StartseiteLiterarisches LebenBeschädiger Buchhandlungspreis: Bauen preisgekrönte Buchhandlungen Bomben?

Beschädiger Buchhandlungspreis: Bauen preisgekrönte Buchhandlungen Bomben? [Nachtrag]

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (Foto: Jesco Denzel / Bundesregierung)
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (Foto: Jesco Denzel / Bundesregierung)

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer streicht drei Buchhandlungen von der Gewinnerliste des Deutschen Buchhandlungspreises – nach einer Überprüfung durch den Verfassungsschutz. Stehen Buchhandlungen generell unter Terrorismusverdacht? Die Buchhandlungen wehren sich gegen den Vorwurf und erleben eine Welle der Solidarität.

Die Buchhandlung »Rote Straße« in Göttingen feierte kürzlich ihren 50. Geburtstag. Der Oberbürgermeister der Stadt kam vorbei. Man sei fester Teil der Stadtgesellschaft, erklärt die Buchhandlung gegenüber der »Süddeutschen Zeitung«.

Doch das Büro von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer teilte mit, man verfüge über »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« zu dieser Buchhandlung – und strich sie, zusammen mit zwei weiteren, von der Gewinnerliste des Deutschen Buchhandlungspreises 2025. Bekannt wurde das erst durch den SZ-Bericht vom 3. März 2026. Ein Vorgang, der in der deutschen Kulturförderung ziemlich einmalig sein dürfte.

Der Deutsche Buchhandlungspreis

Der Deutsche Buchhandlungspreis, seit 2015 jährlich vergeben und von der Kurt-Wolff-Stiftung maßgeblich initiiert, funktioniert nach einem schlichten Prinzip: Eine stets wechselnde Jury aus Branchenkennern sichtet die Bewerbungen unabhängiger Buchhandlungen und legt dem Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) eine Liste vor. Der BKM segnet ab, vergibt an rund hundert Buchhandlungen Geldpreise von 7.000 Euro, einige wenige erhalten 15.000 oder 25.000 Euro. Für inhabergeführte Buchhandlungen, die Lesungen organisieren, Literatur jenseits des Bestsellerstapels anbieten und sich der Leseförderung verschrieben haben, ist das Preisgeld keine Kleinigkeit. De facto ist der Preis eine Kulturfördermaßnahme des Bundes, die aber so nicht bezeichnet werden darf, da Kultur Ländersache ist.

In diesem Jahr legte die Jury eine Liste von 118 Buchhandlungen vor. Zurück kamen 115. Drei fehlten: »Zur schwankenden Weltkugel« in Berlin, »The Golden Shop« in Bremen und »Rote Straße« in Göttingen. Alle drei sind linksorientiert, alle drei wurden in früheren Jahren bereits ausgezeichnet – die »Schwankende Weltkugel« laut »Spiegel« mindestens fünfmal. Eine Begründung erhielten weder die Jury noch die Buchhandlungen. Von ihrem Ausschluss erfahren hätten Letztere, berichtet der »Spiegel«, erst aus der Zeitung.

Black-Box Haber-Verfahren

Die Rechtsgrundlage für Weimers Vorgehen liefert ein Erlass aus dem Jahr 2017, den damals Staatssekretärin Emily Haber an alle Ministerien verschickte. Das sogenannte Haber-Verfahren erlaubt Bundesbehörden, beim Verfassungsschutz anzufragen, ob über Förderbewerberinnen und -bewerber »Erkenntnisse« vorliegen – um zu verhindern, dass staatliche Gelder bei Extremisten landen. Das leuchtet durchaus ein.

Doch das Verfahren hat bekannte Schwächen, wie die »Süddeutsche Zeitung« in ihrem Bericht ausführlich darlegt. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes stellte 2019 zudem fest, dass es »datenschutzrechtswidrig« sei. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags mahnten 2020 »verfassungsrechtliche Bedenken« an und warnten vor einem »Einschüchterungseffekt«. 2022 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Geheimdienstinformationen nur dann übermittelt werden dürften, wenn es um den Schutz eines besonders gewichtigen Rechtsguts gehe. Buchhandlungspreise dürften darunter eher weniger fallen.

Der Verfassungsschutz teilt bei einer Anfrage auch dem Anfragenden nicht mit, welche »Erkenntnisse« genau vorliegen. Er informiert nur darüber, ob solche existieren. Weimer habe das offenbar gereicht. Man könne ja davon ausgehen, ließ sein Büro nach einer Anfrage der »Süddeutschen Zeitung« wissen, »dass das BfV auch die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit bei seinen Überprüfungen achtet«.

