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Perlentaucher darf Zusammenfassungen von Rezensionen verkaufen

Für heute wurde das Gerichtsurteil erwartet und nun ist es da (aber noch nicht rechtskräftig): Der Perlentaucher darf seine Zusammenfassungen von Buchrezensionen an Dritte verkaufen. Die FAZ und die Süddeutsche hatten dagegen geklagt. Das Gericht hat den Zeitungen nicht Recht gegeben.

Im Perlentaucher ist zu lesen: Als “lebensfremd” bezeichnet das Gericht die Befürchtung der Zeitungen, der potenzielle Leser der Zeitungskritiken werde auf die Lektüre der Originalkritiken verzichten: “Der kulturinteressierte Interessentenkreis, der von den bei der Klägerin beschäftigten renommierten Autoren hochwertige Kritiken erwartet und auch erhält, wird sich regelmäßig mit den streitgegenständlichen Kurzfassungen nicht zufrieden geben.”

Technorati-Tags: perlentaucher rezensionen urheberrecht

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