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Zählpixel der VG Wort: Wie Sie Geld verdienen mit Texten im Internet

Was muss ich tun, um Geld fĂĽr meine Texte im Internet zu bekommen?

VG-Wort-Zählmarke in WordPress einbauenUm an das Geld zu kommen, muss einiges an Copy-and-Paste-Arbeit geleistet werden, sodass einige bezweifeln, ob der relativ geringe Betrag pro Text dies rechtfertigt. Doch wer bei 100 Texten pro Beitrag 15 Euro bekommt, bei dem addiert sich der Betrag auf 1.500 Euro im Jahr. Das klingt durchaus imposant. Die Erfahrung der literaturcafe.de-Redaktion ist es, dass das Kopieren und Melden der Texte recht effektiv erfolgen kann, wenn man es nicht unbedingt für jeden Text einzeln macht.

Dennoch sollte man vorab einen Blick in Google Analytics oder ein anderes verwendetes Auswertungsprogramm werfen, ob die einzelnen Beiträge die notwendigen Zahlen von 1.500 Aufrufen und mehr erreichen. Ist dies beispielsweise bei einem Blog zweifelhaft, dann lohnt sich natĂĽrlich der Aufwand nicht. Zudem sollte man beim Blick auf die Auswertung daran denken, dass fĂĽr die VG Wort – wie im ersten Teil erwähnt – nicht die Gesamtzugriffe, sondern nur Zugriffe aus Deutschland zählen.

Um Geld für die eigenen Texte im Netz zu erhalten, sind folgende Schritte erforderlich, die näher erläutert werden:

  1. Bei der VG Wort anmelden
  2. Zählpixel anfordern und einbauen
  3. Zählpixel personalisieren (wenn nicht bei der Anforderung erfolgt)
  4. Texte melden

Speziell fĂĽr das Melden gilt eine konkrete Frist. Wird sie verpasst, nĂĽtzen auch die anderen Schritte nichts.

1. Bei der VG Wort anmelden

Die Anmeldung bei der VG Wort ist kostenlos und kann online über die Website der VG Wort erfolgen. Nach der Registrierung hat man Zugang zum Meldungsportal »T.O.M.« (Texte Online Melden) der VG Wort, über das man die weiteren Schritte abwickeln kann.

2. Zählpixel anfordern und einbauen

Damit die VG Wort zählen kann, wie oft ein Beitrag innerhalb eines Jahres abgerufen wurde, muss man als Autor ein Zählpixel in die Seite einbauen oder einbauen lassen, auf der der Text zu lesen ist. Das Pixel darf also nicht auf Übersichtsseiten eingebaut werden. Ist der gleiche Text auf unterschiedlichen Seiten veröffentlicht, sollte jeweils das gleiche Pixel eingebaut werden.

Das Pixel ist im Grund genommen eine unsichtbare Bilddatei, und es besitzt die entsprechende Bild-Syntax. FĂĽr diesen Beitrag, den Sie hier gerade lesen, sieht das Pixel so aus:

<img src=”http://vg04.met.vgwort.de/na/699aecff6cd24f9cb90936881ef5925d” width=”1″ height=”1″ alt=””>

Die VG Wort empfiehlt den Einbau direkt nach dem <body>-Tag der HTML-Seite. Wer ein so genanntes Redaktions- oder Content-Management-System verwendet, kann das unsichtbare Bild-Pixel auch im HTML-Modus des Editors an einer anderen Stelle platzieren. Wichtig dabei: Das Pixel muss an einer Stelle im Text platziert sein, die nur in der Einzelansicht angezeigt wird. Da viele Systeme den Anfang des Textes automatisch in der Artikelübersicht oder der Startseite ausgeben, darf das Pixel nicht am Anfang eingebaut werden, weil es sonst auch auf der Startseite ausgegeben wird. Am besten fügen Sie es in diesem Fall am Textende ein. Bei WordPress sollte es nach dem so genannten »more«-Trenner stehen. Oder das System selbst setzt das Pixel nur auf Einzelseiten. Für das populäre Blog-System WordPress erläutern wir dies weiter unten in diesem Beitrag.

