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Amazons Kindle als Lesegerät für Raubkopien

Bericht in TechCrunchEin Hinweis, dass man auf Amazons neuem eBook-Lesegerät Kindle auch Raubkopien lesen kann, war überfällig. TechCrunch berichtet darüber, und die Verlage dürften sich in ihrer Angst bestätigt sehen.

Doch was TechCrunch beschreibt, ist nicht sonderlich spektakulär. Bislang sind die eBook-Dateien fürs Kindle (noch?) nicht geknackt worden, sondern TechCrunch verweist auf die Möglichkeit, dass man bereits als Raubkopie vorliegende digitalisierte Bücher in Sekundenschnelle auf das Kindle übertragen und dort lesen kann. Amazon habe keinerlei Filter oder Sperren eingebaut, um dies zu verhindern.

Raubkopien aktueller Bestseller, im Szene-Jargon »bookz« genannt, liegen in einschlägigen Foren und Tauschbörsen meist im PDF oder Word-Format vor. Diese können ohne Probleme als reine Textdatei auf das eBook-Lesegerät aus dem Hause Amazon übertragen werden. Das hochgelobte E-Paper-Display des Kindle sorgt für eine gestochen scharfe Darstellung. Neu ist also lediglich die Qualität und Portabilität, mit der die Lektüre raubkopierter Bücher dank Kindle möglich ist.

Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche bemüht sich zudem der Mobilfunkanbieter Vodafone darum, das Kindle weltweit vertreiben zu können. Die Übertragung der eBook-Dateien erfolgt mittels eines eingeschränkten Mobilfunkzuganges, für den Kindle-Nutzer jedoch keine Gebühr zahlen müssen. Sollte diese Kooperation klappen, dürfte das Kindle rascher nach Deutschland kommen als erwartet. Ein weiterer Anlass für die Deutschen Verlage, die Kriminalisierung der Kunden als potentielle Raubkopierer voranzutreiben, denn auch deutsche Bestseller sind als »bookz« verfügbar.

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2 Kommentare

  1. Nur, damit solch ein Artikel nicht den Blick für die Verhältnismäßigkeit verlieren lässt:

    Auf dem PC lassen sich seit ehedem Raubkopien von Software und Spielen und Filmen benutzen.
    Auf MP3-Playern lassen sich seit ehedem Raupkopien von Musik benutzen.

    Da inzwischen auch PC-Benutzer und Besitzer von MP3-Playern unter Generalverdacht durch DRM-Maßnahmen kriminalisiert werden, überraschen diese Gedankengänge bei eBook-Lesegeräten nicht wirklich.

    Ich habe nur die kleine Hoffnung, dass die Buchverlage nicht denselben Fehler machen wie die Medienverlage und Spiele-Publisher, unter dem letzten Endes nur die ehrlichen Kunden zu leiden haben. Aber, ja, es ist nur eine kleine Hoffnung.

  2. Den Kindle als Lesegerät für Raubkopien zu bezeichnen ist nicht berechtigt.
    Es gibt derzeit kein Lesegerät das besseren Urheberschutz bietet. Für den Anwender verkehrt sich das sogar ins Gegenteil. Während Papier-Bücher verkauft, kopiert und nicht mehr entzogen werden können, behält sich Amazon die technische und rechtliche Möglichkeit vor, bereits freigegebene Dokumente nachträglich wieder zu sperren bzw.zu entziehen.

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