Hier tut sich allerdings eine merkwürdige Lücke auf. Laut »Spiegel« will Weimer zunächst »entsprechende Hinweise« zu den drei Buchhandlungen erhalten haben – und hat erst dann den Verfassungsschutz befragt. Woher diese Hinweise stammten, ließ sein Büro »aktuell nicht beantworten«. Das Haber-Verfahren gibt dem BKM nur eine Ja/Nein-Auskunft: Erkenntnisse vorhanden oder nicht. Ob Weimer also die konkreten Inhalte kennt oder nicht – unklar. Die Buchhandlungen wissen es jedenfalls nicht. Und laut »Rote Straße«-Geschäftsführerin Mechthild Röttering gegenüber dem NDR wisse »selbst Herr Weimer nicht, was der Verfassungsschutz für Gründe hatte«.

Generalverdacht gegen die Buchbranche

Bisher hatte kein BKM das Haber-Verfahren in der Kulturförderung eingesetzt. Claudia Roth, Weimers Vorgängerin, habe nach Angaben eines früheren Mitarbeiters ihres Büros darauf verzichtet, schreibt die »Süddeutsche Zeitung«: »Wir haben auf Dialog gesetzt.« Weimer hat das Verfahren nun erstmals angewandt – und kündigte laut Legal Tribune Online im Kulturausschuss des Bundestags an, auch künftig so verfahren zu wollen. Wer sich also um Förderung durch den BKM bewirbt – Stipendien, Preise, Projektmittel –, muss damit rechnen, vom Inlandsgeheimdienst überprüft zu werden. Ohne Ankündigung, ohne Anhörung, ohne Möglichkeit, zu den Erkenntnissen Stellung zu nehmen.

Die Kurt-Wolff-Stiftung nennt das in einer Mitteilung vom 4. März 2026 »einen Generalverdacht gegen alle Akteure der deutschen Buchbranche«. PEN Berlin stellt Weimer in einer Pressemitteilung vom selben Tag einen Fragenkatalog – und ergänzt dessen eigenes Grußwort zum Preis um einen Nebensatz: »Inhabergeführte Buchhandlungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag, solange sie ihren Kund:innen nicht die falschen Bücher empfehlen.«

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels formuliert in einem Statement zurückhaltend – ohne Weimer namentlich zu nennen, ohne Ruf nach Rücknahme der Entscheidung –, findet aber immerhin einen klaren Satz: »Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab«, sagt Börsenvereinsvorsteher Sebastian Guggolz.

Zwölf ehemalige Jurymitglieder haben sich dem Protest der Kurt-Wolff-Stiftung angeschlossen und erklärt, sie hätten die drei gestrichenen Buchhandlungen ausgezeichnet und würden es wieder tun.

Der ebenfalls in Göttingen ansässige Steidl Verlag erklärte gegenüber dem NDR, die Entscheidung Weimers sei ohne Angabe konkreter Gründe nicht nachvollziehbar. Die »Rote Straße« sei eine »nicht wegzudenkende Institution der Göttinger Stadtgesellschaft«, die »als verlässliche und engagierte Partnerin das literarische und kulturelle Leben der Stadt nachhaltig bereichert und für Vielfalt steht«. Das Literarische Zentrum Göttingen ergänzt: Angesichts des Schwindens unabhängiger Buchhandlungen sei der Ausschluss von Prämierungen problematisch – »insbesondere dann, wenn die zugrunde liegenden Vorwürfe unklar bleiben«.

Buchhandlungen kĂĽndigen Klage an

Die drei Buchhandlungen haben inzwischen rechtliche Schritte eingeleitet. Vertreten von den Anwältinnen und Anwälten Lea Voigt, Sven Adam, Jasper Prigge und Sophie Hartmann – unterstützt von der Plattform FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte – wollen sie, wie das Börsenblatt meldet, noch diese Woche klagen. Ziel ist, den Preis wie von der Jury vorgesehen zu erhalten, die Rechtswidrigkeit des Haber-Verfahrens gerichtlich feststellen zu lassen und vollständige Auskunft über die vorliegenden Erkenntnisse nach DSGVO und Bundesverfassungsschutzgesetz zu erzwingen. »Der Verfassungsschutz darf nur dann Daten weitergeben, wenn es wirklich um höherrangige sicherheitsrelevante Belange geht. Es ist nicht seine Aufgabe, Einfluss auf die Kulturpolitik zu nehmen«, sagt Anwalt Sven Adam gegenüber Legal Tribune Online.

