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Spenden, damit die Leser der Wanderhure keine Vollidioten bleiben

Ausschnitt aus der Spendenseite zum »Wanderhurenstreit«

Der Verlag Voland & Quist unterlag im Rechtsstreit gegen Droemer Knaur (wir berichteten). Voland & Quist darf das Buch »Die schönsten Wanderwege der Wanderhure – Kein historischer Roman« künftig nicht weiter verkaufen. Das Gericht bewertete das wirtschaftliche Interesse höher als die Kunst- und Satirefreiheit. Mit dem Buch machte sich der Autor Julius Fischer über die Bestseller-Geilheit der Verlage und absurde Titel lustig. Jetzt wurden er und sein Verlag ein Opfer derselben. Doch was noch viel schlimmer ist:

Das Gericht geht davon aus, dass Kunden des Droemer Knaur Verlags absolut hirnlos sind!

Aufgrund dieser unglaublichen richterlichen Leserbeschimpfung kann sich Droemer Knaur auch nicht als Gewinner des Rechtsstreits sehen.

Voland & Quist bittet nun um Spenden für die Berufung. Es geht um die Kunst und Satirefreiheit – aber auch um den guten Ruf der Droemer-Knaur-Leserinnen und -Leser.

Über den absurden Streitfall hatten wir bereits berichtet. Dem Droemer Knaur Verlag gefiel es nicht, dass sich der satirische Kurzgeschichtenband im Titel über die erfolgreiche historische Romanserie »Die Wanderhure« lustig macht, beantragte eine einstweilige Verfügung gegen »Die schönsten Wanderwege der Wanderhure«.

Dem Gericht geht Kommerz vor Kunst

Bei Voland & Quist sah man die Sache zunächst gelassen und war der Überzeugung, dass die Verballhornung eines so bekannten Titels durch die Kunst- und Satirefreiheit abgedeckt sein müsse. Nicht zuletzt ist jede Parodie eine ironische Verneigung vor dem Erfolg des Originals.

Doch das Landgericht Düsseldorf verstand keine Spaß und urteilte am 27.03.2014, dass der Kurzgeschichtenband vom Markt verschwinden müsse. Vor dem Hintergrund der besonderen Bekanntheit der – zum Teil verfilmten – Wanderhuren-Reihe seien die Eigentumsinteressen des Beststeller-Verlags in der Abwägung stärker zu berücksichtigen.

Voland & Quist darf die noch vorhandenen Exemplare des Titels »Die schönsten Wanderwege der Wanderhure« bis zum 27. September 2014 abverkaufen, danach droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verkaufsverbot.

Das Urteil ist teuer

Doch auch der Rechtsstreit ist teuer. Allein 3.078,00 EUR hat das Gericht für dieses Urteil berechnet. Zusammen mit den Anwaltskosten beider Parteien kostet die gesamte Auseinandersetzung den Verlag Voland & Quist bislang bereits rund 13.000 Euro.

Da Voland & Quist das Urteil nicht nur im Speziellen, sondern auch allgemein für bedenklich hält, will man nun in Berufung gehen. Dann würde ein Richter des Oberlandesgerichtes prüfen, ob die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Bestand hat.

Doch das Berufungsverfahren würde nochmals gut 12.000 Euro kosten. Auch die müsste der Verlag zahlen, würde das OLG zum gleichen Ergebnis kommen wie das Landgericht.

Daher bittet der Verlag Voland & Quist nun um Spenden für die Berufung. Schließlich gehe es hier nicht nur um einen Einzelfall, sondern um die Kunstfreiheit und um die Frage, ob satirische Werke dieser Art künftig überhaupt noch möglich sind.

Der Verlag nutzt die Möglichkeiten des Crowdfundings. Unter www.startnext.de/wanderhurenstreit kann jeder für die Berufung spenden. Je nach Höhe bekommt man dafür auch ein Dankeschön. Das reicht vom signierten Buch der Erstauflage bis hin zu einer Wanderung mit dem Autor Julius Fischer durch die Sächsische Schweiz.

Das Besondere am Crowdfunding-Verfahren: Die Spender zahlen nur dann, wenn der Gesamtbetrag von 12.000 Euro erreicht wird.

Doch bislang sieht es sehr gut aus! Die Spendenaktion startet am 14. April 2014, und bereits einen Tag später sind 7.850 Euro zusammengekommen (Stand: 15. April 2014 um 15:00 Uhr). Der Spendenzeitraum endet erst in 20 Tagen. Den aktuellen Stand sehen Sie links.

Machen Sie mit und spenden Sie! Denn wir vom literaturcafe.de sind der Meinung, dass es sich gleich doppelt lohnt. Zum einen natürlich wegen der Satirefreiheit.

Nachtrag: Bereits vier Tage später, am Freitag 18. April 2014 und damit 17 Tage vor dem geplanten Ablaufdatum, war die Summe von 12.000 Euro erreicht.

Zum anderen geht es aber um die Ehre der Droemer-Knaur-Kunden und Wanderhure-Leser(innen)!

Denn das eigentlich Skandalöse an diesem Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist, dass es den Wanderhure-Fans bescheinigt, dass sie Vollidioten sind.

Ist der Droemer-Leser doof?

Die Droemer-Leser sind laut Gericht nicht in der Lage zu erkennen, dass es sich bei dem Voland-&-Quist-Titel um eine satirische Publikation handelt. Das erstaunt doch sehr, denn das Buch von Julius Fischer kommt optisch überhaupt nicht wie ein historischer Roman daher, noch werden grafische Bezüge zum Original oder zu mittelalterlichen Motiven vorgenommen. Und spätestens der Untertitel mach es klar: »Kein historischer Roman«. Von Klappentext und Buchbeschreibung wollen wir hier gar nicht sprechen. Oder gar von einem Blick ins Buch selbst.

Also ganz klar: Man müsste schon ein reichlicher Depp sein, um den Titel auch nur ansatzweise für eine Art Fortsetzung oder gar echten Wanderführer auf Basis des Romans zu halten. Denn gerade über diesen Satellitentitel-Wahnsinn macht sich Julius Fischer ja lustig.

Aber nein, sagte das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil, der durchschnittliche Droemer-Knaur-Kunde ist dazu intellektuell nicht in der Lage. Bei ihm oder ihr bestehe die Gefahr, dass er oder sie so doof sei und den Titel allein wegen des Begriffs »Wanderhure« im Titel kaufe. Es gelte, die Wanderhuren-Fans vor ihrer eigenen Dummheit und einem Fehlkauf zu bewahren. Auch deshalb müsse der Titel »Die schönsten Wanderwege der Wanderhure« vom Markt.

Zugegeben: so krass und deutlich haben es die Richter nicht ausgedrückt. Da es Juristen sind, haben sie das etwas anders formuliert, und so heißt es im Urteil, es sei:

nicht fernliegend, dass der Verkehr, der sich nicht mit dem Inhalt des Werks beschäftigt hat, den Titel wörtlich nimmt und tatsächlich davon ausgeht, er diene der Kennzeichnung eines Werks, welches sich auf der Grundlage der bei Droemer verlegten Romane mit der Beschreibung von Wanderwegen befasse, zumal die Titelfigur als ‚Wanderhure’ umherzieht.

Mit Verkehr ist hier also der durchschnittliche Iny-Lorentz-Fan und Droemer-Knaur-Kunde gemeint. Andere Buchkäufer können nicht gemeint sein, denn denen würde der Begriff »Wanderhure« in diesem Zusammenhang ja gar nichts sagen.

Das Gericht beleidigt also mit seinem Urteil Tausende von Droemer-Knaur-Leser(innen)! Es gibt dem Verlag recht, aber nur unter der Prämisse, dass man die Wanderhuren-Leser für intellektuell minderbemittelt einstuft.

Spenden Sie auch für die Ehre des Droemer-Kunden!

Daher sollte eigentlich auch der Droemer Knaur Verlag bestrebt sein, dass dieses Urteil aufgehoben wird. Dann müsste zwar der Droemer Knaur Verlag die Kosten des Rechtsstreits übernehmen, aber die Ehre seiner Kunden wäre wiederhergestellt! Nicht zuletzt könnten die Wanderhuren-Leser(innen) selbst für ihren guten Ruf spenden. Das Kommentarfeld bei der Spende kann man dann für einen Hinweis nutzen wie »Ich lese die Wanderhure und bin nicht so doof, wie es das LG Düsseldorft meint!«

P. S.: Moment, mag man sich jetzt denken, ich spende ja gerne, damit es zur Berufung kommt. Aber wenn Voland & Quist dann hoffentlich gewinnt, dann brauchen die die Spendengelder doch gar nicht! Richtig! In diesem Fall hat der Verlag bereits angekündigt, die Erlöse aus der Spendenkampagne dem Kurt-Tucholsky-Museum in Rheinsberg zu spenden. So oder so setzen sich sich also für die Satire ein – und ein kleines Dankeschön vom Verlag gibst für jede Spende ab 10 Euro obendrauf.

Wolfgang Tischer
Hinweis: Dieser Beitrag kann Spuren von Satire enthalten

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3 Kommentare

  1. “‘Natürlich war es weder unsere Intention noch die des Autors Julius Fischer, den Erfolg der Wanderhuren-Bücher auszunutzen’, lassen sich die beiden Verlagsleiter Leif Greinus und Sebastian Wolter zitieren.”

    https://www.literaturcafe.de/rechtsstreit-um-die-schoensten-wanderwege-der-wanderhure/

    Ich denke, wer mit derart kindischen Lügen arbeitet, die jeder Debile sofort als Lüge durchschaut, hat seine Niederlage im Rechtsstreit reiflich verdient.

