StartseitePreise und WettbewerbeHauen und Stechen: Amazon startet Self-Publishing-Kampf um 10.000 Euro

Hauen und Stechen: Amazon startet Self-Publishing-Kampf um 10.000 Euro

Amazon Kindle Storyteller Award

Um die Zahl der Focus-Abonnenten zu erhöhen und Amazons Self-Publishing-Plattform KDP noch populärer zu machen, starten Amazon, das Nachrichtenmagazin FOCUS und der Freie deutsche Autorenverband (FDA) einen eigenen Schreibwettbewerb unter dem Namen Kindle Storyteller, der sich »Deutscher Self Publishing Award« untertitelt.

Die Schreib-Gladiatoren müssen sich der Gunst der Publikumsmeute im Amazon Kolosseum stellen. Prominente auf der Ehrenloge wie Schauspielerin Andrea Sawatzky und das Autorenduo Klüpfel und Kobr recken anschließend die Daumen – und auf den Sieger regnen 10.000 Euro Preisgeld.

Lasst das Hauen und Stechen beginnen!

Zeitlich begrenzt und exklusiv

Denn jetzt gilt es, rasch ein Buch zusammenzuzimmern, das den Lesern gefällt. Vom 1. Juli bis zum 15. September 2015 muss es bei Amazons Self-Publishing-Plattform KDP hochgeladen werden. Die Veranstalter legen wert darauf, dass das Buch dort zuvor noch nicht zu finden war. Ebenso dürfen keine Werke hochgeladen werden, die schon mal bei einem Verlag veröffentlicht worden sind oder bei denen diese Option bestand. Der oder die Hochladende muss alleiniger Urheber sein.

Zudem darf das Werk während der Wettbewerbszeit und mindestens bis zum 15. Oktober 2015 exklusiv nur bei Amazon erhältlich sein. Die Teilnehmer müssen ihr Buch dazu bei Amazon KDP Select anmelden. Diese Select-Bindung dauert minimal 90 Tage. Läuft diese nach dem 15. Oktober 2015 aus, kann das Buch auch in anderen Kanälen veröffentlicht werden. Der Sieger hat diese Option nicht, da das prämierte Werk laut Wettbewerbsregeln dann gedruckt bei Bastei Lübbe veröffentlicht und vertrieben wird. Aber das ist ja auch nicht von Nachteil.

Nicht näher ausgeführt ist, ob auch Sachbücher gewinnen könnten. Da von »allen Genres« die Rede ist, ist zwar davon auszugehen, jedoch gibt es keine unterschiedlichen Preiskategorien. Belletristische Titel dürften also bessere Chancen haben.

Amazon legt Kunden nach eigenem Ermessen fest

Wer die 10.000 Euro bekommt, das entscheiden zunächst die Amazon-Kunden – und somit Amazon. Reichlich amüsant liest sich diese Passage in den Wettbewerbsbedingungen:

Nach Ablauf der Einreichungsfrist bis 15. September 2015 wird jedes Buch auf der Grundlage seiner Beliebtheit bei Kunden, die Amazon nach eigenem Ermessen festlegt, bewertet, und es werden fünf Finalisten (jeder ein »Finalist«) ausgewählt.

Amazon legt die Kunden nach eigenem Ermessen fest? Oder die Beliebtheit? Genauso schwammig und ungelenk ist es wohl gemeint.

Beliebtheit liegt also in der Beliebigkeit von Amazon. Wie sie gemessen wird, bleibt Amazon überlassen. Damit dürfte klar sein, dass es nicht allein nur die sichtbare Sternchen-Bewertung der Titel sein wird. Aufgrund seiner enormen Kunden- und Lese(r)daten ist ein umfangreiches Bewertungssystem denkbar, das zum Beispiel die Zahl der gelesenen Seiten einschließen könnte. Oder die Lesedauer. Oder die Zahl der Weiterempfehlungen. Natürlich die Zahl der Verkäufe und vielleicht sogar deren Verlaufskurve. Und sind die Käufer eher Stammkunden oder eigens für den E-Book-Kauf Kunden geworden? Plötzlich klingt der vermeintliche Bezugsfehler »Beliebtheit bei Kunden, die Amazon nach eigenem Ermessen festlegt« gar nicht so verkehrt.