Auch der Börsenverein prüft eine Beteiligung. Justiziar Christian Sprang teilte gegenüber dem Börsenblatt mit, man nehme »gerade Kontakt mit den Rechtsanwälten auf, um Unterstützungsmöglichkeiten zu besprechen«.

In öffentlich zugänglichen Verfassungsschutzberichten der Länder Berlin, Bremen und Niedersachsen sowie im Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz tauchen die drei Buchhandlungen laut dpa-Meldungen nicht auf.

Fragwürdig – aber rechtlich kaum angreifbar

Weimer handelt im rechtlich kaum geregelten Raum. Der BKM vergibt Kulturpreise ohne gesetzliche Grundlage, weil Kultur laut Grundgesetz Ländersache ist. Er ist also weder verpflichtet, Preise nach einem bestimmten Verfahren zu vergeben, noch muss er seine Entscheidungen begründen. Die betroffenen Buchhandlungen haben keine formalen Einspruchsmöglichkeiten.

Was sich aufdrängt, ist die politische Dimension. Im Herbst 2025, als das Portal »Nius« eine Kampagne gegen angeblich »radikal linke Buchverlage« startete, stellte Weimer sich noch schützend vor die Verlage und verlieh den Deutschen Verlagspreis wie geplant, berichtet der »Spiegel«. Beim Buchhandlungspreis, wenige Monate später, griff er dann doch ein. Die AfD zeigte sich prompt erfreut: Weimer habe »aus unserer konstruktiven Oppositionsarbeit gelernt«, ließ Kulturpolitiker Götz Frömming laut dpa wissen.

Die Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger bringt es gegenüber der »Süddeutschen Zeitung« auf den Punkt: »Die Möglichkeit der politischen Einflussnahme in der Kulturförderung ist rechtlich viel größer, als uns das bewusst und lieb ist. Und wohin das führt, sehen wir in den USA.«

Der Verfassungsschutz als Literaturkritiker

Die »Süddeutsche Zeitung« stellt in ihrem Bericht die Frage, ob der Verfassungsschutz überhaupt in der Lage sei, den Unterschied zwischen einer politisch engagierten Buchhandlung und einer extremistischen Organisation zu erkennen. Werde in der Buchhandlung die Diktatur des Proletariats vorbereitet oder nur »Das Kapital« gelesen?, fragt man sich bei der Zeitung.

»Die Kriterien für Extremismus sind nicht gesetzlich festgeschrieben«, sagt Schönberger gegenüber der »Süddeutschen Zeitung«, »das ist alles vage und beruht auf internen Leitlinien des Verfassungsschutzes«.

Haben die Buchhandlungen einen verdächtigen Kundenkreis? Verkaufen sie unter der Ladentheke staatsfeindliche Schriften? Werden in den Packräumen Bomben gebastelt? Gibt es Lesungen, die sie lieber nicht veranstaltet hätten? Staatsgefährdende Streifenplakate? Das falsche Flugblatt ausgelegt? Wurde über das WLAN der Buchhandlung im Darknet gesurft?

Und: Gerät man künftig selbst unter Verdacht und ins Visier des Staatschutzes, wenn man eine der drei Buchhandlungen betritt?


Quellen: Süddeutsche Zeitung (3. März 2026), Der Spiegel (4. März 2026), FAZ (5. März 2026), NDR (5. März 2026), Legal Tribune Online (5. März 2026), Börsenblatt (4. März 2026), PEN Berlin (4. März 2026)


Alle gegen Weimer – Ein Nachtrag vom 18. März 2026

Am 9. März veröffentlichte Dennis Hasemann, Inhaber von »Schmitz. die Buchhandlung« in Essen und einer der verbliebenen 115 auszuzeichnenden Preisträger, einen offenen Brief an Weimer: Er nehme unter diesen Umständen den Deutschen Buchhandlungspreis nicht an. Ein Tag später blies Weimer die für den 19. März im Rahmen der Leipziger Buchmesse geplante Verleihung vollständig ab. Eine angemessene Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger scheine »in einem solchen Kontext kaum noch möglich«, ließ sein Büro mitteilen. Preisgeld und Urkunde kämen per Post. Dass ihm auf der Buchmesse der Gegenwind der gesamten Buchbranche entgegenwehen würde, dürfte Weimer klar gewesen sein.

Die übrigen 115 ausgezeichneten Buchhandlungen kommen dennoch nach Leipzig – »jetzt erst recht«, wie eine Börsenblatt-Umfrage vom 16. März zeigt. Und sie kommen nicht mit leeren Händen: In einer gemeinsamen Erklärung hatten sie angekündigt, zusammenzulegen, um den drei ausgeschlossenen Buchhandlungen das entgangene Preisgeld zu ersetzen. Mehr als die Hälfte der Nominierten erklärte sich bei einem ersten Rundruf bereit, Geld ans Sozialwerk des Deutschen Buchhandels zu überweisen. Der Hanser Verlag lud alle 118 ursprünglich nominierten Buchhandlungen zur Buchmesseparty am 19. März ein – auf die Stunde genau, zu der die Verleihung hätte stattfinden sollen.

Parallel dazu eröffnete Weimer eine zweite Front. Ebenfalls Anfang März stoppte er den seit 2018 geplanten Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig – bereits mit rund 7 Millionen Euro vorangetrieben, Architektenwettbewerb abgeschlossen, Auftrag vergeben. Begründung: Die Sammlung körperlicher Medienwerke sei »nicht mehr zeitgemäß«. Der Deutsche Bibliotheksverband, der Deutsche Kulturrat, das sächsische Kulturministerium und die Historische Kommission des Börsenvereins widersprachen. Letztere nannte die Entscheidung eine »unzureichend begründete« Maßnahme, die sich »bedenkenlos und unabgestimmt« über das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek hinwegsetze. Am heutigen 18. März ruderte Weimer vorsichtig zurück: Das Moratorium bedeute nicht, dass das Vorhaben gestrichen sei; es könne ins laufende Haushaltsaufstellungsverfahren eingebracht werden.

Seinen geplanten Messrundgang am Donnerstag (19. März) sagte Weimer ab – angeblich wegen einer Bundestagsdebatte. Den Eröffnungsfestakt im Gewandhaus bestreitet er mit einem Grußwort; danach reist er ab. Jene Termine, bei denen ihm Fragen nicht erspart geblieben wären, finden ohne ihn statt. Am heutigen Mittwoch, eine Stunde vor der Eröffnung, demonstriert das Aktionsnetzwerk »Leipzig nimmt Platz« auf dem Augustusplatz unter dem Motto »Gegen Zensur und Autoritarismus«; die Gewerkschaft ver.di hat sich dem Aufruf angeschlossen.

Den Anwältinnen und Anwälten der drei ausgeschlossenen Buchhandlungen ist unterdessen ein weiteres Detail bekannt geworden: Im Februar soll Weimer die Buchhandlungen per E-Mail informiert haben, sie seien »leider von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt worden«. Das war schlicht falsch – die Jury hatte sie ausgewählt, zwei von ihnen sogar für Hauptpreise von je 15.000 Euro. »Eine derartige Lüge ist feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig«, sagt Anwalt Sven Adam gegenüber der HNA. Die Anwältinnen und Anwälte prüfen, zusätzlich zur laufenden Klage eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Weimer beim Kanzleramt einzureichen.

PEN Deutschland warnte derweil vor der grundsätzlicheren Dimension: »Wehret den Anfängen – ansonsten werden wir im Handumdrehen ›amerikanische‹ Zustände haben«, sagte PEN-Präsident Matthias Politycki laut Börsenblatt. Weimer hat es in zwei Wochen geschafft, den Preis zu beschädigen, die gesamte Buchbranche zu einen – und sich selbst zur unerwünschten Person auf der Messe zu machen, die er gleich eröffnen wird. »Die Leipziger Buchmesse hat viele Probleme – eins heißt Weimer«, schrieb die FAZ.

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1 Kommentar

  1. Oha! Vielen Dank an Herrn Weimer, der uns auf diese LĂĽcke aufmerksam gemacht hat, wenn auch wohl unfreiwillig. Dank auch an Dich, Wolfgang.

    Ăśbrigens ist es schon konkreter gefasst, worum es beim Extremismus sensu Deutschland geht (siehe https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/E/extremismus.html). Hier wird auch zwischen Extremismus und Radikalismus unterschieden. Im Gegensatz zum Extremismus richtet sich der Radikalismus noch nicht gegen unseren demokratischen Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung.

    Das Bundesverfassungsgericht stützt sich bei seiner Rechtssprechung auf den Begriff der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (FDGO), der im Grundgesetz (GG) verankert ist, und verwendet ihn als Klammer für die zentralen Prinzipien unserer Verfassung, also z.B. die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte.

    Hier müsste also redlicherweise offengelegt werden, inwiefern die genannten Buchhandlungen auf die Abschaffung eines oder mehrerer dieser Prinzipien hingearbeitet haben sollen. Sollte diese Offenlegung verweigert werden, käme m.E. der Verdacht einer Verleumdung ins Spiel, zumindest aber einer fahrlässigen üblen Nachrede.

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