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Keltisches Urheberrecht

Das Land Sachsen-Anhalt hat u.a. den Piper Verlag verklagt, weil dieser auf dem Cover des neuesten Buches von Wolfgang Hohlbein “Die Tochter der Himmelsscheibe” die sogenannte Himmelsscheibe von Nebra abgebildet hat. Das auf ein Alter von 3.600 Jahren geschätzte archäologische Fundstück wurde 2002 auf einem Acker nahe Halle entdeckt.
Aber kann ein Bundesland verbieten, dass solch ein Kulturgut z. B. auf Buchcovern abgebildet wird? In der ZEIT äußert sich dazu Jörg Nabert, der als Rechtsanwalt den Piper Verlag vertritt.

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