kampf an”. Und wir stellen uns Dreimastbarken auf dem Zürichsee vor und ungewaschene Halunken mit Augenklappen, die an Land springen und in den Büros der Zürcher Innenstadt mit vorgehaltenen Musketen die Herausgabe von CDs verlangen.

Wie falsch allein schon der Begriff “Raupkopierer” ist, der bereits in der Alltagssprache wie selbstverständlich verwendet wird, schreibt die Zeitschrift c’t in der Ausgabe 5/2006: § 249 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert Raub als Wegnahme einer Sache mittels körperlicher Gewalt oder einer “Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben”. Juristisch gesehen wäre ein “Raubkopierer” also jemand, der CDs oder DVDs mit Waffengewalt an sich bringt, um sie dann in Tauschbörsen zu verteilen.

Es steht außer Frage, dass Urheberrechte geschützt werden müssen und Kreative für ihre Arbeit gerecht entlohnt werden sollten. Doch wirkt eine Kampagne gegen Unrecht glaubhaft, wenn darin Dinge bewusst falsch dargestellt werden?

Der erwähnte Artikel macht daher klar, wer hier in Wahrheit verdient: Illegale Anbieter im Internet ausfindig zu machen, sei sehr schwierig und bedinge zumeist ein juristisches Verfahren. Dies sagte Ursula Widmer. Und Frau Widmer ist auf IT- und Telekomrecht spezialisierte Rechtsanwältin, die sich auf diese Verfahren sicherlich schon freut.

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