Hauen und Stechen zwischen Self-Publishern

Und dass Amazon bestimmt, welcher Titel nun beliebt ist oder nicht, wird bitter nötig sein, denn schon jetzt ist davon auszugehen, dass zwischen den Self-Publishern ein erbittertes Hauen und Stechen stattfinden wird. Schon immer sind einige Schreiberlinge sehr findig, was das Erbetteln von Bewertungen und andere todsichere Tricks angeht, um einen Titel nach vorn zu bringen. Schreibt man negative Rezensionen bei der Konkurrenz? Besser nicht, auch das könnte Amazon merken. Also schreibt man besser billige Lobeshymnen auf die Konkurrenz, sodass diese unter Manipulationsverdacht gerät? Wer hat die loyalsten Facebook-Freunde, die das Werk bereitwillig kaufen und bewerten? Aber Vorsicht: Wenn Amazon die gelesenen Seiten misst, sollte die Klickmeute auch das E-Book mal durchblättern und es nicht nur kaufen. Welche Rolle spielt es für die Beliebtheitsmessung, ob das Werk schon am 1. Juli oder erst am 15. September hochgeladen wird? Fragen über Fragen. Die Antwort kennt nur Amazon.

Schreiben Sie 11 Bücher und reichen Sie sie ein!

Wenn man zudem davon ausgeht, dass nicht jeder Self-Publisher gerade ein fertiges Manuskript bei der Hand hat (Totärgern können sich die, die kurz vor Bekanntgabe des Awards ihr Werk hochgeladen haben!), der oder die muss ja auch erst mal ein Buch schreiben. Mindestens 45.000 Wörter (das entspricht ca. 180 Seiten) muss es haben. Am 26. Juni 2015 wurde der Wettbewerb bekannt gegeben. Da bleiben maximal 81 Tage. Für echte Vielschreibselfpublisher kein Problem. Die erstellen einen todsicheren Bestseller auch schon mal in 7 Tagen. 81 durch 7? Das wären 11 Bücher, die man in dieser Zeit schreiben und einreichen könnte. 11 Gewinnchancen! Denn beschränkt ist die Zahl der eingereichten Werke pro Teilnehmer nicht.

Abschießend wird sich dann die Jury die fünf Finalisten ansehen und die Gewinnerin oder den Gewinner küren. Der Preis wird dann auf der Frankfurter Buchmesse verliehen. Selbst Reise-Spesen im Wert von 200 Euro werden gezahlt. Nur die ersten 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwischt es böse: Sie erhalten ein Focus-Abo.

Immer mit der Ruhe und Stichwort nicht vergessen!

Doch in all der Aufregung gilt wie immer das, was bei allen Schreibwettbewerben gilt: Lesen Sie die Teilnahmebedingungen gut durch und befolgen Sie sie genau. Vermeiden Sie eine Einreichung in letzter Minute, da sich auch hier Amazon vorbehält zu definieren, wann diese letzte Minute endet (»Die Server und die Uhrzeit von Amazon gelten als offizielle Uhrzeit«). Und stellen Sie sich vor, in der Aufregung läuft mit zittrigen Händen beim Upload was schief! Besorgen Sie sich einen zuverlässigen Ratgeber!

Auf keinen Fall sollten Sie es vergessen, im Feld mit den sieben Stichworten, die Sie jedem Titel mitgeben können, eines davon kindlestoryteller2015 (in genau dieser Schreibweise) zu nennen. Dieses Stichwort ist unbedingte Voraussetzung, damit Ihr Titel teilnimmt!

Und die bangste Frage von allen: Was ist, wenn Poppy J. Anderson  mitmacht? Ist der Bestseller-Autorin der Preis dann nicht schon automatisch sicher? Dass die Autorin mit dem bislang erfolgreichsten E-Book gewinnt, haben die Veranstalter auf jeden Fall schon mal ausgeschlossen: Nika Lubitsch gehört der Jury an.

