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perlentaucher.de darf weiterhin Buchkritiken zuammenfassen und verkaufen

FAZ gegen PerlentaucherDas Urteil wurde verschoben und lange erwartet – jetzt ist es verkündet: Das Online-Angebot perlentaucher.de darf weiterhin Buchkritiken von Tageszeitungen zusammenfassen und diese Zusammenfassungen auch verkaufen.

Die Frankfurter Allgemeinen Zeitung und die Süddeutschen Zeitung hatten gegen diese Praxis geklagt, da sie in den Zusammenfassungen, die z. T. Zitate der Originalkritiken enthalten, eine Urheberrechtsverletzung sehen.

Das Frankfurter Landgericht schloss sich auch in zweiter Instanz dieser Meinung der Kläger nicht an.

Das Urteil wurde mit Spannung erwartet, denn hätten FAZ und SZ Recht bekommen, so wäre mit negative Auswirkungen auch auf andere Web-Angebote und Blogs zu rechnen gewesen, da auch dort häufig Artikel Dritter zitiert werden. Mehr zum Urteil und zur Begründung ist im Heise-Newsticker nachzulesen.

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