    Und wenn Droemer Knaur-Leser sich jetzt angeblich als Vollpfosten fühlen (ich kann das nicht nachprüfen, weil ich keinen einzigen dieser Leser kenne, und im übrigen auf Gerüchte nichts gebe), dann sollen sie sich doch bitteschön bei Droemer Knaur bedanken. Immerhin hat ja dieser Verlag den Rechtsstreit angezettelt.

    Wenn ich dann auch noch mein Scherflein für die Berufung in einem Rechtsstreit beitragen soll, ohne das Urteil lesen zu dürfen (es ist weder im alten noch in diesem Artikel verlinkt), dann frage ich mich durchaus, ob ich mich hier als Analphabet fühlen soll.

    Diese Propaganda für die derzeit unterlegene Seite in einem Rechtsstreit ist ein ziemlich übler Stil. Es wäre zweifellos klüger, seinen Lesern zuzutrauen, sich selbst ein Urteil bilden zu können, anstatt sie mit Propagandafloskeln zu überschütten.

  2. Wir – meine große Familie und ich – sind alle begeisterte Leser der historischen “Wanderhuren”-Romane und außerdem begeisterte Wanderer. Als ich kürzlich in einem Buchladen den Titel “Die schönsten Wanderwege der Wanderhure” entdeckte, war ich hingerissen, denn ich dachte, hier gäbe es herrliche Tourempfehlungen verbunden mit Tipps für die berufsmäßige ambulante Begattung (kostengünstige Quartiere am Wegesrand, Adressen von Gynäkologen, Apotheken und Drogerien). Tatsächlich habe ich nämlich auch darüber nachgedacht, meinen dreizehn Töchtern diesen fast vergessenen Beruf nahezubringen, der schöne Naturerlebnisse und leichtes Geldverdienen auf wunderbare Weise verbindet, weshalb ich auch gleich dreizehn Exemplare gekauft habe. Als ich das Buch dann aufschlug, hätte meine Enttäuschung nicht größer sein können. Ich las da zum Beispiel etwas von Spargelrezepten und über einen Autor namens Schätzing, von dem ich noch nie gehört hatte. Es gab auch keine Faltkarte zum Ausklappen. Aus diesen Gründen finde ich gut, dass das Landesgericht Düsseldorf diesem Betrug ein Ende gesetzt hat und würde jetzt gerne wissen, wo ich mein Geld zurückbekommen kann. Vielleicht hat auch jemand Tipps für mich, wie ich mehr über diesen Beruf erfahren kann, denn eine so große Familie ist wirklich sehr teuer.

    Spaß beiseite.
    Über die Gründe von Droemer/Knaur, gegen Voland & Quist vorzugehen, kann man leider nur spekulieren, aber die Angst vor einer Beschädigung der fraglos etablierten Marke kann es kaum sein, denn es gibt wohl keine Überschneidung der beiden Zielgruppen. Die Annahme des Landgerichts Düsseldorf, es gäbe mental schallgedämpfte Zeitgenossen wie den hier skizzierten wanderbegeisterten Familienvater, oder schlichte Menschen, die tatsächlich glauben, die reisenden Prostituierten im fiktional erweiterten Mittelalter hätten sich auch nur eine Sekunde um die Qualität ihrer Arbeitswege geschert, ist fast noch lustiger als Julius Fischers kleines Büchlein, das dank des Urteils zum Bestseller wurde. Ich hoffe sehr, dass dieses Urteil in der Folgeinstanz relativiert wird, weil erstens die Annahme einer solchen Beschädigung absurd ist (sie entstand allerdings durch den Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung) und zweitens Humorlosigkeit den Arbeitsalltag erschwert. Außerdem muss Satire so etwas tatsächlich unbedingt dürfen. Wenn erfolgreiche, nahezu generische Produkte zur Tabuzone für Kabarettisten werden, also finanzielle Ressourcen die Höhe der Kritikschwelle beeinflussen, entsteht etwas Ungutes, das sich kaum jemand wünschen kann. Darum geht es nämlich bei dieser Auseinandersetzung. Ich kann verstehen, wenn sich Autoren und/oder Verlage darüber ärgern, dass jemand vermeintlich versucht, ihren Erfolg zu okkupieren – derlei geschieht leider häufig. Es könnte sich jedoch auch lohnen, ein zweites Mal darüber nachzudenken, ob das tatsächlich der Fall ist – oder ob man nicht etwa den Geisterjäger gerufen hat, obwohl man selbst das Gespenst ist.

    Herzlich,
    Tom Liehr

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