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»Verbotener« Artikel jetzt online

Folgende Nachricht ist im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels zu lesen:

Bund deutscher Schriftsteller unterliegt vor OLG Stuttgart

Der Bund deutscher Schriftsteller (BDS) hat seinen Antrag im Berufungsverfahren vor dem OLG Stuttgart zurückgezogen – auf Anraten des Senats.

Somit ist die Einstweilige Verfügung, die das Stuttgarter Landgericht wegen eines Artikels im Deutschen Jahrbuch für Autoren 2005/2006 am 19.4.2005 bestätigt hatte, hinfällig. Dies teilt der Autorenhaus-Verlag mit.

In der Mitteilung des Autorenhaus-Verlags – die nicht mit der Meinung der Redaktion gleichzusetzen ist – heißt es weiter: "Der Artikel ‘Das weltweite Netz. Schafe im Wolfspelz – oder umgekehrt’ beschäftigt sich beispielhaft mit Domains, Links und Namensgleichheiten im Internet von Zuschussverlagen der Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe (Fouqué Verlag, Cornelia Goethe Verlag, Brentano Ges. Frankfurt m.b.H. u.a.) und Schriftstellerverbänden wie der World Writers Association (WWA), London, und dem Bund deutscher Schriftsteller (BDS), Dietzingen. Der BDS verwendet die Domain "schriftsteller-verband.de", ist aber nicht zu verwechseln mit dem Verband deutscher Schriftsteller in der ver.di."

Der Artikel ist nun auf der Website des Autorenhauses online nachzulesen. Unbedingte Leseempfehlung! Interessant auch das Schaubild, das die vielen Verknüpfungen der Verlagsgruppe aufzeigt.

Auch wir betonen – wie das Börsenblatt -, dass die Meinung in diesem Artikel nicht mit der Meinung der Redaktion gleichzusetzen ist. Durch die Verlinkung machen wir uns diese Meinung nicht zu Eigen.

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