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Preisbindung für E-Books? Was bitte ist daran neu?

Sonderangebote auch bei Büchern? Nein, sagt die Bundesregierung.

Gerade ruft mich eine Hörfunkredakteurin an, was ich von der heute gesetzlich beschlossenen Buchpreisbindung für E-Books halte. Ich hatte die Nachrichtenlage des Vormittag nicht verfolgt und war erstaunt: »Buchpreisbindung für E-Books? Das ist doch nicht Neues, die gilt in der Praxis doch schon längst. Meinen Sie vielleicht nicht eher den Mehrwertsteuersatz?«

Verwirrung an beiden Enden der Telefonleitung.

Tatsächlich melden viele Onlineausgaben der Zeitungen »Buchpreisbindung gilt in Zukunft auch für E-Books«. Die Bundesregierung wolle die Preisbindung für E-Books nun gesetzlich festschreiben und klarstellen. Allerdings hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels schon immer die Auffassung vertreten, dass E-Books preisgebunden sind. So steht bisher schon im Paragraf 2 des Preisbindungsgesetzes:

(1) Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch […]
3. Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind […]

Die meisten E-Books enthalten 1:1 den Text der gedruckten Ausgabe, sodass sie ohne Frage buchähnlich sind und gedruckte Bücher im Sinne dieser Aussage substituieren.

Tatsächlich ist seit jeher jeder Händler davon ausgegangen, dass E-Books preisgebunden sind. Auch Self-Publisher sollten sich streng daran halten und darauf achten, dass sie auf allen Portalen den gleichen Preis verlangen – selbst wenn immer wieder diskutiert wurde, ob die Preisbindung auch für selbstverlegte E-Books gelte. Denn im Gesetz ist schließlich von »buchhandelstypisch« die Rede, und gerade die E-Books der Self-Publisher sind nach wie vor nicht unbedingt in den Buchhandlungen zu finden. Ebenso wenig sind diese Titel »verlagstypisch«,  weil es bei Self-Publishern gar keinen Verlag gibt.

Doch das ist Haarspalterei, sodass Verlage und Self-Publisher seit jeher gut beraten waren, so zu agieren, als ob die Preisbindung für alle E-Books gelte. Denn wer angefangen hätte, sein Buch auf unterschiedlichen Online-Plattformen zu unterschiedlichen Preisen anzubieten, der hätte leicht eine Abmahnung des Börsenvereins oder eines Mitbewerbers riskiert. Einem solchen finanziellem Risiko wollte und sollte sich niemand ohne Grund aussetzten. Entschieden hätte am Ende ein Gericht – und das kann für den Unterlegenen teuer werden, sodass man es darauf nicht ankommen lassen sollte.

In der Praxis gibt es die Preisbindung längst

In der Praxis war die Preisbindung für E-Books also schon längst Realität. Was die Bundesregierung heute beschlossen hat, ist lediglich eine bessere gesetzliche Klarstellung.

Doch Juristen wissen: Wasserdicht formulierte gesetzliche Klarstellungen gibt es nicht. Im Gegenteil: Erst die Interpretationsspielräume machen das Ganze für Juristen interessant.

Der aktuell beschlossene Gesetzentwurf sieht für die oben erwähnte Passage im Paragraf 2 die folgende Änderung vor:

In § 2 Absatz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort „substituieren “ ein Komma und die Wörter „wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher,“ eingefügt.

Was ist überhaupt ein E-Book?

Macht diese Änderung die bisherige Formulierung klarer? Sicherlich nicht. Diese »Klarstellung« ist alles andere als klar. Denn die Frage bleibt: Was ist überhaupt ein E-Book? Dies wird kein Gesetz der Welt definieren. Was ist mit E-Books, die Ton und Bild enthalten und die alles andere als buchähnlich oder buchhandelstypisch sind? Wie werden Abomodelle im Rahmen dieser Preisbindung gehandhabt? Sind »erweiterte« E-Books und Online-Texte ohnehin eher Spiel als Buch?

Schon jetzt gibt es unterschiedliche (gebundene!) Preise für Hardcover- und Taschenbuchausgaben. Doch bereits bei den Taschenbüchern sind Verlage sehr findig, indem sie Sonderausgaben herausbringen, die wiederum unterschiedliche Preise haben. Solche Abweichungen, Änderungen und Sonderausgaben wären bei E-Books noch viel einfacher möglich. Wenn man einzelne Artikel einer Website als E-PUB-Datei verkauft, werden sie dann zum E-Book, obwohl sie sich nicht von der Version im Browser unterscheiden? Doch eine Website ist kein E-Book? Oder doch? Einige Artikel im literaturcafe.de gibt es hier seit 20 Jahren zu lesen. Das wäre doch sicherlich ein »längerfristig« im Sinne der Gesetzesänderung.

Gesetzesänderung bringt keine Klarstellung

Daher wird die Gesetzesänderung auch hier keinerlei Klarstellung bringen, obwohl sich die Vertreter des Buchhandels lobend über die Initiative der Bundesregierung äußern.

Was ist künftig auf europäischer Ebene? Und wie fügt sich die Preisbindung im globalen Handel ein? Viele Fragen bleiben offen.

Unter anderem auch die, warum für E-Books zwar die Preisbindung gilt und sie hier der gedruckten Ausgabe gleichgestellt sind, aber für E-Books dennoch der normale Mehrwertsteuersatz von 19% gilt, statt der 7% für gedruckte Bücher. Wenn Buch und E-Book schon gleich sein sollen, dann bitte auch bei der Besteuerung. Beides wird schließlich mit dem »Kulturgut Buch« begründet. Sind E-Books im Sinne des Steuerrechtes kulturell weniger wertvoll?

Argumente für und gegen die Preisbindung gibt es viele. Sie sollen hier nicht weiter ausgebreitet werden.

E-Book-Preisbindung ist für Autoren sinnvoll

Für Buchautoren – egal ob Self-Publisher oder Verlagsautoren – ist und bleibt die Buchpreisbindung eine verlässliche Rechenbasis, denn ihr Honorar bezieht sich in der Regel auf den gebundenen Ladenpreis ohne Mehrwertsteuer. Bereits bei E-Books ist diese verlässliche Basis nicht gegeben. Immer wieder wird betont, dass Autoren bei E-Books sogar 25% Tantieme statt der bei gedruckten Büchern üblichen 8 oder 10% erhielten.

Leider wird meist unterschlagen, dass sich die 25% nicht auf den Nettoladenpreis, sondern auf den Verlagsabgabepreis beziehen. Dies ist der Preis, zu dem die Verlage das Buch an den Händler verkaufen. Der kann gut und gerne auch schon mal 60% unter dem Ladenpreis liegen. Rechnerisch bleiben daher dem Autor beim E-Book oft genauso viel Tantieme wie beim gedruckten Buch. Würde es beim E-Book keine Preisbindung geben, würde der Verlagsabgabepreis weiter sinken – und somit das Honorar des Autors.

Und noch auf eine immer wieder gehörte falsche Interpretation der Buchpreisbindung für E-Books muss hingewiesen werden: Eine Preisbindung für E-Books bedeutet nicht, dass der Preis in irgendeiner Weise an den Preis der gedruckten Ausgabe gebunden wäre. Ob und wie weit der Preis des E-Books unter dem der gedruckten Ausgaben liegt, hat mit der Preisbindung nichts zu tun.

Wolfgang Tischer

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