Ernstes Fazit: Mitmachen oder nicht?

Ok, jetzt mal im Ernst: Sollten Sie beim Kindle Storyteller Award mitmachen? Klare Antwort: Schaden kann es nicht. Dass sie gewinnen, dürfte sehr unwahrscheinlich sein. Genauso unwahrscheinlich, wie es Ihr Titel überhaupt in die Top-10 des Amazon-Rankings schaffen wird. Und dennoch gibt es immer wieder Self-Publishing-Titel, denen das gelingt. Die im Beitrag ironisch aufgegriffenen Kämpfe wird es tatsächlich geben. Tausende von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden um die Gunst des Publikums buhlen. Wird diese Gunst nicht erreicht, hat der Titel keine Chance. Somit ist klar, dass nur Krimis, Thriller, Unterhaltungsliteratur für Frauen und andere beliebte Genre-Titel eine Chance haben dürften.

Ebenfalls interessant sein dürfte der Aspekt, was mit Titeln von ohnehin schon bei den Leserinnen beliebten Self-Publishern geschieht? Wird dieser Vorteil ausgeglichen?

Vielleicht kann man daher auf die Amazon-Definition von »Beliebtheit« setzen. Wer weiß, was in dieser Black-Box passiert? Denn nichts wäre für Amazon besser, als wenn sie am 15. Oktober 2015 auf der Buchmesse eine Gewinnerin küren, die mit ihrem Siegertitel tatsächlich das erste Mal ein Werk als Self-Publisherin veröffentlicht hat.

Wie gesagt: Schaden kann die Teilnahme sicherlich nicht, denn die Teilnahmebedingungen sind fair (siehe auch Kommentare unten). Ist man nicht der Gewinner, kann man die relativ kurzzeitige exklusive Bindung an Amazon wieder lösen und den Titel auch zum Beispiel für den Tolino veröffentlichen.

Wolfgang Tischer

Link ins Web:

Weitere Tipps finden Sie in unserem E-Book für Amazons Kindle

Cover der 6. Ausgabe: Amazon Kindle: Eigene E-Books erstellen und verkaufenIn unserem E-Book »Amazon Kindle: Eigene E-Books erstellen und verkaufen« finden Sie weitere Tipps zur Erstellung digitaler Bücher.

Kaufen Sie das E-Book und werden Sie Teil des Experiments, über das wir in unserem Erfahrungsbericht ständig Aktuelles schreiben. Außerdem freuen wir uns über Ihre Amazon-Rezensionen zu diesen Titel.

Zum Lesen des E-Book benötigen Sie kein Kindle-Gerät. Amazon bietet kostenlose Lese-Software für Kindle-Bücher auch für mobile Geräte (iPhone, iPad, Android oder Desktop-PC und Mac an. Einmal erworbene Kindle-Bücher können Sie auf allen Geräten lesen.

Wolfgang Tischer: Amazon Kindle: Eigene E-Books erstellen und verkaufen - 6., nochmals erweiterte und überarbeitete Ausgabe [Kindle Edition] für Amazon Kindle (alle Modelle) und die entsprechenden Apps für iPhone, iPad, Android, Mac und PC, 2012. literaturcafe.de.
E-Book für 2,99 Euro bei Amazon kaufen

Weitere Beiträge zum Thema

6 Kommentare

  1. Was haltet Ihr von Punkt 16: “16. Rechteeinräumung:
    Durch Einreichung des Buches räumt der Teilnehmer, sofern er als Gewinner ausgewählt wird, Amazon und den mit Amazon verbundenen Unternehmen das exklusive, inhaltlich unbeschränkte und weltweite Verlagsrecht zur Erstveröffentlichung in allen Formaten (einschließlich eBooks) ohne Stückzahlbegrenzung und allen Sprachen für sämtliche Nutzungsarten, die zum Zeitpunkt der Einreichung bekannt sind oder unbekannt sind, ein. (…)”
    Also wer gewinnt, hat seine Rechte verloren!
    Oder was verbirgt sich hinter dieser Klausel?