Die Zählmarken können anonym über das T.O.M.-Portal der VG Wort angefordert werden. Bis zu 100 Stück können auf einmal bestellt werden. Neben dem Pixel-Code erhält man einen zusätzlichen Personalisierungscode. Mehr dazu im Schritt 3. Die Daten erhält man im Excel-Format, als PDF-Datei oder auch per E-Mail zugeschickt. Wir empfehlen auf jeden Fall den Abruf im Excel-Format (CSV), da diese Daten am schnellsten umformatiert werden können, um z. B. eine Liste zu führen, welche Marke bereits personalisiert wurde und für welchen Text.

Eine anonyme Bestellung der Marken erfolgt, wenn Sie sich zuvor nicht beim T.O.M.-Portal mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben. Diese Pixel können Sie dann zusammen mit dem Personalisierungscode auch an andere Autoren Ihres Blogs weitergeben und diese können sie auf sich personalisieren.

Sind Sie hingegen bei der Bestellung im Portal eingeloggt (Link oben links auf der Website), so sind alle angeforderten Marken automatisch auf Sie personalisiert. Das erspart Ihnen den folgenden 3. Arbeitsschritt, jedoch können Sie solche Pixel nicht an Dritte weitergeben.

Wer das Pixel für PDF-Dateien verwenden will, findet entsprechende Einbauhinweise im T.O.M.-Portal. Andere Datei- und Textformate neben HTML und PDF können nicht gezählt werden.

Ist das Pixel eingebaut, so beginnt die Zählung. Bei jedem Aufruf der Seite wird dieser an den Zählserver der VG Wort gemeldet.

Wer seine Texte nicht auf der eigenen Website oder im eigenen Blog veröffentlicht, kann den Pixelcode auch weitersenden und um den Einbau bitten. Leider sind immer noch vielen Online-Angeboten Einsatz und Funktion des Pixels nicht bekannt. Hier gilt es, auch als Autor noch etwas Aufklärungsarbeit zu leisten.

3. Zählpixel personalisieren

Wie oben beschrieben, erfolgt die Anforderung der Zählmarke anonym, wenn man bei der Bestellung nicht im T.O.M.-Portal eingeloggt war. Da der Pixelcode im Quelltext der Seite eingebettet ist, kann ihn jeder über die Quelltextansicht des Browsers sehen. Daher muss die Marke in einem zweiten Schritt personalisiert werden. Haben Sie die Zählmarken bereits bei der Anforderung personalisiert (siehe 2. Schritt), so ist keine Personalisierung mehr notwendig und dieser 3. Schritt entfällt.

Zur Personalisierung loggt man sich im T.O.M.-Portal der VG Wort ein und sucht nach dem Code des Zählpixels. Das vorherige Einloggen ist wichtig, da sonst der »Personalisieren anonymer Zählmarken«-Menüpunkt nicht zu sehen ist. Nun gibt man den persönlichen Code ein und die Zählmarke ist auf den eigenen Namen registriert.

NatĂĽrlich sollte man weder bei der Recherche noch beim Personalisieren die Nummer abtippen, sondern markieren, kopieren (Strg+C) und einfĂĽgen (Strg+V).

Um dies möglichst effektiv zu gestalten, sollte man gleich mehrere Pixel auf einmal personalisieren.

Neben der Personalisierung kann man zu jedem Pixel auch eine URL eingeben (»Webbereich«), unter der der Text zu finden ist. Dies erleichtert später die Meldung. Die Zuordnung mehrerer URLs für einen Pixel ist möglich, sofern der Text nicht nur an einer Stelle im Web veröffentlicht wurde.

4. Texte melden

Das »Melden« der Texte ist ein wichtiger Schritt. Melden muss man nur die Texte, die innerhalb eines Jahres die erforderliche Mindestabrufmenge geschafft haben. Ăśber das Portal der VG Wort können diese Pixel recherchiert werden. Die kann natĂĽrlich erst dann erfolgen, wenn die VG Wort die Mindestabrufzahl festgelegt hat, was erst zur Mitte des Folgejahres erfolgt. Zur Erinnerung erhält man eine E-Mail von der VG-Wort, wenn Zählmarken den Wert ĂĽberschritten haben – vorausgesetzt diese sind personalisiert.

Leider bietet die VG Wort keine Möglichkeit, den aktuellen Zählerstand einzusehen. Es wird lediglich vermeldet, ob die Zählung bereits begonnen hat und ob die Mindestzahl erreicht wurde. Alles andere bleibt eine Black-Box. Ein Schätzung kann anhand der eigenen Web-Statistiken erfolgen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die VG Wort nur Zugriff aus Deutschland zählt, da sie nur hier Einnahmen generiert.

