StartseiteLiterarisches LebenZweite Runde: Perlentaucher vs FAZ und SZ

Zweite Runde: Perlentaucher vs FAZ und SZ

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung wollen es dem Perlentaucher verbieten lassen, dass er redaktionelle Zusammenfassungen der in den Zeitungen enthaltenen Buchbesprechungen an Online-Buchhandlungen weiterverkauft. Die Buchhandlungen reichern mit diese Art Presseschau ihre Buchdatenbanken um hilfreich Infos darüber an, was denn die Presse über ein bestimmtes Buch geschrieben hat.

FAZ und SZ argumentieren, dass der Perlentaucher mit ihrer Arbeit Geld verdient, da das Erstellen der Zusammenfassungen keine großartige redaktionelle Arbeit sei. Der Perlentaucher hält dem entgegen, dass das Schreiben der Zusammenfassungen sehr wohl eine eigenständige Leistung darstelle, die darüber hinaus zur Lektüre der Originalrezensionen in den jeweiligen Zeitungen anregen könne.

In der ersten Instanz hat das Landgericht Frankfurt die Beschwerde der Zeitungen abgewiesen und dem Perlentaucher weiterhin erlaubt, die Besprechungen an Dritte zu verkaufen.

Laut einem Bericht des Börsenblattes wollen die beiden Zeitungen diese Entscheidung nicht hinnehmen und gehen nun in Berufung.

Unsere Meinung: Es bleibt zu hoffen, dass der Perlentaucher auch in zweiter Instanz gewinnt. In Zeiten, in denen Buchrezensionen größtenteils nur aus Inhaltsbeschreibungen bestehen, könnte man ansonsten diese gleich ganz verbieten. Egal auf welcher Ebene also zusammengefasst und bewertet wird: es muss erlaubt sein, das mit eigenen Worten zusammenzufassen, was andere schreiben. Egal, ob man damit Geld verdient oder nicht.

Wie bereits erwähnt, wären andere sogar froh, vom Perlentaucher überhaupt beachtet zu werden.

Weitere Beiträge zum Thema

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein