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Die Dr3i ??? und das geheime Testament

Sony BMG in Gestalt des Hörspiellabels Europa und der Franckh-Kosmos Verlag streiten sich um die Rechte an der Serie "Die drei Fragezeichen/The Three Investigators". Die Hörspiele heißen jetzt "Die Dr3i" und einige der Bücher im Kosmos Verlag mussten vom Markt verschwinden. Alles scheinbar nur, weil unklar ist, wer die Rechte hat, die Serie in Deutschland fortzusetzen.

Zu diesem interessanten Urheberrechtsthema, über das wir bereits berichtet haben, empfehlen wir übrigens mit Nachdruck die überaus gute Folge 19 des J!Cast. Darin erörtern Laura Dierking und der Rechtsanwalt Thomas Ernstschneider die rechtliche Situation um die drei Fragezeichen. Der Podcast gibt auch Laien einen ganz guten Überblick, warum und worüber sich Sony BMG und Kosmos vermutlich streiten (so ganz genau weiß das ja keiner).

Nun hat sich eine neue Entwicklung ergeben. Sony BMG nahm für sich bislang in Anspruch, die Rechte an den ersten 10 amerikanischen Originalfolgen von der Tochter des Drei-Fragezeichen-Autors Robert Arthur als dessen Erbin erstanden zu haben. Nun ist nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung das Testament Arthurs aufgetaucht. Demnach habe dieser alle Rechte an die Universität Michigan vererbt. Somit wäre Arthurs Tochter als Erbin also gar nicht berechtigt gewesen, die Rechte zu verkaufen.

Bis Weiteres bekannt ist, ist die Gerichtsverhandlung zwischen Europa und Kosmos vertagt und auf September verlegt worden.

Übrigens haben wir erst durch die oben erwähnte J!Cast-Folge erfahren, dass die vermeintlich neuen Namen, die zwei der drei Detektive nun in den neuen Hörspiel-Folgen tragen (Justus Jonas heißt jetzt beispielsweise Jupiter Jones), die Original-Namen der amerikanischen Ursprungsserie sind. Von neuen Namen kann also eigentlich gar nicht die Rede sein.

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