»Melden« bedeutet, dass man den entsprechenden Text aus der Website (oder dem PDF) herauskopiert und ins Web-Formular der VG Wort einfügt. Also erneut eine Copy-and-Paste-Angelegenheit, die man am besten gesammelt für mehrere Texte hintereinander durchführt. Durch diese Aktion kann die VG Wort die Textlänge nochmals technisch prüfen und Stichproben durchführen.

Texte aus den Vorjahren, die im Jahr darauf die Abrufzahl nochmals erreicht habe, mĂĽssen nicht nochmals gemeldet werden.

FĂĽr die Meldung gelten bestimmte Fristen. FĂĽr Autoren bedeutet dies, dass alle Texte in der Regel bis Anfang September des Folgejahres gemeldet werden mĂĽssen.

Wir empfehlen, gleich bei der Anmeldung den Newsletter der VG Wort zu abonnieren, der nochmals an die Termine erinnert.

Mit dem Melden ist dann der bĂĽrokratische Vorgang abgeschlossen und man kann auf die Ăśberweisung des Geldes warten.

Praxistipps der literaturcafe.de-Redaktion

  • Erstellen Sie sich aus den angeforderten Zählmarken eine Excel-Datei mit Pixelcode, Personalisierungscode und tragen Sie dort die URL ein, unter der der Text veröffentlicht ist und ob sie ihn schon personalisiert haben, um sich nicht nur auf die Datenbank der VG Wort verlassen zu mĂĽssen und alle Werte im Ăśberblick zu haben. Zur raschen Umformatierung sollten Sie die Marken auf jeden Fall im Excel lesbaren CSV-Format herunterladen.
  • Das Personalisieren und die Zuordnung einer URL sollten möglichst effektiv in einer Sitzung erfolgen. Da auf einmal maximal 100 Pixel angefordert werden können, sollte dies immer dann erfolgen, wenn alle Pixel »verbraucht«, d.h. eingebaut sind, sodass die URL feststeht. Dies erleichtert die Recherche und das Wiedererkennen beim späteren Melden.
  • Das Pixel sollte nicht nur in neue Beiträge eingebaut werden. Schauen Sie in Ihre Web-Statistiken: Gibt es auf Ihrer Website auch ältere Texte, die noch häufig aufgerufen werden und die die Mindestabrufzahlen schaffen werden, so sollten Sie auch diese Beiträge nachträglich mit einem Zählpixel versehen.
  • Haben Sie Video- oder Audio-Beiträge (Podcasts), die sehr oft abgerufen werden, bei denen jedoch nicht viel Text zu sehen ist, so erweitern Sie die Seite doch einfach um redaktionelle Textinhalte. So haben wir im literaturcafe.de beispielsweise die populäre Download-Seite zur Hörfassung von »Die Leiden des jungen Werters« mit Infos zum Hintergrund von Goethes Briefroman versehen und können diesen Text bei der VG-Wort melden.
  • Bieten Sie externen (Gast-)Autoren den Einbau eines Zählpixels in Ihrem Web-Angebot an, speziell dann wenn es – wie im literaturcafe.de – keine ĂĽppige Bezahlung fĂĽr Gastautoren gibt. So bekommen die Autoren – neben Ruhm und Ehre – noch einen kleinen Obolus von der VG Wort ausbezahlt. Die Autoren sollen einfach einen Pixelcode mitschicken. Personalisierung und Meldung liegt dann in der Eigenverantwortung der Autorinnen oder Autoren.
  • In einer so genannten »SonderausschĂĽttung« können auch Texte ohne Zählpixel der VG Wort gemeldet werden. Die Beträge sind hier weitaus geringer (2010: 2,60 Euro), sodass sich hier in der Tat die Frage stellt, ob sich eine Meldung lohnt. Dies – und auch die Nutzung von Zählpixeln als Verlag – soll aber nicht Thema in diesem Beitrag sein. Infos dazu finden Sie bei Interesse auf der Website der VG Wort. Der MenĂĽpunkt »Meldung zur SonderausschĂĽttung«. Erscheint nach dem Login. Ist allerdings fĂĽr eine Domain auch nur eine einzige Zählmarke registriert, so ist keine SonderausschĂĽttung möglich.

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15 Kommentare

  1. Das sind ja gleich zwei schlechte Nachrichten auf einmal. Erstens sinken die Erlöse um 16,7-25% und dann machen Sie noch Werbung für die Sache, was bedeuten wird, dass die Preise weiter sinken, wenn genug drauf anspringen. Wo ist die gute Nachricht?

  2. Das Konzept der VG Wort ist immer noch ungewöhnlich und aller Ehren wert – aber es lohnt sich eigentlich nur fĂĽr Leute, die nicht primär vorhaben, mit ihren Texten Geld zu verdienen.
    Damit eignet es sich am ehesten für Blogger, die auch mal längere Beiträge schreiben, und dafür war diese Ausschüttung auch hauptsächlich gedacht.

  3. Ich habe 2008/2009 mal versucht, es hat mir aber ĂĽberhaupt nichts eingebracht, seitdem lasse ich es bleiben. Wenn man nicht ĂĽber die Mindestklickmenge kommt, ist es verschwendete Zeit.

    • Lieber Oliver Baer,
      das Einbauen des Zählpixels sollte auf den Seiten (pages) genauso gut funktionieren wie auf den Beiträgen (posts). Dabei ist es egal, ob Sie das Pixel manuell über den Editor in den HTML-Code einfügen oder die von uns vorgestellte Methode mit dem Plugin »More Fields« verwenden. In den »More Fields«-Einstellungen sollten Sie nur darauf achten, dass Sie für das Eingabefeld für das Zählpixel unter »Used with post types« sowohl posts als auch pages ausgewählt haben, damit das Eingabefeld auch beim Anlegen und editieren der Seiten angezeigt wird.

  4. Da ich ab Mai auch längere Texte auf meiner Kino-Trailer-Seite ĂĽber aktuelle Kinofilme veröffentlichen werden, wie z.b. dieser Text hier ĂĽber einen aktuellen Kinofilm: http://epic-cinema.com/snowwhiteandthehuntsman.html , stellt sich fĂĽr mich die Frage, ob ich als “Rezensent” mich auch bei der VG-Wort anmelden kann und meine Texte dort auch zählen (natĂĽrlich haben diese 2000 Zeichen und 1500 Besucher pro Jahr)? Oder ist eine Filmbeschreibung nicht als “schöpferisch” genug anzusehen? Diese Extraeinnahme möchte ich mir ungerne entgehen lassen.

  5. Ok, dann werde ich mich mit den Texten bei meiner Seite wohl sehr grenzwertig bewegen. Natürlich muss ich ein Kurzzusammenfassung schreiben( die wahrscheinlich 2/3 des Textes ausmacht) und das letzte Drittel wird dann als Wertung gestaltet sein. Ist natürlich super ärgerlich, wenn ich jetzt Autoren beauftrage, die bei mir schreiben (unter der Vorgabe neutral und inhaltlich zu formulieren) und die vg-Wort das dann nicht anerkennen würde.

  6. Kleine Ergänzung/Tipp, um das Handling mit den Zählmarken (sowohl Einbau als auch Meldung als auch Reporting) bei WordPress erheblich zu vereinfachen bzw. zu automatisieren: nutzt das kostenlose Plugin VG Prosodia, dieses funktioniert bei mir seit zwei Jahren reibungslos und wunderbar.

  7. Liebe Redaktion,
    für einen Kunden schreibe ich längere Produktbeschreibungen mit einem kleinen Infoteil.
    Leider habe ich bis heute nicht genau herausgefunden, welche Kriterien für die Schöpfungshöhe der Texte gelten.
    Meine Anfrage an die VG-Wort blieb ohne Antwort.
    Könnt Ihr mir weiterhelfen?
    Viele GrĂĽĂźe
    Norbert B. – Der Textbecker

    • Lieber Herr Becker,
      das ist natĂĽrlich eine Frage des speziellen Einzelfalles und eine Frage, die Juristen und im Extremfall Richter beurteilen mĂĽssen. Aber in der Regel unterstellt man “Gebrauchstexten” wie Hotelbeschreibungen, Produktbeschreibungen, Wetterberichten, Sportberichten etc. keine groĂźe Schöpfungshöhe. Es sei denn, sie sind seeeehr originell und individuell im Inhalt und in der sprachlichen Kreativität. Aber ab wann das gilt, das mĂĽssen wie gesagt im Einzelfall Gerichte entscheiden.

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