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Pressefreiheit à la SPIEGEL Online

Nach dem Straßburger “Caroline”-Urteil vom 24. Juni ist eine Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens künftig nur noch dann zulässig, wenn es um ihre offizielle Funktion geht. Schreibt heute der SPIEGEL Online. Und damit schreibt der SPIEGEL Online schlichtweg die Unwahrheit. Dies fällt wieder einmal besonders unangenehm auf, da man hier die Tatsachen im eigenen Interesse verdreht. Denn bei diesem Urteil ging es nicht um jedwede Berichterstattung, sondern gezielt um Paparazzifotos. Und es betrifft auch nicht alle Personen des öffentlichen Lebens, denn Ausnahmen bei Politikern sind ausdrücklich zugelassen. Noch schlimmer ist aber, dass der SPIEGEL noch am 02.09.2004 einen Artikel mit der Überschrift “Promis privat, Paparazzi desolat” online hatte, der sehr schön beschrieb, dass der Verlegeraufruhr reichlich scheinheilig ist und die Pressefreiheit hier in keinster Weise bedroht ist, sondern eher bestimmte Blätter der Yellowpress. Folgt man dem Link zum Artikel heute, so erscheint die Meldung “Dokument nicht gefunden”. Aber das läuft wohl unter Pressefreiheit.

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