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Mehrwertsteuer für Bücher erhöht sich nicht

Sieben ProzentObwohl der reguläre Mehrwertsteuersatz zum 1. Januar 2007 von 16% auf 19% erhöht wurde, bleibt der ermäßigte Steuersatz weiterhin bei 7%. So hat es das Bundeskabinett bereits vor einem Jahr beschlossen. Eine gute Nachricht für Buchkäufer, denn für Bücher gilt der ermäßigte Steuersatz. Die Buchpreise erhöhen sich also nicht – zumindest nicht aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung. Neben Büchern gilt der ermäßigte Steuersatz auch für andere Kulturgüter wie z.B. Eintrittskarten. Nun mag man zwar nachfragen, was denn beispielsweise an einem kitschigen Liebesroman Kulturgut sei, doch ist dieser Einwand schnell beiseite geräumt, wenn man auf die Ergebnisse der Pisa-Studie schaut. Lesen ist und bleibt wichtig und daher sollte man es auch mit einem ermäßigten Steuersatz fördern.

Was übrigens noch alles zum ermäßigten Steuersatz verkauft werden darf, das regelt Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes. Dabei sind so Dinge wie lebende Tiere (ausgenommen Wildpferde), die meisten Lebensmittel aber auch Blumen und Körperersatzstücke.

Leider gelten Hörbücher im Sinne des Umsatzsteuergesetzes nicht als Bücher. Für diese so genannten Non-Book-Artikel sind zum 1. Januar 2007 auch 19% Mehrwertsteuer zu bezahlen. Hörbücher werden also leider teurer werden.

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