    • Liebe Tine Sprandel,

      als Veranstalter möchte Amazon den Gewinnertitel natürlich möglichst lukrativ vermarkten. Die gedruckte Fassung soll bei Bastei Lübbe erscheinen. Ebenfalls anzunehmen ist, dass der Titel via Amazon Crossing auch als Übersetzung in anderen Sprachen erscheinen wird. Selbst eine Hörfassung bei Audible (gehört auch zu Amazon) oder eine Verfilmung wären denkbar. Enthalten ist auch die Zustimmung zu Marketingmaßnahmen wie der Teilabdruck des Textes.

      Mit dem Punkt 16 räumt sich Amazon sämtliche Nutzungsrechte ein und das sehr umfassend und uneingeschränkt. Nur so kann Amazon dies alles umsetzen, und es kommt nicht zu Diskussionen oder nachträglichen Verhandlungen. Solche Klauseln sind mittlerweile auch in Verlagsverträgen üblich. Ohne diese exklusive Abtretung hätte der Verlag keine Sicherheit, dass er den Text exklusiv verbreiten und verkaufen kann.

      Problematisch ist diese Klausel nur in dem Aspekt, dass keinerlei Konditionen genannt sind, zu denen der Autor diese Rechte abtritt. Anders als beim Verlagsvertrag kann der Autor also nicht sagen: »Bei so einer umfassenden Rechteabtretung will ich aber im Gegenzug x% mehr Provision und einen Vorschuss von y Euro haben.«

      Natürlich ist davon auszugehen, dass der Gewinner ein Honorar für die Verkauften Print- und E-Bücher bekommt, denn zumindest ist nicht von einer unentgeltlichen Rechteeinräumung die Rede. Auch solche Wettbewerbskonditionen gibt es hin und wieder (leider)!

      Auf der anderen Seite dürfte die Preisträgerin oder der Preisträger sehr von den Marketingmaßnahmen Amazons profitieren. In der Ausschreibung gibt Amazon den Wert dieser Maßnahmen mit 20.000 Euro an. Das dürfte dem entsprechen, was auch Verlage zahlen müssen, wenn sie ihre Titel auf der Amazon-Website besser positioniert sehen möchten. Hier haben Autoren ihre Rechte schon für weit weniger abgetreten.

      Aber es gibt nur ein Entweder-Oder. Wer im Gewinn-Fall seine Rechte nicht uneingeschränkt abtreten möchte, der sollte nicht am Wettbewerb teilnehmen.

      Positiv anzumerken ist, dass diese Abtretung nur vom Gewinner verlangt wird. Gemäß der Teilnahmebedingungen haben selbst die anderen vier Finalisten die Möglichkeit, ihre Bücher später selbst zu vermarkten bzw. selbst zu entscheiden, ob und wem sie die Rechte in welchem Umfang abtreten möchten.

      Beste Grüße
      Wolfgang Tischer
      literaturcafe.de

    • Bitteschön!

      Übrigens: Für diejenigen, die noch nicht via Amazons KDP veröffentlicht haben und dies aufgrund des Wettbewerbs erwägen, muss auch noch erwähnt werden, dass eine Veröffentlichung dort nur möglich ist, indem Angaben zur Besteuerung (ggf. mit Angabe der deutschen Steuernummer, soweit vorhanden) gemacht werden müssen. Diese Daten werden an US-Behörden weitergeleitet. Wer dies nicht möchte, der oder die kann ebenfalls nicht am Wettbewerb teilnehmen.

      WT

  2. Interessant, dass Nika Lubitsch der Jury angehört. Sie hat sich vor ein paar Tagen auf ihrem Blog wenig positiv über Amazons Bewertungssystem geäußert. Und ein Preis, der sich auf die “Beliebtheit bei den Lesern” stützt, zieht Missbrauch und Schummel jeglicher Art vermutlich magisch an.

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein